Kommunikation mit der Gewobag

- Die Kommunikation zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und mit der Gewobag zu dem Kauf von Sozialwohnungen an der Friedrichstraße wie in dem Artikel des Tagesspiegel vom 05.06.2019 erwähnt. [1]

[1] https://m.tagesspiegel.de/berlin/berlin-kreuzberg-gewobag-kauft-517-sozialwohnungen-an-der-friedrichstrasse/24423432.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Kommunikation mit der Gewobag [#149035]
Datum
6. Juni 2019 19:48
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Kommunikation zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und mit der Gewobag zu dem Kauf von Sozialwohnungen an der Friedrichstraße wie in dem Artikel des Tagesspiegel vom 05.06.2019 erwähnt. [1] [1] https://m.tagesspiegel.de/berlin/berlin-kreuzberg-gewobag-kauft-517-sozialwohnungen-an-der-friedrichstrasse/24423432.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Juni 2019 19:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfragen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG vom 6.6.2019, 19:47 und 19:48 Uhr Sehr geehrter H…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfragen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG vom 6.6.2019, 19:47 und 19:48 Uhr
Datum
11. Juni 2019 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,5 KB


Sehr geehrter Herr Schröder, ich nehme Bezug auf Ihre Nachrichten vom 6. Juni 2019, 19:47 Uhr (Betreff: „Kaufpreis von Sozialwohnungen an der Friedrichstraße [#149034]“) und 19:48 Uhr (Betreff: „Kommunikation mit der Gewobag [#149035]“). Für Ihre Anfragen besteht keine sachliche Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Finanzen. Sie erreichen diese unter folgender E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen