Kommunikation mit dem VG Gelsenkirchen

Anfrage an: Stadt Bochum

die Kommunikation der Ausländerbehörde (E-Mail, EGVP, Fax, Notizen) mit dem Verwaltungsgericht Gelsenkrichen in der Sache 8 L 1304/18.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit dem VG Gelsenkirchen [#31965]
Datum
13. Juli 2018 21:41
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kommunikation der Ausländerbehörde (E-Mail, EGVP, Fax, Notizen) mit dem Verwaltungsgericht Gelsenkrichen in der Sache 8 L 1304/18.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bochum
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag habe ich zur Bearbeitung an das Ausländerbüro des Einwohneramtes der Sta…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Antw: Wtrlt: Kommunikation mit dem VG Gelsenkirchen [#31965]
Datum
16. Juli 2018 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag habe ich zur Bearbeitung an das Ausländerbüro des Einwohneramtes der Stadt Bochum weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bochum
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Informationszugang gem. Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) le…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Kommunikation mit dem VG Gelsenkirchen; Ihr Zeichen #31965
Datum
13. August 2018 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Informationszugang gem. Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) lehne ich gem. § 6 lit. b) IFG NRW ("Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung") sowie gem. § 9 Abs. 1 IFG NRW ("Schutz personenbezogener Daten") ab. Die Kommunikation des Ausländeramtes der Stadt Bochum mit dem VG Gelsenkirchen ist Teil eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Auch wenn § 6 lit. b) IFG NRW gerichtliche Verfahren nicht ausdrücklich erfasst, ist die Vorschrift im Wege einer Analogie auch für anhängige Gerichtsverfahren durchaus zu beachten und zudem auch in Hinblick auf eine Beeinträchtigungen bevorstehender weiterer behördliche Verwaltungsmaßnahmen in der Sache relevant. Soweit die Offenbarung von Teilen der Korrespondenz nicht im Sinne des § 6 lit. b) DSG NRW Auswirkungen auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren oder bevorstehende behördliche Maßnahmen haben, ist die Korrespondenz (wie der gesamte ausländerrechtliche Vorgang) bezogen bzw. beziehbar auf eine bestimmte Person. Der Informationszugang ist gem. § 9 Abs. 1 abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene oder personenbeziehbare Daten offenbar werden. Auch wenn in der gefragten Korrespondenz mit dem VG Gelsenkirchen der Name des Betroffenen geschwärzt würde, ist der Bezug zu dieser bestimmten Person offenkundig, da sich das gerichtliche Verfahren eben auf diese Person bezieht. Auch wenn weder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts noch in der öffentlichen Berichterstattung der Nachname des Betroffenen genannt wird, ist der Vorgang nicht anonym. Eine Zuordnung zu eben dieser Person ist unzweifelhaft möglich. Ausnahmen, die nach dem IFG NRW eine Offenbarung personenbezogener Daten in diesem Fall ohne Zustimmung des Betroffenen erlauben würden, liegen nicht vor. Bitte beachten Sie: Ich informiere Sie über die Ablehnung Ihres Antrages hiermit per E-Mail, da Sie den Antrag per Mail gestellt haben und ich Ihre Postadresse nicht kenne. Gegen diese formlose Mitteilung stehen Ihnen keine Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Für die Erteilung eines förmlichen Ablehnungsbescheides benötige ich Ihre Adresse, um Ihnen den Bescheid zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids, damit ich dagegen Wide…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit dem VG Gelsenkirchen; Ihr Zeichen #31965 [#31965]
Datum
13. August 2018 17:48
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids, damit ich dagegen Widerspruch einlegen bzw. Klage am Verwaltungsgericht erheben kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Bochum
Ablehnung des Antrags Nr. #31965 auf Informationszugang
Von
Stadt Bochum
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung des Antrags Nr. #31965 auf Informationszugang
Datum
15. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen