Kommunikation im Zusammenhang mit dem IFG-Verfahren Az. 223-05111/0168 (DZV)
Informationen im Zusammenhang mit dem IFG-Verfahren Az. 223-05111/0168 zu Treffen zwischen dem BMEL und dem Deutschen Zigarettenverband (DZV), aus denen hervorgeht:
1 a) Datum und konkreter Anlass (gemeint sind Angaben zum Inhalt) jeglicher im Zusammenhang mit genanntem IFG-Verfahren vom BMEL verfassten Schreiben (eMail, Fax, Brief etc.) sowie sonstigen Aufzeichnungen wie Notizen, Vermerke etc.
1 b) Kopien sämtlicher unter 1 a) beschriebenen Dokumente
2 a) Datum und konkreter Anlass (gemeint sind Angaben zum Inhalt) jeglicher im Zusammenhang mit genanntem IFG-Verfahren vom BMEL erhaltenen Schreiben (eMail, Fax, Brief etc.) sowie sonstigen Aufzeichnungen (z.B. Anhänge)
2 b) Kopien sämtlicher unter 2 a) beschriebenen Dokumente
3 a) Informationen darüber, ob gegen die Übersendung der mit besagtem IFG-Antrag begehrten Unterlagen vonseiten des Drittbeteiligten Widerspruch eingelegt oder gegenüber dem BMEL sonstiges Missfallen geäußert wurde.
3 b) Falls 3 a) mit Ja beantwortet wird: Informationen darüber, mit welcher Begründung das BMEL den Widerspruch zurückgewiesen hat
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG, § 3 UIG, Art. 10 Abs. 1 EMRK sowie Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine einfache Anfrage handelt. Sollten dennoch Gebühren anfallen, bitte ich zunächst um Mitteilung.
Mit der Schwärzung personenbezogener Daten nach § 5 IFG erkläre ich mich einverstanden.
Bezüglich einer möglichen Drittbeteiligung entsprechend § 8 IFG weise ich vorsorglich darauf hin, dass eine Drittbeteiligung nach § 6 IFG nur dann zu erwägen ist, wenn der Schutz geistigen Eigentums bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Die Beteiligung Dritter ist überdies gut zu begründen. Nach meinem Dafürhalten ist § 6 IFG im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Mai 2018
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19. Juni 2018
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