Kommunikation mit dem BMFSJ zur Studie »Kindeswohl und Umgangsrecht«

Die Kommunikation mit dem BMFSJ zur Studie »Kindeswohl und Umgangsrecht« über die im Artikel »Umstrittene Trennungskinder-Studie vorerst gestoppt« vom 5. März 2021 (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/datenschutz-umstrittene-trennungskinder-studie-vorerst-gestoppt-a-2d02589b-033a-4a53-92b4-4369bf2dfc64) berichtet wird. Von Interesse sind dabei datenschutzrechtliche Erwägungen bei Durchführung sozialwissenschaftlicher Studien und der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse.

Ergebnis der Anfrage

Dokument wurde im Zuge der Anfrage hier veröffentlicht: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Dow…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation mit dem …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit dem BMFSJ zur Studie »Kindeswohl und Umgangsrecht« [#214322]
Datum
5. März 2021 07:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit dem BMFSJ zur Studie »Kindeswohl und Umgangsrecht« über die im Artikel »Umstrittene Trennungskinder-Studie vorerst gestoppt« vom 5. März 2021 (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/datenschutz-umstrittene-trennungskinder-studie-vorerst-gestoppt-a-2d02589b-033a-4a53-92b4-4369bf2dfc64) berichtet wird. Von Interesse sind dabei datenschutzrechtliche Erwägungen bei Durchführung sozialwissenschaftlicher Studien und der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214322/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit dem BMFSJ zur Studie »Kindesw…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit dem BMFSJ zur Studie »Kindeswohl und Umgangsrecht« [#214322]
Datum
11. April 2021 12:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit dem BMFSJ zur Studie »Kindeswohl und Umgangsrecht«“ vom 05.03.2021 (#214322) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214322/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0720 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0720
Datum
13. April 2021 12:42
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/003 II#0720 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/003 II#0720 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Kommunikation mit dem BMFSJ zur Studie »Kindeswohl und Umgangsrecht« [#214322]
Datum
22. Juni 2021 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/003 II#0720 Sehr Antragsteller/in der Bescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gegen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist jetzt auf unseren Internetseiten eingestellt und kann unter https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/D... abgerufen werden. Ich gehe daher von einer Erledigung Ihres IFG-Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen