Kommunikation mit dem Deutschen Aktieninstitut zur Bilanzkontrolle

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Deutsche Aktieninstitut e.V. schreibt in seinem Halbjahresbericht ,,Kurvenlage’’ Ausgabe 2/2021, S. 37: ,,Wir haben im Dialog mit der BaFin und dem Bundesministerium der Finanzen dafür geworben, dass die Bilanzkontrolle auch künftig mit hoher Fachexpertise durchgeführt wird und Bilanzierungsfehler nicht vorschnell kriminalisiert werden.''

Ich bitte um Übersendung der Kommunikation des deutschen Aktieninstituts e.V. (DAI) mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich der Neuordnung der Bilanzkontrolle.

Ich erkläre mich mit einer Unkenntlichmachung von Informationen, die Belange Dritter berühren, einverstanden. Ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG ist somit nicht mehr notwendig. Ich verweise diesbezüglich auf die Publikation des BfDI ,,Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, Text und Erläuterungen (Info 2), S. 17 ,,Nach § 7 Abs. 2 IFG können sich die Antragstellenden mit einer Unkenntlichmachung der Informationen, die Belange Dritter berühren, einverstanden erklären. Können die Daten dadurch ausreichend geschützt werden, ist regelmäßig ein Verfahren nach § 8 IFG entbehrlich.''

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Deutsche Aktieninstit…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit dem Deutschen Aktieninstitut zur Bilanzkontrolle [#246304]
Datum
13. April 2022 18:13
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Deutsche Aktieninstitut e.V. schreibt in seinem Halbjahresbericht ,,Kurvenlage’’ Ausgabe 2/2021, S. 37: ,,Wir haben im Dialog mit der BaFin und dem Bundesministerium der Finanzen dafür geworben, dass die Bilanzkontrolle auch künftig mit hoher Fachexpertise durchgeführt wird und Bilanzierungsfehler nicht vorschnell kriminalisiert werden.'' Ich bitte um Übersendung der Kommunikation des deutschen Aktieninstituts e.V. (DAI) mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich der Neuordnung der Bilanzkontrolle. Ich erkläre mich mit einer Unkenntlichmachung von Informationen, die Belange Dritter berühren, einverstanden. Ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG ist somit nicht mehr notwendig. Ich verweise diesbezüglich auf die Publikation des BfDI ,,Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, Text und Erläuterungen (Info 2), S. 17 ,,Nach § 7 Abs. 2 IFG können sich die Antragstellenden mit einer Unkenntlichmachung der Informationen, die Belange Dritter berühren, einverstanden erklären. Können die Daten dadurch ausreichend geschützt werden, ist regelmäßig ein Verfahren nach § 8 IFG entbehrlich.'' Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246304/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu dem von Ihnen eingereichten IFG- Ant…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre E-Mail vom 13. April 2022, IFG-Antrag bezüglich der Kommunikation mit dem Deutschen Aktieninstitut zur Bilanzkontrolle
Datum
21. April 2022 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu dem von Ihnen eingereichten IFG- Antrag nach § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes zur Kommunikation mit dem Deutschen Aktieninstitut zur Bilanzkontrolle. Bitte geben Sie das darin genannte Geschäftszeichen im weiteren Schriftverkehr stets an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Geschäftszeichen - BilKo 1-Wp 5570-2022/0002 - Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich, sobald…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 13. April 2022, IFG-Antrag bezüglich der Kommunikation mit dem Deutschen Aktieninstitut zur Bilanzkontrolle [#246304]
Datum
26. April 2022 11:32
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen - BilKo 1-Wp 5570-2022/0002 - Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich, sobald Sie eine genaue Kostenschätzung für die Schwärzung der Unterlage möglich ist. Dann entscheide ich über die Kostenübernahme. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246304/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie, wie von Ihnen erbeten, eine Mitteilung über die vorauss…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 13. April 2022, IFG-Antrag bezüglich der Kommunikation mit dem Deutschen Aktieninstitut zur Bilanzkontrolle [#246304]
Datum
3. Mai 2022 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie, wie von Ihnen erbeten, eine Mitteilung über die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Geschäftszeichen - BilKo 1-Wp 5570-2022/0002 - Sehr << Anrede >> danke für Ihre Kostenermittlung. I…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 13. April 2022, IFG-Antrag bezüglich der Kommunikation mit dem Deutschen Aktieninstitut zur Bilanzkontrolle [#246304]
Datum
3. Mai 2022 18:03
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen - BilKo 1-Wp 5570-2022/0002 - Sehr << Anrede >> danke für Ihre Kostenermittlung. Ich bin bereit, die Gebühr von 15,00 Euro für obige IFG Anfrage zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246304/
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass Ihr Antrag auf Informati…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Kommunikation mit dem Deutschen Aktieninstitut zur Bilanzkontrolle BilKo 1-Wp 5570-2022/0002
Datum
18. Mai 2022 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass Ihr Antrag auf Informationszugang derzeit beschieden wird und Sie in den nächsten Tagen eine Antwort erhalten. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Mitteilung über den aktuellen Bearbeitungsstand meiner IFG Anfrage. …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit dem Deutschen Aktieninstitut zur Bilanzkontrolle BilKo 1-Wp 5570-2022/0002 [#246304]
Datum
19. Mai 2022 07:17
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Mitteilung über den aktuellen Bearbeitungsstand meiner IFG Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246304/

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Ihr IFG-Antrag vom 13.04.2022 Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 13.04.2022
Datum
19. Mai 2022 18:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 13.04.2022 sowie die von Ihnen erbetene Präsentation. Mit freundlichen Grüßen