Kommunikation mit der DB Netz AG
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
betreffend der Linie RB31 verkehrend auf der Strecke 2330 hat mir das VM NRW mitgeteilt, dass der VRR die Infrastruktur auf dem Abschnitt Xanten-Rheinhausen als "dringend verbesserungs- und erneuerungsbedürftig" erachten würde. Hier sei "die Errichtung moderner Leit- und Sicherungstechnik entlang der kompletten Strecke" notwendig. Weiterhin würde der VRR "sich weiter dafür einsetzen, dass der Infrastrukturbetreiber DB Netz AG endlich die Planungen für eine Modernisierung der Strecke aufnimmt". Gerne stelle ich Ihnen auf Nachfrage das Dokument hierzu zu Verfügung.
In diesem Kontext erbitte ich von Ihnen die Zusendung von Korrespondenzen zwischen dem VRR und der DB Netz AG. Im Kern dieser Anfrage geht es mir hierbei herauszufinden, wann der EIU Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsqualität und insbesondere der Taktverdichtung auf dem betroffenen Abschnitt als umsetzbar erachtet und wie dieser die empfohlenen Maßnahmen beurteilt (ua. Einrichtung eines Gleiswechselbetriebs).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum7. September 2021
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9. Oktober 2021
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