Kommunikation mit der TÜV NORD CERT GmbH zu Prüfaerosolen
Jegliche Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (nachfolgend BMG) und der TÜV NORD CERT GmbH (nachfolgend TÜV) im Zusammenhang mit folgenden Angeboten des TÜV:
- 6003136787 vom 02.04.2020
- 6003136787 vom 15.04.2020 (Ergänzung)
- 6003136787_300 vom 04.06.2020,
aus der hervorgeht, mit welchem Prüfaerosol die Laborprüfungen des TÜV (bzw. der DMT GmbH & Co. KG als durchführendem Prüfinstitut) vorzunehmen waren.
Die Frage erstreckt sich auch auf jegliche Kommunikation, die über Dritte geführt wurde, insbesondere über Vertreter der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG sowie über Vertreter der DMT GmbH & Co. KG als durchführendes Prüfinstitut und Unternehmen der TÜV NORD GROUP.
Die oben angeführten Angebote des TÜV wurden ebenso wie die Annahmeerklärungen des BMG bereits am 06.07.2021 vom BMG im Rahmen der IFG-Anfrage eines anonymisierten Fragestellers vom 09.10.2020 (Testergebnisse der im Open-House-Verfahren beschafften Schutzmasken) veröffentlicht.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. Oktober 2022
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23. November 2022
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