Kommunikation der Behörde für Schule und Berufsbildung hinsichtlich der Impfmöglichkeit für Lehrer*innen

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Abend des 15. Aprils 2021 wurden durch verschiedene Schulleitungen von weiterführenden Schulen in der Stadt Hamburg die Lehrer*innen darüber informiert, dass sie ab sofort berechtigt seien, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten. Dabei wurde sich als Quelle auf die 116117-Hotline in Hamburg berufen.

Am 16. April 2021 wurden Lehrer*innen an weiterführenden Schulen in der Hansestadt Hamburg durch die Behörde für Schule und Berufsbildung dazu aufgefordert, diese Impfmöglichkeit nicht wahrzunehmen, bzw. schon vereinbarte Impftermine nicht wahrzunehmen. Dies wurde damit begründet, dass die 116117-Hotline einen Fehler gemacht hat und die Lehrer*innen nun doch nicht impfberechtigt seien.

Ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Sämtliche interne Kommunikation in der Behörde für Schule und Berufsbildung zu diesem Sachverhalt sowie Kommunikation der Behörde für Schule und Berufsbildung mit den Schulen und den Lehrer*innen zu diesem Sachverhalt. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in am Abend des 15. A…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation der Behörde für Schule und Berufsbildung hinsichtlich der Impfmöglichkeit für Lehrer*innen [#218688]
Datum
18. April 2021 16:53
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in am Abend des 15. Aprils 2021 wurden durch verschiedene Schulleitungen von weiterführenden Schulen in der Stadt Hamburg die Lehrer*innen darüber informiert, dass sie ab sofort berechtigt seien, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten. Dabei wurde sich als Quelle auf die 116117-Hotline in Hamburg berufen. Am 16. April 2021 wurden Lehrer*innen an weiterführenden Schulen in der Hansestadt Hamburg durch die Behörde für Schule und Berufsbildung dazu aufgefordert, diese Impfmöglichkeit nicht wahrzunehmen, bzw. schon vereinbarte Impftermine nicht wahrzunehmen. Dies wurde damit begründet, dass die 116117-Hotline einen Fehler gemacht hat und die Lehrer*innen nun doch nicht impfberechtigt seien. Ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Sämtliche interne Kommunikation in der Behörde für Schule und Berufsbildung zu diesem Sachverhalt sowie Kommunikation der Behörde für Schule und Berufsbildung mit den Schulen und den Lehrer*innen zu diesem Sachverhalt. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218688/

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr Antragsteller/in gern beantworten wir Ihre Anfrage. Allerdings sind die darin formulierten Aussagen falsch.…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]- Kommunikation der Behörde für Schule und Berufsbildung hinsichtlich der Impfmöglichkeit für Lehrer*innen [#218688]
Datum
11. Mai 2021 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr Antragsteller/in gern beantworten wir Ihre Anfrage. Allerdings sind die darin formulierten Aussagen falsch. Es hat zu dem angefragten Zeitpunkt keine Impfmöglichkeit für Lehrkräfte von weiterführenden Schulen bestanden. Es handelte sich um eine Falschinformation des Impfzentrums. Im Übrigen entscheidet nicht die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) über die Impfreihenfolge. Anbei übersende ich Ihnen eine E-Mail der Leiterin des Corona-Arbeitsstabs der BSB mit einem Antwortentwurf, der insbesondere von der Schulaufsicht für die Kommunikation mit Schulen genutzt wurde. Inzwischen können sich auch die Lehrkräfte von weiterführenden Schulen impfen lassen, siehe PM "Lehrkräfte und Schulbeschäftigte der weiterführenden und berufsbildenden Schulen können sich ab sofort impfen lassen" (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15033082/21-04-26-bsb-impfen-weiterfuehrende-schulen/). Freundliche Grüße