Kommunikation mit dem MAGS

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

Landesgesundheitsminister Laumann erwähnte in der WDR-Sendung Aktuelle Stunde vom 27.12.2021 einen Bericht des Gesundheitsamts der Stadt Köln mit neuen Erkenntnissen zu Omikron. Bitte veröffentlichen Sie diesen Bericht.

Ergebnis der Anfrage

Die Stadt Köln hat sich zur Anfrage nicht geäußert. Aber das Ministerium hat reagiert:
https://fragdenstaat.de/a/236420

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit dem MAGS [#236421]
Datum
29. Dezember 2021 01:19
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Landesgesundheitsminister Laumann erwähnte in der WDR-Sendung Aktuelle Stunde vom 27.12.2021 einen Bericht des Gesundheitsamts der Stadt Köln mit neuen Erkenntnissen zu Omikron. Bitte veröffentlichen Sie diesen Bericht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236421/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit dem MAGS“ vom 29.12.2021 (#2…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit dem MAGS [#236421]
Datum
19. Februar 2022 06:31
An
Gesundheitsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit dem MAGS“ vom 29.12.2021 (#236421) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Das MAGS hat die parallele Anfrage allerdings beantwortet, so dass Sie das Schreiben nicht mehr senden müssen. https://fragdenstaat.de/a/236420 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236421/