Kommunikation mit der Bußgeldstelle Pforzheim

- Ihre Kommunikation mit der Bußgeldstelle Pforzheim bezüglich "Überholabstand von Kfz zu Radfahrenden" aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 (bisher) falls diese vorhanden ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Kommunikation mit…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit der Bußgeldstelle Pforzheim [#215161]
Datum
15. März 2021 12:35
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ihre Kommunikation mit der Bußgeldstelle Pforzheim bezüglich "Überholabstand von Kfz zu Radfahrenden" aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 (bisher) falls diese vorhanden ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215161/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in das Fachreferat hat mich gebeten Ihnen nachfolgende Antwort zu Ihrem Antrag nach dem LIFG z…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: Kommunikation mit der Bußgeldstelle Pforzheim [#215161]
Datum
18. März 2021 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Fachreferat hat mich gebeten Ihnen nachfolgende Antwort zu Ihrem Antrag nach dem LIFG zuzusenden. „Aufgrund Ihres Antrages vom 15. März 2021, in dem Sie um die Zusendung der „Kommunikation mit der Bußgeldstelle Pforzheim bezüglich "Überholabstand von Kfz zu Radfahrenden" aus den Jahren 2019, 2020 und 2021“ bitten, ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) wird abgelehnt. 1. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Gründe: Das LIFG begründet einen Anspruch auf amtliche Informationen. Das sind bei der informationspflichtigen Stelle vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen (§ 3 Nummer 3 LIFG). Der Informationsanspruch ist auf die bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Aufzeichnungen beschränkt. Eine amtliche Information ist im Rechtssinne „vorhanden“, wenn sie Bestandteil der behördlichen Aufzeichnungen (Verwaltungsunterlagen) ist. Dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg liegt mit der Bußgeldbehörde der Stadt Pforzheim keine Kommunikation zu der von Ihnen angefragten Thematik vor. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben werden.“ Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Viele Grüße Mit freundlichen Grüß…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit der Bußgeldstelle Pforzheim [#215161]
Datum
18. März 2021 15:52
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Viele Grüße Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215161/