Kommunikation mit BMI bezüglich Verfahren BMI ./. BfDI

Die Kommunikation mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit Bezug zum Verfahren BMI ./. BfDI vor dem Verwaltungsgericht Köln und dessen Urteil vom 18.03.2021. (Az.: 13 K 1189/20)

Ergebnis der Anfrage

Es wurde eine E-Mail, mit dem das BMI dem BSI eine Kopie des Urteils zusendet, übermittelt.

Zur E-Mail: https://fragdenstaat.de/anfrage/kommuni…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation mit dem …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit BMI bezüglich Verfahren BMI ./. BfDI [#217919]
Datum
10. April 2021 10:32
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit Bezug zum Verfahren BMI ./. BfDI vor dem Verwaltungsgericht Köln und dessen Urteil vom 18.03.2021. (Az.: 13 K 1189/20)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217919/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informa…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Kommunikation mit BMI bezüglich Verfahren BMI ./. BfDI [#217919]
Datum
28. April 2021 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer privaten E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Sollten Sie keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf den Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freun…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit BMI bezüglich Verfahren BMI ./. BfDI [#217919]
Datum
28. April 2021 11:35
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217919/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> bei den echtemail-Adressen handelt es sich um eine von der Plattform &quo…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Kommunikation mit BMI bezüglich Verfahren BMI ./. BfDI [#217919]
Datum
29. April 2021 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bei den echtemail-Adressen handelt es sich um eine von der Plattform "FragdenStaat.de" im Rahmen Ihrer IFG-Anfrage erzeugten E-Mail Adresse (" Für jede Anfrage generieren wir jetzt automatisch zur Mail-Adresse @fragdenstaat.de eine Mail-Adresse @echtemail.de.", s. dazu https://netzpolitik.org/2015/zum-dahinschmelzen-fragdenstaat-startet-eigenen-provider-echtemail-de/). Daher kann diese E-Mail-Adresse nicht als persönliche E-Mail-Adresse angesehen werden, da "FragdenStaat.de" nicht als E-Mail Provider angesehen wird, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie können auch folgende E-Mail-Adresse verwenden: <<E-Mail-Adresse>>
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit BMI bezüglich Verfahren BMI ./. BfDI [#217919]
Datum
29. April 2021 17:24
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie können auch folgende E-Mail-Adresse verwenden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217919/

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid inklusive Anlage zu Ihrer untenstehenden Anfrage …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
WG: Kommunikation mit BMI bezüglich Verfahren BMI ./. BfDI [#217919]
Datum
3. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid inklusive Anlage zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen