Kommunikation mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Kampagne „Sehen im Alter“ (insb. Glaukom-Hinweis)

- sämtliche Kommunikation mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Kampagne „Sehen im Alter“
- dabei, insbesondere, die Kommunikation die zu dem Hinweis führte, dass bzw. warum die Glaukomfrüherkennung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird
- optional weitere Erläuterungen Ihrerseits dazu, sofern gewünscht

Ich beziehe mich auf die folgende Broschüre „Sehen im Alter - Informationen und Tipps“[1] (Bestellnummer 60582311) in der auf der letzten Seite ein „Ergänzender Hinweis zur Glaukomfrüherkennung” abgedruckt ist, die mit der Erklärung schließt, dass die „Erläuterung [...] aus dem Bundesministerium für Gesundheit [stamme]”.

Auf der dazugehörigen Webseite konnte ich einen derartigen Hinweis übrigens nicht finden.[2]

Außerdem zwei weitere Hinweise, die ich gleich mitgeben möchte:
* Ihrer IT-Abteilung sollten Sie Bescheid geben, dass http://www.sehenimalter.org noch nicht über HTTPS erreichbar ist, was nicht mehr zeitgemäß ist.
* Ebenso sehen-im-alter.org.
* Eine der beiden Domains sollte auch auf die andere weiterleiten, sonst stufen Suchmachinen die Webseite eventuell herab, da Inhalte dupliziert werden, und es ist auch einfach praktisch eine „offizielle“ Domain zu haben, bspw. für Lesezeichen usw.

[1] https://shop.bzga.de/sehen-im-alter-informationen-und-tipps-c-357/
[2] http://www.sehenimalter.org/gruenerstar.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Kommu…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Kampagne „Sehen im Alter“ (insb. Glaukom-Hinweis) [#249016]
Datum
14. Mai 2022 09:52
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Kommunikation mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Kampagne „Sehen im Alter“ - dabei, insbesondere, die Kommunikation die zu dem Hinweis führte, dass bzw. warum die Glaukomfrüherkennung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird - optional weitere Erläuterungen Ihrerseits dazu, sofern gewünscht Ich beziehe mich auf die folgende Broschüre „Sehen im Alter - Informationen und Tipps“[1] (Bestellnummer 60582311) in der auf der letzten Seite ein „Ergänzender Hinweis zur Glaukomfrüherkennung” abgedruckt ist, die mit der Erklärung schließt, dass die „Erläuterung [...] aus dem Bundesministerium für Gesundheit [stamme]”. Auf der dazugehörigen Webseite konnte ich einen derartigen Hinweis übrigens nicht finden.[2] Außerdem zwei weitere Hinweise, die ich gleich mitgeben möchte: * Ihrer IT-Abteilung sollten Sie Bescheid geben, dass http://www.sehenimalter.org noch nicht über HTTPS erreichbar ist, was nicht mehr zeitgemäß ist. * Ebenso sehen-im-alter.org. * Eine der beiden Domains sollte auch auf die andere weiterleiten, sonst stufen Suchmachinen die Webseite eventuell herab, da Inhalte dupliziert werden, und es ist auch einfach praktisch eine „offizielle“ Domain zu haben, bspw. für Lesezeichen usw. [1] https://shop.bzga.de/sehen-im-alter-informationen-und-tipps-c-357/ [2] http://www.sehenimalter.org/gruenerstar.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249016/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich die Beantwortung Ihrer An…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Kommunikation mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Kampagne „Sehen im Alter“ (insb. Glaukom-Hinweis) [#249016]
Datum
21. Juni 2022 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich die Beantwortung Ihrer Anfrage leider wegen verschiedener Urlaubsabwesenheiten verzögert. Ihre Anfrage ist jedoch in Bearbeitung und wir werden unaufgefordert in Kürze auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit beziehen wir uns auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheits…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Kommunikation mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Kampagne „Sehen im Alter“ (insb. Glaukom-Hinweis) [#249016]
Datum
23. Juni 2022 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit beziehen wir uns auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.05.2022. Im Auftrag der Leitung übersenden wir Ihnen in der Anlage eine Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten Kommunikation/ Änderungswünsche mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Kampagne „Sehen im Alter“, hier insbesondere, die Kommunikation welche zu dem Hinweis führte, dass bzw. warum die Glaukomfrüherkennung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Für Ihre weiteren Hinweise an unsere IT-Abteilung möchten wir uns bedanken. Hierzu möchten wir wie folgt Stellung nehmen: 1. Der Hinweis zu der Glaukomfrüherkennung findet sich unter https://www.gesund-aktiv-aelter-werde... 2. Bei dem link http://www.sehenimalter.org handelt es sich um eine externe Verlinkung auf das Aktionsbündnis "Sehen im Alter" der BAGSO und des DBSV. Die Webseite selbst kann aufgerufen werden, allerdings verfügt sie nicht über HTTPS (HyperText Protocol Secure), also Internetkommunikationsprotokoll, das die Vertraulichkeit des Datenverkehrs zwischen Computer der Nutzerin/ des Nutzers und der Webseite schützt. Wir haben die Webseite lediglich verlinkt, die technische Aktualisierung der Webseite obliegt dem Aktionsbündnis selbst. Mit freundlichen Grüßen