Kommunikation mit BDI zu Weltraumbahnhof in Nordsee

Die Kommunikation mit dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) zu dem geplantem Weltraumbahnhof in der Nordsee.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation m…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Kommunikation mit BDI zu Weltraumbahnhof in Nordsee [#206960]
Datum
20. Dezember 2020 14:42
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) zu dem geplantem Weltraumbahnhof in der Nordsee.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206960/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit BDI zu Weltraumbahnhof in Nordsee [#206960]
Datum
7. Januar 2021 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.2021 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit Ihrem Antrag begehren Sie die "Kommunikation mit dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) zu dem geplantem Weltraumbahnhof in der Nordsee". Ich verstehe Ihren Antrag so, dass Sie die damit die zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) ausgetauschten (insbesondere auch elektronische) Korrespondenz meinen, die sich inhaltlich mit dem vom BDI vorgeschlagenen Konzepts eines sog. Weltraumbahnhofs in der Nordsee befasst. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IVD5 - „Raumfahrtmanagement, Technologien und Sicherheit“ zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag auf das UIG und das VIG stützen, teile ich Ihnen mit, dass kein Bezug zu umweltbezogenen Informationen oder Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nr. 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen, erkennbar ist. Ich gehe davon aus, dass Sie diesbezüglich keine weitergehende, förmliche Bescheidung (förmliche Ablehnung) erwarten. Das vorliegende Verfahren wird daher ausschließlich nach dem IFG durchgeführt, sofern ich von Ihnen keine anderslautende Nachricht erhalte. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Sie hatten mit Ihrer E-Mail gebeten Sie vorab über zu erhebende Gebühren und Auslagen zu unterrichten. Wunschgemäß teile ich Ihnen mit, dass bei einer stattgebenden Entscheidung über den Informationszugang gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) Kosten entstehen können. Der Informationszugang ist gebührenfrei, wenn es sich um einen einfachen Fall der Auskunftserteilung (auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften) handelt. Im Übrigen richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand. Die Höhe der möglicherweise festzusetzenden Kosten ist von dem Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der jeweiligen Anfrage abhängig. Der Verwaltungsaufwand für den von Ihnen begehrten Informationszugang kann derzeit noch nicht ermittelt werden. Bitte teilen Sie mir für die spätere Bescheidung Ihres Antrags Ihre Postanschrift mit. Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Thema „Weltraumbahnhof in der Nordsee“. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer heutigen Nachricht zu meinem Antrag nach dem IFG [#206960] baten Sie für ei…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Kommunikation mit BDI zu Weltraumbahnhof in Nordsee [#206960]
Datum
7. Januar 2021 14:37
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer heutigen Nachricht zu meinem Antrag nach dem IFG [#206960] baten Sie für eine Bescheidung um die Mitteilung meiner Postadresse. Diese befindet sich am Ende dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206960/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihres Antrags vom 20.12.2020 ist mit einem deutlich höheren Verwaltu…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit BDI zu Weltraumbahnhof in Nordsee [#206960]
Datum
22. Januar 2021 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihres Antrags vom 20.12.2020 ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb die Bearbeitung des Antrags noch andauert. Zudem werden aufgrund dieses Verwaltungsaufwands voraussichtlich Gebühren anfallen. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Nach erster Schätzung rechne ich mit einer Gebühr zwischen 200,00 € und 300,00 €. Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten Dritter und/oder geistiges Eigentum eines Dritten enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG). Der angegebene Verwaltungsaufwand berücksichtigt noch nicht die Durchführung etwaiger Drittbeteiligungsverfahren wegen personenbezogener Daten. Wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen nicht einverstanden sind, würde der dafür notwendige Verwaltungsaufwand anfallen. Zudem muss ein Antrag begründet werden, der die personenbezogenen Daten Dritter (§§ 5 Abs. 1, 2; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) und/oder das geistige Eigentum betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten und ob Sie mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der veranschlagten Gebühr ziehe ich meinen Antrag nach dem IFG [#206960] zu…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Kommunikation mit BDI zu Weltraumbahnhof in Nordsee [#206960]
Datum
22. Januar 2021 20:02
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der veranschlagten Gebühr ziehe ich meinen Antrag nach dem IFG [#206960] zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206960/