Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH

Bitte senden sie mir sämtliche Kommunikation zwischen der Stadt Dortmund und der Westfalenhallen GmbH zum Thema "DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen"

Namen und personenbezogene Daten dürfen sie natürlich gerne schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH [#233049]
Datum
16. November 2021 09:00
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden sie mir sämtliche Kommunikation zwischen der Stadt Dortmund und der Westfalenhallen GmbH zum Thema "DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen" Namen und personenbezogene Daten dürfen sie natürlich gerne schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233049/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 16.11.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hier…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 16.11.2021
Datum
17. November 2021 11:41
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 16.11.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort der Stadt Dortm…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antragsteller/in [#233049]: IFG: Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH [#233049]
Datum
7. Dezember 2021 16:16
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort der Stadt Dortmund zu Ihrem Antrag (Nr. 233049) vom 16.11.2021 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH“ [#233049]
Datum
7. Dezember 2021 16:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/233049/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Dortmund sich erneut auf den "Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses" beruft, ohne ihn zu begründen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 233049.pdf - 2021-11-17_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-12-07_1-20211207AntwortschreibenanHerrnNAME.pdf Anfragenr: 233049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233049/
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Können sie mir bitte erklären, wie sie zur Einschätz…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH“ [#233049]
Datum
7. Dezember 2021 20:14
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Können sie mir bitte erklären, wie sie zur Einschätzung kommen, dass es sich bei der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH um eine Öffentliche Stelle handelt? Ich habe auch den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung in diesem Fall gebeten. Schon bei der letzte Anfrage die mit dieser einfallsreichen Begründung müsste die Stadt zurück rudern. Bitte beachten sie, dass ich bereit bin diese Informationen vor Gericht einzuklagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233049/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Frage, warum es sich bei der Westfalenhallen…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH“ [#233049]
Datum
10. Dezember 2021 09:15
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Frage, warum es sich bei der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH um eine öffentliche Stelle im Sinne des IFG NRW handelt, kann ich Ihnen in Ergänzung meines Bescheides vom 07.12.2021 folgendes mitteilen: Gemäß § 2 Abs. 4 IFG NRW gilt eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts, sofern sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt, als Behörde im Sinne dieses Gesetzes. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat dazu in seinem Urteil vom 17.11.2020 (Aktenzeichen: 15 A 4409/18) ausgeführt, dass eine öffentlich-rechtliche Aufgabe durch eine Privatperson im Sinne von § 2 Abs. 4 IFG NRW wahrgenommen wird, wenn es sich um eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe handelt, die im öffentlichen Recht wurzelt, diese Aufgabe durch einen zu ihrer Erfüllung berufenen Hoheitsträger auf ein Privatrechtssubjekt übertragen worden ist und dieses durch einen Hoheitsträger beherrscht wird. Die Stadt Dortmund ist gemäß § 8 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen (GO NRW) dazu berechtigt, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. Zu diesen Einrichtungen zählen auch Kultureinrichtungen wie z.B. Stadthallen (vgl. § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW) sowie Einrichtungen des Messe - und Ausstellungswesens (vgl. § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 GO NRW). Der Betrieb solcher Einrichtungen ist demnach eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe, die im öffentlichen Recht - nämlich in der GO NRW - wurzelt. Die Stadt Dortmund hat als zuständiger Hoheitsträger den Betrieb ihrer Kultur- und Messeeinrichtung "Westfalenhallen" auf ein Privatrechtsubjekt, nämlich auf die Westfalenhallen Unternehmensgruppen GmbH, übertragen, die als 100%-ige Tochter der Stadt Dortmund auch von dem für die Wahrnehmung der gemeinwohlerheblichen Aufgabe zuständigen Hoheitsträger beherrscht werden. Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH gilt deshalb gemäß § 2 Abs. 4 IFG NRW als Behörde im Sinne dieses Gesetzes und fällt somit auch unter den Begriff der "öffentlichen Stelle" im Sinne des § 2 Abs. 1 IFG NRW. Sie wird daher auch vom Regelungsbereich des § 7 Abs. 2 Buchstabe a) IFG umfasst. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Der Willensbildungprozess ist meines Erachtens mit der Entscheidung des Rates der …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH“ [#233049]
Datum
10. Dezember 2021 12:55
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Der Willensbildungprozess ist meines Erachtens mit der Entscheidung des Rates der Stadt zu diesem Thema abgeschlossen. Somit steht einer Veröffentlichung der Informationen nichts entgegen. Außerdem sehe ich ein erhöhtes Öffentliches Interesse an den Informationen. Erkennbar an der Berichterstattung in der Lokalpresse. Dies sollte als außergewöhnlicher Grund reichen. Bitte begründen sie außerdem, warum sie die Herausgabe der Kommunikation mit der DEKRA verweigern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233049/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 16…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage der „Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH“ [#233049]
Datum
14. Dezember 2021 11:03
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 16.11.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9965/21 ________________________________ Sehr [geschwärzt], Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu sämtlicher „Kommunikation zwischen der Stadt Dortmund und der Westfalenhallen GmbH zum Thema "DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen" über die Seite https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-der-westfalenhallen-gmbh/ gestellt zu haben. Mit Bescheid vom 7.12, welcher mir in Kopie vorliegt, haben Sie seinen Antrag unter Hinweis auf § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW abgelehnt: Die beantragten Unterlagen könnten nicht zur Verfügung gestellt werden, da sich der Inhalt der Informationen auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen beziehe. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Dabei orientiert sich die Anforderung an die Begründung an § 39 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW), welcher aufgrund des § 1 VwVfG NRW unmittelbare Wirkung auch bei der Bescheidung von IFG-Anträgen entfaltet. Nach § 39 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW sind in der Begründung „die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben“. Die informationssuchende Person muss nachvollziehen können, warum der Zugang nicht gewährt werden soll. In Ihrem Bescheid ist eine solche Begründung nicht enthalten. Allein der Hinweis auf die Norm des Ausnahmetatbestands reicht hierfür nicht. Dem Schutzbereich des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW unterfallen nur Unterlagen, die tatsächlich Meinungsverschiedenheiten der Beteiligten erkennen lassen; nicht davon umfasst sind hingegen Grundlagen der eigentlichen Willensbildung, vgl. Franzen/Seidel, IFG NRW Kommentar, § 7 Rn. 834f. Auch ein behördenübergreifender Schriftwechsel kann zunächst einmal mittels Informationszugangsantrags beansprucht werden. Nur soweit dessen Inhalt Meinungsverschiedenheiten enthält, wäre der Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW erfüllt. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Bei Rückfragen bin ich gerne für Sie unter der unten genannten Durchwahl erreichbar. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in zu Ihren Nachfragen vom 10.12.2021 kann ich Ihnen in …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH“ [#233049]
Datum
20. Dezember 2021 08:22
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in zu Ihren Nachfragen vom 10.12.2021 kann ich Ihnen in Ergänzung meines Bescheides vom 07.12.2021 folgendes mitteilen: Informationen, die sich im Sinne des § 7 Abs. 2 Buchstabe a) IFG NRW auf den Willensbildungsprozess innerhalb von oder zwischen öffentlichen Stellen beziehen, müssen auch nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens nicht offenbart werden. § 7 Abs. 3 IFG NRW, der die regelmäßige Zugänglichmachung von Informationen nach Verfahrensabschluss regelt, bezieht sich nur auf Informationen im Sinne des § 7 Abs. 1 IFG NRW, nicht aber auf solche nach § 7 Abs. 2 IFG NRW. Das öffentliche Interesse an dem Thema, gemessen an der Berichterstattung in der Lokalpresse, dürfte hier nicht als außergewöhnlicher Umstand einzustufen sein, der ein Abweichen von der Sollvorschrift des § 7 Abs. 2 Buchstabe a) IFG rechtfertigt. Anderenfalls wären Unterlagen zur internen Willensbildung immer dann zu offenbaren, wenn ein Thema auf ein gewisses Interesse in der Öffentlichkeit stößt bzw. wenn darüber öffentlich berichtet wird. Der Schutz des § 7 Abs. 2 Buchstabe a) IFG NRW würde dann weitgehend leerlaufen. Eine Herausgabe der Kommunikation mit der DEKRA ist zudem aus folgenden Gründen nicht möglich: 1.) Eine unmittelbare Kommunikation zwischen Stadt Dortmund und DEKRA hat nicht stattgefunden. 2.) Die Kommunikation zwischen den Westfalenhallen und der DEKRA, die der Stadt Dortmund (z.B. als Mailanhang) über die Westfalenhallen bekannt geworden ist, unterliegt als Teil der Kommunikation zwischen Stadt Dortmund und Westfalenhallen wiederum dem Schutz der Willensbildung zwischen öffentlichen Stellen gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe a) IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn [geschwärzt] Tekampes auf Informationszuga…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage der „Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH“ [#233049]
Datum
20. Dezember 2021 16:13
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn [geschwärzt] Tekampes auf Informationszugang vom 16.11.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9965/21 ________________________________ Sehr [geschwärzt], mittlerweile hatte ich telefonischen Kontakt zu Herrn [geschwärzt] von der Stadt Dortmund, da wir zu demselben Thema noch weitere Vermittlungsbitten vorliegen haben. Die Stadt werde die zu der Sperrung des Radwegs vorhandenen Unterlagen zusammenstellen, sichten und mir bzw. Ihnen im Anschluss erneut eine Rückmeldung zukommen lassen. Sobald ich diese Rückmeldung erhalten habe, werde ich wieder auf Sie zukommen. Sollten Sie in der Zwischenzeit eine vom Bescheid abweichende Antwort der Stadt erhalten, wäre ich für einen kurzen Hinweis dankbar. Ihnen eine schönes Weihnachtsfest und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in Sie haben am 16.11.2021 per E-Mail über das Internetp…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antragsteller/in [#233049]: IFG: Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH [#233049]
Datum
17. Januar 2022 11:46
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in Sie haben am 16.11.2021 per E-Mail über das Internetportal fragdenstaat.de bei der Stadt Dortmund einen Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW gestellt. Mit Ihrer im Betreff genannten Mail beantragen Sie gemäß IFG NRW folgenden Informationszugang: - Zusendung des gesamten Schriftverkehrs, der im Zusammenhang mit der Herausgabe der Gefährdungsbeurteilung der DEKRA zur Sperrung des Weges an den Westfalenhallen steht, zwischen der Stadt Dortmund und der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH. Ihren Antrag auf Informationszugang zum gesamten Schriftverkehr zwischen der Stadt Dortmund und der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH, der im Zusammenhang mit der Herausgabe der Gefährdungsbeurteilung der DEKRA zur Sperrung des Weges an den Westfalenhallen steht, entspreche ich und übersende Ihnen den gesamten Schriftverkehr zum o.g. Sachverhalt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort leider bin ich erst jetzt zur Durchsicht ihrer gesend…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: WG: fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antragsteller/in [#233049]: IFG: Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH [#233049]
Datum
3. April 2022 15:15
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort leider bin ich erst jetzt zur Durchsicht ihrer gesendeten Unterlagen gekommen. Bitte bestätigen sie mir, dass es von der Stadt aus keine weitere Kommunikation mit den Westfalenhallen zu diesem Thema gab. Dies betrifft natürlich auch Kommunikation von z.B. Herrn Westphal, Herrn Dahmen oder sonstige Vertreter der Stadt. Ich bin sehr überrascht, dass ich keinerlei Kommunikation zu dieser https://fragdenstaat.de/a/232246 IFG Anfrage finde. Bitte bestätigen sie mir, dass die gesendete Kommunikation vollständig ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort leider bin ich erst jetzt zur Durchsicht ihrer gesend…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: WG: fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antragsteller/in [#233049]: IFG: Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH [#233049]
Datum
3. April 2022 15:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort leider bin ich erst jetzt zur Durchsicht ihrer gesendeten Unterlagen gekommen. Bitte bestätigen sie mir, dass es von der Stadt aus keine weitere Kommunikation mit den Westfalenhallen zu diesem Thema gab. Dies betrifft natürlich auch Kommunikation von z.B. Herrn Westphal, Herrn Dahmen oder sonstige Vertreter der Stadt. Ich bin sehr überrascht, dass ich keinerlei Kommunikation zu dieser https://fragdenstaat.de/a/232246 IFG Anfrage finde. Bitte bestätigen sie mir, dass die gesendete Kommunikation vollständig ist. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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AW: WG: fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antragsteller/in [#233049]: IFG: Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH [#233049]
Datum
3. April 2022 15:23
An
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort leider bin ich erst jetzt zur Durchsicht ihrer gesendeten Unterlagen gekommen. Bitte bestätigen sie mir, dass es von der Stadt aus keine weitere Kommunikation mit den Westfalenhallen zu diesem Thema gab. Dies betrifft natürlich auch Kommunikation von z.B. Herrn Westphal, Herrn Dahmen oder sonstige Vertreter der Stadt. Ich bin sehr überrascht, dass ich keinerlei Kommunikation zu dieser https://fragdenstaat.de/a/232246 IFG Anfrage finde. Bitte bestätigen sie mir, dass die gesendete Kommunikation vollständig ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Betreff
AW: WG: fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antragsteller/in [#233049]: IFG: Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH [#233049]
Datum
8. April 2022 08:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort leider bin ich erst jetzt zur Durchsicht ihrer gesendeten Unterlagen gekommen. Bitte bestätigen sie mir, dass es von der Stadt aus keine weitere Kommunikation mit den Westfalenhallen zu diesem Thema gab. Dies betrifft natürlich auch Kommunikation von z.B. Herrn Westphal, Herrn Dahmen oder sonstige Vertreter der Stadt. Ich bin sehr überrascht, dass ich keinerlei Kommunikation zu dieser https://fragdenstaat.de/a/232246 IFG Anfrage finde. Bitte bestätigen sie mir, dass die gesendete Kommunikation vollständig ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort leider bin ich erst jetzt zur Durchsicht ihrer gesend…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
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Betreff
AW: WG: fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antragsteller/in [#233049]: IFG: Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH [#233049]
Datum
8. April 2022 08:55
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort leider bin ich erst jetzt zur Durchsicht ihrer gesendeten Unterlagen gekommen. Bitte bestätigen sie mir, dass es von der Stadt aus keine weitere Kommunikation mit den Westfalenhallen zu diesem Thema gab. Dies betrifft natürlich auch Kommunikation von z.B. Herrn Westphal, Herrn Dahmen oder sonstige Vertreter der Stadt. Ich bin sehr überrascht, dass ich keinerlei Kommunikation zu dieser https://fragdenstaat.de/a/232246 IFG Anfrage finde. Bitte bestätigen sie mir, dass die gesendete Kommunikation vollständig ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eing…
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Betreff
Kommunikation mit der Westfalenhallen GmbH
Datum
11. April 2022 10:58
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf
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Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 08.04.2022. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
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Informationsfreiheitsanfrage
Datum
11. April 2022
Status
geschwärzt
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