Kommunikation mit der NFL zur Austragung der Football "International Series" in Deutschland

jegliche Kommunikation mit der NFL (National Football League) oder von der NFL Bevollmächtigter.

Hierbei interessieren mich jegliche Schriftwechsel (E-Mails, Fax, Brief, Hauspost, handschriftliche Notizen) sowie Termine und auch Aufzeichnungen wie Protokolle oder Handzettel zu eventuellen Treffen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Februar 2022
  • Frist
    15. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: jegliche Komm…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit der NFL zur Austragung der Football "International Series" in Deutschland [#240618]
Datum
11. Februar 2022 19:00
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
jegliche Kommunikation mit der NFL (National Football League) oder von der NFL Bevollmächtigter. Hierbei interessieren mich jegliche Schriftwechsel (E-Mails, Fax, Brief, Hauspost, handschriftliche Notizen) sowie Termine und auch Aufzeichnungen wie Protokolle oder Handzettel zu eventuellen Treffen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240618/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der NFL zur Austragung der F…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit der NFL zur Austragung der Football "International Series" in Deutschland [#240618]
Datum
2. September 2022 08:42
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der NFL zur Austragung der Football "International Series" in Deutschland“ vom 11.02.2022 (#240618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 172 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der NFL zur Austragung der F…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit der NFL zur Austragung der Football "International Series" in Deutschland [#240618]
Datum
11. Oktober 2022 16:08
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der NFL zur Austragung der Football "International Series" in Deutschland“ vom 11.02.2022 (#240618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 211 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit der NFL zur Austragung der Football "International Series" in Deutschland“ [#240618]
Datum
31. Oktober 2022 13:50
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240618/ Ich bin der Meinung, dass die Anfrage mittlerweile längst bearbeitet sein sollte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 240618.pdf Anfragenr: 240618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240618/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. November 2022 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-22/008 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 11.02.2022 haben Sie nach § 80 Ab…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit der NFL zur Austragung der Football "International Series" in Deutschland [#240618]
Datum
23. November 2022 08:53
Status
II 6-01a01.23-04-22/008 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 11.02.2022 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen die vollständige Korrespondenz mit der NFL (National Football League) oder von der NFL Bevollmächtigter zu übersenden, soweit sich diese Korrespondenz auf die Austragung der Football "International Series" in Deutschland bezieht. Der Anspruch auf Informationszugang ist nach § 80 Abs. 1 Satz 1 HDSIG auf amtliche Informationen beschränkt. Amtliche Informationen in diesem Sinn sind alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung (§ 80 Abs. 1 Satz 3 HDSIG). Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören aber nicht dazu (§ 80 Abs. 1 Satz 4 HDSIG). Die Prüfung Ihres Antrags hat ergeben, dass das Hessische Ministerium des Innern und für Sport nicht über amtliche Informationen in diesem Sinne über eine Kommunikation mit der NFL (National Football League) oder mit von der NFL Bevollmächtigter im Zusammenhang mit der Austragung der Football "International Series" in Deutschland verfügt. Aufzeichnungen, die Bestandteil eines Vorgangs geworden sind, sind nicht vorhanden. Ihr Antrag auf Informationszugang wird deshalb abgelehnt. Aufgrund eines Büroversehens ist Ihr Antrag auf Informationszugang vorrübergehend nicht weiterbearbeitet worden. Die dadurch eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen