Kommunikation mit der Vertretung Deutschlands bei der EU zu länderbezogenen Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Dokumente über alle Kontakte im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis heute zwischen der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU (den Vertretern und Beamten/Mitarbeitern) und Repräsentanten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Verbands „Die Familienunternehmer“ und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sowie Dax-Unternehmen in Bezug auf das Thema länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen (Abgaben und Gewinne), also den Kommissions-Vorschlag vom 12. April 2016 zur Änderung der EU-Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU. Dies beinhaltet Stellungnahmen, Brief- und E-Mail-Verkehr, interne Emails, Tagesordnungen von Treffen, Besprechungsprotokolle etc.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente über a…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit der Vertretung Deutschlands bei der EU zu länderbezogenen Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen [#30951]
Datum
21. Juni 2018 10:06
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente über alle Kontakte im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis heute zwischen der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU (den Vertretern und Beamten/Mitarbeitern) und Repräsentanten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Verbands „Die Familienunternehmer“ und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sowie Dax-Unternehmen in Bezug auf das Thema länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen (Abgaben und Gewinne), also den Kommissions-Vorschlag vom 12. April 2016 zur Änderung der EU-Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU. Dies beinhaltet Stellungnahmen, Brief- und E-Mail-Verkehr, interne Emails, Tagesordnungen von Treffen, Besprechungsprotokolle etc.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG: Länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen, Vg. Nr.: 292-2018 Seh…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen, Vg. Nr.: 292-2018
Datum
22. Juni 2018 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG: Länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen, Vg. Nr.: 292-2018 Seh…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen, Vg. Nr.: 292-2018
Datum
29. Juni 2018 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Re: Anfrage nach dem IFG: Länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen, Vg. Nr.: 292-2018…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Anfrage nach dem IFG: Länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen, Vg. Nr.: 292-2018 [#30951]
Datum
31. Juli 2018 10:13
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Vertretung Deutschlands bei der EU zu länderbezogenen Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen“ vom 21.06.2018 (#30951) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Re: Widerspruch zur Antwort auf meine Anfrage nach dem IFG: Länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Widerspruch zur Antwort auf meine Anfrage nach dem IFG: Länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen, Vg. Nr.: 292-2018 [#30951]
Datum
31. Juli 2018 10:47
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie zunächst, dass ich Ihre Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der Vertretung Deutschlands bei der EU zu länderbezogenen Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen“ vom 21.06.2018 (#30951) übersehen habe. Ich möchte aber hiermit Widerspruch gegen Ihre Ablehnung einlegen. Seit dem Urteil des EuGH zur Klage von de Capitani zu Transparenz der 4-Spalten-Dokumente frage ich mich, ob es haltbar ist, eine Ablehnung damit zu begründen, dass sich Dokumente auf laufende Verhandlungen beziehen. Ich werde zugleich um Vermittlung durch den Datenschutzbeauftragten bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit der Vertretung Deutschlands bei der EU zu länderbezogenen Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen“ [#30951] [#30951]
Datum
31. Juli 2018 10:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30951 Ich frage mich, ob diese Ablehnung wegen laufender Verhandlungen nach der erfolgreichen De Capitani-Klage noch haltbar ist? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Widerspruch zur Antwort auf meine Anfrage nach dem IFG: Länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Groß…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Widerspruch zur Antwort auf meine Anfrage nach dem IFG: Länderbezogene Berichtspflichten über Finanzdaten von Großunternehmen, Vg. Nr.: 292-2018
Datum
1. August 2018 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 31.07.2018 Sie möchten mit Ihrer E-Mail Widerspruch gegen den Bescheid vom 29.06 .2018 (Vg. 292-2018) im Sinne von § 9 Abs. 4 IFG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Verwaltungsgerichts-ordnung (VwGO) einlegen. Ein Widerspruch muss allerdings innerhalb der gem. § 70 Abs. 1 VwGO vorgegebenen Frist schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden (§ 70 Abs. 1 VwGO), wozu auch die Übersendung eines Faxes genügt. Ihre E-Mail reicht hingegen nicht aus und ein Widerspruch gilt daher als nicht eingelegt. Auch wurde grundsätzlich nicht die gesetzliche Frist gem. § 70 Abs.1 VwGO (1 Monat ab Zugang des Bescheids vom 29.06.2018) gewahrt. Der Bescheid ist nach Ablauf der Widerspruchsfrist somit bestandskräftig. Ein Widerspruch dagegen kann daher nicht mehr in zulässiger Weise eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag an das Auswärtige Amt # 15-722/002 II#0283 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Inform…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag an das Auswärtige Amt # 15-722/002 II#0283
Datum
3. August 2018 11:10
Status
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-722/002 II#0283 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen

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