Kommunikation des MarKdo mit dem "Behörden Spiegel" zu Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost

Sämtliche Kommunikation des Marinekommando (MarKdo) mit der Zeitung "Behörden Spiegel" zu Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost, worüber das Medium am 18. August 2021 berichtet (https://www.behoerden-spiegel.de/2021/08/18/einsatzregeln-fuer-die-fregatte-bayern-in-fernost).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Kommunikation de…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Kommunikation des MarKdo mit dem "Behörden Spiegel" zu Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost [#227027]
Datum
18. August 2021 22:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation des Marinekommando (MarKdo) mit der Zeitung "Behörden Spiegel" zu Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost, worüber das Medium am 18. August 2021 berichtet (https://www.behoerden-spiegel.de/2021/08/18/einsatzregeln-fuer-die-fregatte-bayern-in-fernost).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227027/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1655 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Augu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG / Kommunikation des MarKdo mit dem "Behörden Spiegel" zu Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost [#227027]
Datum
19. August 2021 09:01
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1655 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. August 2021 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 18. August 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1655 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1655 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 1…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG / Kommunikation des MarKdo mit dem "Behörden Spiegel" zu Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost [#227027]
Datum
6. September 2021 14:43
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1655 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. August 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 18. August 2021 (Bezug). Darin baten Sie um Zusendung "Sämtlicher Kommunikation des Marinekommando (MarKdo) mit der Zeitung "Behörden Spiegel" zu Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost, worüber das Medium am 18. August 2021 berichtet ( https://www.behoerden-spiegel.de/2021... ).". Nach erfolgter Prüfung ist ein Informationszugang gegenwärtig noch nicht möglich. Dies begründet sich wie folgt: Die Ihrerseits erbetene Zusendung der Informationen berührt schützenswerte Belange Dritter. Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog."Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen wollen, bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger Informationszugang auf Grund des zuerwartenden höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft erfolgen kann. Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich bereits aus der Durchführung des o.g. Drittbeteiligungsverfahrens. Daher ist zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 2.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz(Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 30 - 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie hinsichtlich weitergehender Angaben an Ihrem Antrag festhalten und zur Übernahme der gegebenenfalls anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an dem Antrag fest und erlaube die Weitergabe meiner Daten. ... Mit fre…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG / Kommunikation des MarKdo mit dem "Behörden Spiegel" zu Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost [#227027]
Datum
6. September 2021 15:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an dem Antrag fest und erlaube die Weitergabe meiner Daten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227027/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1655 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18. Au…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Kommunikation des MarKdo mit dem "Behörden Spiegel" zu Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost [#227027]
Datum
9. September 2021 10:04
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1655 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18. August 2021 2. BMVg R I 1 vom 6. September 2021 3. Ihr Schreiben vom 6. September 2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. September 2021. Aufgrund dessen gehe ich davon aus, dass Sie trotz gegebenenfalls anfallender Gebühren an Ihrem Antrag festhalten. Ich bitte Sie daher nochmals für das notwendig einzuleitende Drittbeteiligungsverfahren um Übersendung einer Begründung Ihres Antrags, vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Keller, Es besteht aus meiner Sicht ein öffentliches Interesse d…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG / Kommunikation des MarKdo mit dem "Behörden Spiegel" zu Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost [#227027]
Datum
9. September 2021 10:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Keller, Es besteht aus meiner Sicht ein öffentliches Interesse daran, wie die Zeitung an die Informationen aus Ihrem Hause gekommen ist. Ob Sie also an diese herangetreten sind, oder die Informationen erfragt wurden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227027/

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BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1655 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. August 2021…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
: IFG / Kommunikation des MarKdo mit dem "Behörden Spiegel" zu Einsatzregeln für die Fregatte “Bayern” in Fernost [#227027]
Datum
5. Oktober 2021 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1655 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. August 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 18. August 2021 (Bezug). Hierzu übersende ich Ihnen nunmehr die erbetenen Informationen. Diese umfassen die nachfolgenden drei E-Mails: 1.) antragsgegenständliche E-Mail: "Von: "Gerd Portugall" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: Antragsteller/in 16:44 Betreff: Fregatte "Bayern" nach Fernost Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie mir bitte mitteilen, mit welchen "Rules of Engagement" (RoE) sich die "Bayern" Anfang des Monats auf den Weg nach Fernost gemacht hat. Da es sein könnte, dass die Fregatte im Südchinesischen Meer von Einheiten der chinesischen Volksbefreiungsarmee bedrängt wird – sei es aus der Luft und/oder von See her, was wegen der Territorialansprüche der VR China bekanntlich öfters vorkommt: gibt es für diesen Sonderfall spezifische Vorgaben für das deutsche Schiff – z.B. jeder Provokation aus dem Weg zu gehen? Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen