Kommunikation mit dem Deutschen Aktieninstitut zur Bilanzkontrolle
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Deutsche Aktieninstitut e.V. schreibt in seinem Halbjahresbericht ,,Kurvenlage’’ Ausgabe 2/2021, S. 37: ,,Wir haben im Dialog mit der BaFin und dem Bundesministerium der Finanzen dafür geworben, dass die Bilanzkontrolle auch künftig mit hoher Fachexpertise durchgeführt wird und Bilanzierungsfehler nicht vorschnell kriminalisiert werden.''
Ich bitte um Übersendung der Kommunikation des deutschen Aktieninstituts e.V. (DAI) mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich der Neuordnung der Bilanzkontrolle.
Ich erkläre mich mit einer Unkenntlichmachung von Informationen, die Belange Dritter berühren, einverstanden. Ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG ist somit nicht mehr notwendig. Ich verweise diesbezüglich auf die Publikation des BfDI ,,Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, Text und Erläuterungen (Info 2), S. 17 ,,Nach § 7 Abs. 2 IFG können sich die Antragstellenden mit einer Unkenntlichmachung der Informationen, die Belange Dritter berühren, einverstanden erklären. Können die Daten dadurch ausreichend geschützt werden, ist regelmäßig ein Verfahren nach § 8 IFG entbehrlich.''
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. April 2022
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17. Mai 2022
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Kosten dieser Information:15,00 Euro
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