Kommunikation mit BND bzgl. Teppich-Transport

Spiegel.de berichtet, dass Kommunikation zwischen BND und BMZ bezüglich der Einfuhr des von Herrn Minister Niebel gekauften Teppichs stattfand, damit "die Angelegenheit in geordneten und korrekten Bahnen verläuft" und "Festlegungen" zur Einfuhr vom BMZ getroffen werden können (siehe auch:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/niebel-und-sein-teppich-dossier-des-bnd-belastet-fdp-minister-a-838862.html )

Bitte übersenden Sie mir alle vorliegende Kommunikation zwischen Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes und Mitarbeitern des BMZs bezüglich des Transport des von Herrn Minister Niebel gekauften Teppichs.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juni 2012
  • Frist
    17. Juli 2012
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Kommunikation mit BND bzgl. Teppich-Transport
Datum
14. Juni 2012 16:57
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Spiegel.de berichtet, dass Kommunikation zwischen BND und BMZ bezüglich der Einfuhr des von Herrn Minister Niebel gekauften Teppichs stattfand, damit "die Angelegenheit in geordneten und korrekten Bahnen verläuft" und "Festlegungen" zur Einfuhr vom BMZ getroffen werden können (siehe auch: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/niebel-und-sein-teppich-dossier-des-bnd-belastet-fdp-minister-a-838862.html ) Bitte übersenden Sie mir alle vorliegende Kommunikation zwischen Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes und Mitarbeitern des BMZs bezüglich des Transport des von Herrn Minister Niebel gekauften Teppichs.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Kommunikation zwischen dem Bundesnachrichtendienst …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Kommunikation zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Datum
11. Juli 2012
Status
Information nicht vorhanden
237,2 KB
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, ich danke Ihnen für Ihre o.a. Anfrage vom 14.06.2012. Nach Prüfung des Sachverhalts kann ich Ihnen mitteilen, dass meinem Hause keine Ihrer Anfrage entsprech ende Kommunikation mit dem BND vorliegt. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dahlmannstraße 4, 53113 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Uwe Schäfer