Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brandschutz im Universitätshauptgebäude

Ihre gesamte Kommunikation mit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bezüglich der Brandschutzsituation im Universitätshauptgebäude, insbesondere zur Sperrung des 3. Obergeschosses am 2. Januar 2019, sowie bezüglich möglicher Ausweichräumlichkeiten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
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Betreff
Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brandschutz im Universitätshauptgebäude [#35785]
Datum
13. Januar 2019 21:57
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre gesamte Kommunikation mit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bezüglich der Brandschutzsituation im Universitätshauptgebäude, insbesondere zur Sperrung des 3. Obergeschosses am 2. Januar 2019, sowie bezüglich möglicher Ausweichräumlichkeiten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brand…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
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Betreff
AW: Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brandschutz im Universitätshauptgebäude [#35785]
Datum
18. Februar 2019 09:07
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brandschutz im Universitätshauptgebäude“ vom 13.01.2019 (#35785) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brand…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
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Betreff
AW: Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brandschutz im Universitätshauptgebäude [#35785]
Datum
16. März 2019 14:03
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brandschutz im Universitätshauptgebäude“ vom 13.01.2019 (#35785) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brand…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brandschutz im Universitätshauptgebäude [#35785]
Datum
28. März 2019 21:43
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brandschutz im Universitätshauptgebäude“ vom 13.01.2019 (#35785) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Hauptgebäude der Universität Bonn Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre …
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Hauptgebäude der Universität Bonn
Datum
5. April 2019 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zur Prüfung und Beantwortung vorgelegt worden. Da mir noch nicht alle zur Beantwortung erforderlichen Unterlagen Informationen vorliegen und ich auch nicht beurteilen kann, wie lange die interne Abstimmung zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötigen wird, bitte ich auf diesem Wege in Form einer Zwischennachricht noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Hauptgebäude der Universität Bonn [#35785] Sehr geehrteAntragste…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Hauptgebäude der Universität Bonn [#35785]
Datum
29. September 2019 14:32
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brandschutz im Universitätshauptgebäude“ vom 13.01.2019 (#35785) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 226 Tage überschritten, seit Ihrer letzten Nachricht mit Bitte um Geduld ist fast ein halbes Jahr vergangen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 35785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Automatische Antwort: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Hauptgebäude der Universität Bonn [#35785] Seh…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Hauptgebäude der Universität Bonn [#35785]
Datum
29. September 2019 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bin bis einschließlich [geschwärzt] abwesend. In dringende Fällen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] (Tel: [geschwärzt]; email: [geschwärzt]) Eine Weiterleitung Ihrer email erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Hauptgebäude der Universität Bonn [#35785] Sehr [geschwärzt], e…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Hauptgebäude der Universität Bonn [#35785]
Datum
11. Oktober 2019 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], es ist nach wie vor beabsichtigt, Ihre Anfrage zu beantworten. Bitte sehen Sie der Antwort im Laufe des Monats entgegen. MfG [geschwärzt]

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AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Hauptgebäude der Universität Bonn [#35785] Sehr geehrteAntragste…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Hauptgebäude der Universität Bonn [#35785]
Datum
13. Januar 2020 13:43
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Uni Bonn bezüglich Brandschutz im Universitätshauptgebäude“ vom 13.01.2019 (#35785) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 332 Tage überschritten. Meine Anfrage wird heute genau ein Jahr alt. Werden Sie Ihre Absicht noch in die Tat umzusetzen und die Anfrage beantworten? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 35785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35785