Kommunikation Destatis Direktorin mit Google

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die gesamte Kommunikation zwischen Frau Katja Wilken, Leiterin Abteilung C & F, Direktorin beim Statistischen Bundesamt und Google Ireland Limited bezüglich des Interviews im Google Magazin ,,Aufbruch'' Nr. 22, Seite 34-35.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

(Das Magazin finden Sie als PDF Datei hier: https://kstatic.googleusercontent.com/files/848b97cfd46223d2d3083b606caf6e9631c8588380b9a044facfc7bd8ec63914367eed34e453b07ef40e623b34426f541433ea780260ddec8ac4951320f7e487)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesamte Kommunikation zwischen…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation Destatis Direktorin mit Google [#220365]
Datum
14. Mai 2021 08:23
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesamte Kommunikation zwischen Frau Katja Wilken, Leiterin Abteilung C & F, Direktorin beim Statistischen Bundesamt und Google Ireland Limited bezüglich des Interviews im Google Magazin ,,Aufbruch'' Nr. 22, Seite 34-35. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. (Das Magazin finden Sie als PDF Datei hier: https://kstatic.googleusercontent.com/files/848b97cfd46223d2d3083b606caf6e9631c8588380b9a044facfc7bd8ec63914367eed34e453b07ef40e623b34426f541433ea780260ddec8ac4951320f7e487) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220365/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14. Mai 2…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Kommunikation Destatis Direktorin mit Google (Az.: A34/1010001001-IF30472)
Datum
14. Mai 2021 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14. Mai 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30472 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in wir kommen auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 14. Mai 2021, Az.: A34/1010001001-IF30472, zur…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Rückfrage IFG 472: Kommunikation Destatis Direktorin mit Google (Az.: A34/1010001001-IF30472)
Datum
9. Juni 2021 18:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir kommen auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 14. Mai 2021, Az.: A34/1010001001-IF30472, zurück und richten hierzu eine Rückfrage an Sie (die leider, unserer unzureichenden Personalsituation geschuldet, spät kommt), verbunden mit der Anregung, Ihr Informationsersuchen zu konkretisieren. Zur Information: Die Sichtung der entsprechenden bei uns vorhandenen Kommunikation im Zusammenhang mit dem Interview von Katja Wilken im Magazin "Aufbruch" hat Folgendes ergeben: 1. Es hat keine direkte Kommunikation zwischen Katja Wilken und Google Ireland Ltd. stattgefunden. 2. Kommunikation fand statt zwischen Mitarbeitern des Bereichs Presse und einer Journalistin, die für das Magazin Aufbruch arbeitet (produziert von SZ Scala, herausgegeben von Google). 3. Diese Kommunikation enthält personenbezogene Daten Dritter. Wären Sie mit einer Schwärzung dieser personenbezogener Daten einverstanden? Andernfalls wäre ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG durchzuführen, mit der Folge, dass sich die Beantwortung Ihres Informationsersuchens um die Zeit, die den Dritten zur Stellungnahme einzuräumen ist (also um einen zusätzlichen Monat), verzögern kann. Die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens verursacht außerdem einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand, der Ihnen in Rechnung gestellt werden müsste. Die Kosten können erst mit Abschluss des Verfahrens verbindlich ermittelt werden, da erst dann der tatsächlich entstandene Verwaltungsaufwand feststeht. Ziff. 2.2 der Anlage zur IFG-Gebührenverordnung sieht einen Gebührenrahmen von 30 bis 500 EUR vor. Die festzusetzende Gebühr dürfte sich voraussichtlich im mittleren Bereich dieses Gebührenrahmens bewegen. 4. Sollten Sie sich mit einer Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden erklären, entsteht ein geringerer Verwaltungsaufwand als bei der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens. Jedoch müsste Ihnen ebenfalls der im Zuge der Zusammenstellung und Schwärzung der beantragten Informationen entstehende Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt werden. Die hierfür anfallenden Gebühren wären auch nach Punkt 2.2 der genannten Gebührenverordnung abzurechnen und werden vorläufig auf 50 Euro geschätzt. 5. Die Inhalte der vorhandenen Kommunikation betreffen zu einem großen Teil Terminabsprachen, Absprachen zu einem Foto etc. Da es sich um eine größere Anzahl von E-Mails handelt, verursacht die Vornahme von Schwärzungen entsprechenden Aufwand, der geringer ist als der eines Drittbeteiligungsverfahrens, den wir Ihnen aber ebenfalls in Rechnung stellen müssten. Diesen Aufwand schätzen wir derzeit auf ca. 50 Euro. Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Informationsinteresse nicht auf Terminabsprachen etc. bezieht und schlagen Ihnen daher vor, Ihr Informationsersuchen zu konkretisieren. So kann unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden, der Ihnen berechnet werden müsste. Wenn Sie Ihr Anliegen entsprechend konkretisieren, kann es abhängig vom entstehenden Aufwand gegebenenfalls gebührenfrei beantwortet werden. Ich sehe Ihrer Antwort entgegen. Bis zu deren Eingang ruht die Monatsfrist für die Bearbeitung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> Ich nehme meine IFG Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antra…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückfrage IFG 472: Kommunikation Destatis Direktorin mit Google (Az.: A34/1010001001-IF30472) [#220365]
Datum
17. Juni 2021 08:44
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich nehme meine IFG Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220365/