Kommunikation mit BMI zu Faeser-Äußerung zur VDS

Die Kommunikation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat bezüglich der von Nancy Faeser in einem am 7. September veröffentlichtem Interview mit der ZEIT aufgestellten Forderung, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen.

Ergebnis der Anfrage

Dem BMJ liegen keine amtlichen Informationen zur Anfrage vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit BMI zu Faeser-Äußerung zur VDS [#259108]
Datum
14. September 2022 21:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat bezüglich der von Nancy Faeser in einem am 7. September veröffentlichtem Interview mit der ZEIT aufgestellten Forderung, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259108/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 511/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihr…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Kommunikation mit BMI zu Faeser-Äußerung zur VDS [#259108]
Datum
5. Oktober 2022 08:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 511/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. September 2022 liegen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen