Kommunikation mit der Vertretung Deutschlands bei der EU zu länderbezogenen Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Dokumente über alle Kontakte im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis heute zwischen der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU (den Vertretern und Beamten/Mitarbeitern) und Repräsentanten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Verbands „Die Familienunternehmer“ und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sowie Dax-Unternehmen in Bezug auf das Thema länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen (Abgaben und Gewinne), also den Kommissions-Vorschlag vom 12. April 2016 zur Änderung der EU-Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU. Dies beinhaltet Stellungnahmen, Brief- und E-Mail-Verkehr, interne Emails, Tagesordnungen von Treffen, Besprechungsprotokolle etc.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2018
  • Frist
    4. September 2018
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente über a…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit der Vertretung Deutschlands bei der EU zu länderbezogenen Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen [#32539]
Datum
1. August 2018 11:57
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente über alle Kontakte im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis heute zwischen der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU (den Vertretern und Beamten/Mitarbeitern) und Repräsentanten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Verbands „Die Familienunternehmer“ und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sowie Dax-Unternehmen in Bezug auf das Thema länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen (Abgaben und Gewinne), also den Kommissions-Vorschlag vom 12. April 2016 zur Änderung der EU-Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU. Dies beinhaltet Stellungnahmen, Brief- und E-Mail-Verkehr, interne Emails, Tagesordnungen von Treffen, Besprechungsprotokolle etc.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Kommunikation mit der Vertretung Deutschlands bei der EU zu länderbezogenen Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen, Vg.Nr.: 336-2018
Datum
3. August 2018 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nac…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Kommunikation mit der Vertretung Deutschlands bei der EU zu länderbezogenen Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen, Vg.Nr.: 336-2018
Datum
9. August 2018 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit der Vertretung Deutschlands bei der EU zu länderbezogenen Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen“ [#32539] [#32539]
Datum
3. September 2018 10:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32539 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch bei den TTIP-Verhandlungen Verhandlungsdokumente letztlich von der EU-Kommission veröffentlicht wurden, obwohl dort zunächst ebenfalls das Argument angeführt wurde, die Veröffentlichung gefährde die Verhandlungsposition der EU. Seit dem Urteil des EUG zur Klage von de Capitani ist außerdem unklar, ob Dokumente, nur weil sie sich noch in Verhandlung der EU-Institutionen befinden, automatisch nicht zugänglich sein sollten. Das Gericht hat sich klar für freien Zugang der Zivilgesellschaft zu Verhandlungs-Zwischenständen bei der EU-Gesetzgebung ausgesprochen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. September 2018 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nac…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Kommunikation mit der Vertretung Deutschlands bei der EU zu länderbezogenen Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen, Vg.Nr.: 336-2018
Datum
15. Februar 2019 09:52
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen