Kommunikation mit der Stadt Stuttgart im Vorfeld der Demonstration am 03.04.2021

am 03.04.2021 fand in Stuttgart eine Demonstration von Querdenkern statt.

In Medienberichten berichtet Ministerialdirektor Prof. Dr. Uwe Lahl von einer Kommunikation zwischen dem MSI Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart. Konkret wird MD Lahl mit der Aussage zugeschrieben, er habe dem Ordnungsbürgermeister der Stadt Stuttgart schriftlich und mündlich Möglichkeiten aufgezeigt, wie Großdemonstrationen im Einklang mit der gültigen CoronaVO in BW untersagt werden können.

Ich bitte daher um Übermittlung sämtlicher Korrespondenz des MSI und der Stadt Stuttgart mit Bezug zur o.a. Demonstration am 03.04.2021 und insbesondere die von MD Lahl angeführten Einlassungen zur Untersagung der Veranstaltung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 03.04.2021 fa…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit der Stadt Stuttgart im Vorfeld der Demonstration am 03.04.2021 [#217401]
Datum
4. April 2021 21:06
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 03.04.2021 fand in Stuttgart eine Demonstration von Querdenkern statt. In Medienberichten berichtet Ministerialdirektor Prof. Dr. Uwe Lahl von einer Kommunikation zwischen dem MSI Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart. Konkret wird MD Lahl mit der Aussage zugeschrieben, er habe dem Ordnungsbürgermeister der Stadt Stuttgart schriftlich und mündlich Möglichkeiten aufgezeigt, wie Großdemonstrationen im Einklang mit der gültigen CoronaVO in BW untersagt werden können. Ich bitte daher um Übermittlung sämtlicher Korrespondenz des MSI und der Stadt Stuttgart mit Bezug zur o.a. Demonstration am 03.04.2021 und insbesondere die von MD Lahl angeführten Einlassungen zur Untersagung der Veranstaltung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217401/upload/41a23a27df0ec46a202775aadd6a9e2524d165a3/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Stadt Stuttgart im Vorfel…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit der Stadt Stuttgart im Vorfeld der Demonstration am 03.04.2021 [#217401]
Datum
8. Mai 2021 07:13
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Stadt Stuttgart im Vorfeld der Demonstration am 03.04.2021“ vom 04.04.2021 (#217401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217401/upload/8222695febdb479588e28c0cc94c32a6f3280641/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Kommunikation mit der Stadt Stuttgart im Vorfeld der Demonstration am 03.04.2021 [#217401]
Datum
10. Mai 2021 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 4. April, in der Sie um den Schriftwechsel des Ministeriums für Soziales und Integration mit der Stadt Stuttgart zur o.g. Demonstration am 3. April 2021 ersuchen. Die von Ihrer Anfrage umfasste Korrespondenz erhalten Sie als Anlage. Mit freundlichen Grüßen