Sehr geehrteAntragsteller/in
ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.2021 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mit Ihrem Antrag begehren Sie die "Kommunikation mit dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) zu dem geplantem Weltraumbahnhof in der Nordsee". Ich verstehe Ihren Antrag so, dass Sie die damit die zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) ausgetauschten (insbesondere auch elektronische) Korrespondenz meinen, die sich inhaltlich mit dem vom BDI vorgeschlagenen Konzepts eines sog. Weltraumbahnhofs in der Nordsee befasst.
Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IVD5 - „Raumfahrtmanagement, Technologien und Sicherheit“ zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag auf das UIG und das VIG stützen, teile ich Ihnen mit, dass kein Bezug zu umweltbezogenen Informationen oder Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nr. 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen, erkennbar ist. Ich gehe davon aus, dass Sie diesbezüglich keine weitergehende, förmliche Bescheidung (förmliche Ablehnung) erwarten.
Das vorliegende Verfahren wird daher ausschließlich nach dem IFG durchgeführt, sofern ich von Ihnen keine anderslautende Nachricht erhalte.
Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht.
Sie hatten mit Ihrer E-Mail gebeten Sie vorab über zu erhebende Gebühren und Auslagen zu unterrichten. Wunschgemäß teile ich Ihnen mit, dass bei einer stattgebenden Entscheidung über den Informationszugang gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) Kosten entstehen können. Der Informationszugang ist gebührenfrei, wenn es sich um einen einfachen Fall der Auskunftserteilung (auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften) handelt. Im Übrigen richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand. Die Höhe der möglicherweise festzusetzenden Kosten ist von dem Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der jeweiligen Anfrage abhängig. Der Verwaltungsaufwand für den von Ihnen begehrten Informationszugang kann derzeit noch nicht ermittelt werden.
Bitte teilen Sie mir für die spätere Bescheidung Ihres Antrags Ihre Postanschrift mit.
Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Thema „Weltraumbahnhof in der Nordsee“.
Mit freundlichen Grüßen