Kommunikation mit dem FC Bayern München zum Engagement mit bzw. in Katar

Anfrage an: Bundeskanzleramt

die gesamte Korrespondenz/Kommunikation des Bundeskanzleramts mit dem FC Bayern München e.V. und der FC Bayern München AG sowie deren Tochterunternehmen, sowie sämtlicher interner Schriftwechsel und Notizen in Bezug auf die vom Bundeskanzleramt, wie von Dr. Hoppenstedt am 11. März 2019 auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Margarete Bause dargelegt, "dem FC Bayern geratene Kontaktaufnahme zu einer Men-schenrechtsorganisation und der vermittelte Kontakt zu Human Rights Watch" in Sachen Partnerschaft/Engagement/Geschäftsbeziehung des FC Bayern München mit bzw. in Katar.
(Quelle: Seite 11f http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/084/1908434.pdf)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die gesamte Korresp…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Kommunikation mit dem FC Bayern München zum Engagement mit bzw. in Katar [#206968]
Datum
20. Dezember 2020 16:02
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die gesamte Korrespondenz/Kommunikation des Bundeskanzleramts mit dem FC Bayern München e.V. und der FC Bayern München AG sowie deren Tochterunternehmen, sowie sämtlicher interner Schriftwechsel und Notizen in Bezug auf die vom Bundeskanzleramt, wie von Dr. Hoppenstedt am 11. März 2019 auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Margarete Bause dargelegt, "dem FC Bayern geratene Kontaktaufnahme zu einer Men-schenrechtsorganisation und der vermittelte Kontakt zu Human Rights Watch" in Sachen Partnerschaft/Engagement/Geschäftsbeziehung des FC Bayern München mit bzw. in Katar. (Quelle: Seite 11f http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/084/1908434.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206968/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 311 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Kommunikation mit dem FC Bayern München zum Engagement mit bzw. in Katar [#206968]
Datum
6. Januar 2021 14:08
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 311 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20. Dezember 2020 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, untenstehend die Postanschrift. Mit freundlichen Gr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: WG: Kommunikation mit dem FC Bayern München zum Engagement mit bzw. in Katar [#206968]
Datum
6. Januar 2021 14:50
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, untenstehend die Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206968/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>