Kommunikation mit der DB Netz AG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

betreffend der Linie RB31 verkehrend auf der Strecke 2330 hat mir das VM NRW mitgeteilt, dass der VRR die Infrastruktur auf dem Abschnitt Xanten-Rheinhausen als "dringend verbesserungs- und erneuerungsbedürftig" erachten würde. Hier sei "die Errichtung moderner Leit- und Sicherungstechnik entlang der kompletten Strecke" notwendig. Weiterhin würde der VRR "sich weiter dafür einsetzen, dass der Infrastrukturbetreiber DB Netz AG endlich die Planungen für eine Modernisierung der Strecke aufnimmt". Gerne stelle ich Ihnen auf Nachfrage das Dokument hierzu zu Verfügung.
In diesem Kontext erbitte ich von Ihnen die Zusendung von Korrespondenzen zwischen dem VRR und der DB Netz AG. Im Kern dieser Anfrage geht es mir hierbei herauszufinden, wann der EIU Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsqualität und insbesondere der Taktverdichtung auf dem betroffenen Abschnitt als umsetzbar erachtet und wie dieser die empfohlenen Maßnahmen beurteilt (ua. Einrichtung eines Gleiswechselbetriebs).

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. September 2021
  • Frist
    9. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, betreffend der Lin…
An Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit der DB Netz AG [#227962]
Datum
7. September 2021 15:51
An
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, betreffend der Linie RB31 verkehrend auf der Strecke 2330 hat mir das VM NRW mitgeteilt, dass der VRR die Infrastruktur auf dem Abschnitt Xanten-Rheinhausen als "dringend verbesserungs- und erneuerungsbedürftig" erachten würde. Hier sei "die Errichtung moderner Leit- und Sicherungstechnik entlang der kompletten Strecke" notwendig. Weiterhin würde der VRR "sich weiter dafür einsetzen, dass der Infrastrukturbetreiber DB Netz AG endlich die Planungen für eine Modernisierung der Strecke aufnimmt". Gerne stelle ich Ihnen auf Nachfrage das Dokument hierzu zu Verfügung. In diesem Kontext erbitte ich von Ihnen die Zusendung von Korrespondenzen zwischen dem VRR und der DB Netz AG. Im Kern dieser Anfrage geht es mir hierbei herauszufinden, wann der EIU Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsqualität und insbesondere der Taktverdichtung auf dem betroffenen Abschnitt als umsetzbar erachtet und wie dieser die empfohlenen Maßnahmen beurteilt (ua. Einrichtung eines Gleiswechselbetriebs). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227962/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Automatische Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir Ihnen zunächst au…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
7. September 2021 15:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir Ihnen zunächst automatisch bestätigen. Die Bearbeitung erfolgt montags bis freitags während der üblichen Bürozeiten. Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten. Sollten wir aufgrund der Vielzahl an Eingängen nicht sofort reagieren können, bitten wir Sie um Verständnis, dass die Beantwortung einige Tage in Anspruch nehmen kann. In dringenden Fällen erreichen Sie unseren telefonischen 24-Stunden-Service unter 01806/504034 (0,20 € pro Anruf aus dem dt. Festnetz; 0,60 € pro Anruf aus den Mobilfunknetzen) Freundliche Grüße
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Ihr Anliegen an die VRR AöR Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung, welche uns am 07.09.2021 erre…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Ihr Anliegen an die VRR AöR
Datum
8. September 2021 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung, welche uns am 07.09.2021 erreicht hat. Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ist bei uns eingegangen und wird geprüft. Nach Abschluss werden wir Ihnen unsere Antwort unaufgefordert zusenden. Freundliche Grüße

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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie den Besch…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
6. Oktober 2021 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
982,1 KB
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach IFG NRW. Freundliche Grüße