Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung

Anfrage an: Landratsamt Heilbronn

sämtliche Kommunikation (E-Mails, Gesprächsprotokolle, Briefe, etc.) mit Zugehörigen der Dieter-Schwarz-Stiftung gGmbh.

Personenbezogene Daten und Betriebsgeheimnisse können geschwärzt werden.

Ergebnis der Anfrage

zwei E-Mails für 280 Euro

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • Kosten dieser Information:
    283,50 Euro
  • 2 Follower:innen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Komm…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
23. Dezember 2021 09:16
An
Landratsamt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Kommunikation (E-Mails, Gesprächsprotokolle, Briefe, etc.) mit Zugehörigen der Dieter-Schwarz-Stiftung gGmbh. Personenbezogene Daten und Betriebsgeheimnisse können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 236126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236126/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, was ist der aktuelle Stand zu meiner Anfrage? Sie haben die Antwortfrist bereits u…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
31. Januar 2022 13:42
An
Landratsamt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, was ist der aktuelle Stand zu meiner Anfrage? Sie haben die Antwortfrist bereits um eine Woche überschritten. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 236126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236126/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Kronmüller, eine Anfrage Ihrerseits konnten wir nicht finden. Bitte übersenden Sie uns diese e…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
31. Januar 2022 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, eine Anfrage Ihrerseits konnten wir nicht finden. Bitte übersenden Sie uns diese erneut, damit wir diese bearbeiten können. Freundliche Grüße
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> meine Anfrage vom 23.12.2021 finden Sie hier oder als PDF im Anhang: https://fragde…
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
31. Januar 2022 16:46
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
236126.pdf
54,3 KB
Sehr << Anrede >> meine Anfrage vom 23.12.2021 finden Sie hier oder als PDF im Anhang: https://fragdenstaat.de/a/236126 Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anhänge: - 236126.pdf Anfragenr: 236126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236126/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage nach den Gesetzen über den Informationszugang. Gerne…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
WG: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126] - ENWURF
Datum
17. Februar 2022 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage nach den Gesetzen über den Informationszugang. Gerne kommen wir unserer Aufgabe nach, die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Insbesondere das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Informationszugangsanspruch muss sich dabei auf eine vorhandene amtliche Information beziehen und die amtliche Stelle rechtlich über die Information verfügen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 LIFG). Wir können Ihnen zunächst bestätigen, dass das Landratsamt Heilbronn über amtliche Informationen im Sinne Ihres Antrags vom 31.01.2022 verfügt Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch grundsätzlich nicht kostenfrei. Wir müssten nach ersten Abfragen in den Fachämtern hier von einer Kostenfestsetzung in einfachen Fällen absehen und würden bei Weiterverfolgung Ihres Antrags daher die Kosten für erhöhten Aufwand berechnen. Entsprechend Ihrer Bitte bzw. gemäß § 10 II LIFG möchten wir Sie deshalb vorab darüber informieren, dass für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren anfallen würden, die den Betrag von 200 € übersteigen. Die Berechnung über die voraussichtliche Höhe der anfallenden Gebühren erfolgt dabei auf Grundlage der Gebührensatzung des Landkreises Heilbronn in der Fassung vom 13.12.2010. Bei der Gebührenbemessung ist § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung i.V.m. Ziffer 2 des Gebührenverzeichnisses vom 27.07.2015 zur Gebührensatzung maßgebend. Die Rahmengebühr für Amtshandlungen in diesem Gebührenverzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften bei denen weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt, noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist, kann hiernach von 3 € bis 2.500 € reichen und ist je nach Aufwand mit den Stundensätzen der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebühren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV-Kostenfestlegung) vom 2. November 2018 – Az.: 2-0541.8/40 – zu hinterlegen. Gemäß Ziffer 2.1 der VwV-Kostenfestlegung beträgt der Pauschalsatz je Arbeitstunde für Mitarbeitende des gehobenen Dienstes 63,00 €. Der Einsatz eines Mitarbeitenden des gehobenen Dienstes ist hier angemessen, da sämtliche Dokumente rechtlich darauf überprüft werden müssen, ob dem Anspruch auf Informationszugang öffentliche Belange entgegenstehen. Nach Einschätzung der jeweiligen Fachämter ergäbe sich bei wohlwollender Berechnung ein Gesamtaufwand für die Aufbereitung der von Ihnen beantragten amtlichen Informationen in Höhe von ca. 32 Stunden. Die Berechnung des Gesamtaufwandes in Stunden berücksichtigt vor allem die Tatsache, dass in den einzelnen Bereichen große Mengen an nicht digitalisierten Akten gesichtet, ausgewertet und entsprechend der §§ 5, 6 LIFG aufbereitet werden müssen. Somit ergäbe sich für Ihren Antrag nach Multiplikation des Stundenaufwands mit dem Pauschalsatz pro Arbeitsstunde eines Mitarbeitenden des gehobenen Verwaltungsdienstes eine Gesamtgebühr von voraussichtlich 2016,00 €. Wir haben Sie daher nach § 10 II S. 1 LIFG zu der Erklärung aufzuforden, ob Sie an der Weiterverfolgung Ihres Antrages festhalten möchten. Freundliche Grüße
Landratsamt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage nach den Gesetzen über den Informationszugang. Gerne…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
WG: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
17. Februar 2022 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Anfrage nach den Gesetzen über den Informationszugang. Gerne kommen wir unserer Aufgabe nach, die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Insbesondere das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Informationszugangsanspruch muss sich dabei auf eine vorhandene amtliche Information beziehen und die amtliche Stelle rechtlich über die Information verfügen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 LIFG). Wir können Ihnen zunächst bestätigen, dass das Landratsamt Heilbronn über amtliche Informationen im Sinne Ihres Antrags vom 31.01.2022 verfügt Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch grundsätzlich nicht kostenfrei. Wir müssten nach ersten Abfragen in den Fachämtern hier von einer Kostenfestsetzung in einfachen Fällen absehen und würden bei Weiterverfolgung Ihres Antrags daher die Kosten für erhöhten Aufwand berechnen. Entsprechend Ihrer Bitte bzw. gemäß § 10 II LIFG möchten wir Sie deshalb vorab darüber informieren, dass für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren anfallen würden, die den Betrag von 200 € übersteigen. Die Berechnung über die voraussichtliche Höhe der anfallenden Gebühren erfolgt dabei auf Grundlage der Gebührensatzung des Landkreises Heilbronn in der Fassung vom 13.12.2010. Bei der Gebührenbemessung ist § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung i.V.m. Ziffer 2 des Gebührenverzeichnisses vom 27.07.2015 zur Gebührensatzung maßgebend. Die Rahmengebühr für Amtshandlungen in diesem Gebührenverzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften bei denen weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt, noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist, kann hiernach von 3 € bis 2.500 € reichen und ist je nach Aufwand mit den Stundensätzen der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebühren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV-Kostenfestlegung) vom 2. November 2018 – Az.: 2-0541.8/40 – zu hinterlegen. Gemäß Ziffer 2.1 der VwV-Kostenfestlegung beträgt der Pauschalsatz je Arbeitstunde für Mitarbeitende des gehobenen Dienstes 63,00 €. Der Einsatz eines Mitarbeitenden des gehobenen Dienstes ist hier angemessen, da sämtliche Dokumente rechtlich darauf überprüft werden müssen, ob dem Anspruch auf Informationszugang öffentliche Belange entgegenstehen. Nach Einschätzung der jeweiligen Fachämter ergäbe sich bei wohlwollender Berechnung ein Gesamtaufwand für die Aufbereitung der von Ihnen beantragten amtlichen Informationen in Höhe von ca. 32 Stunden. Die Berechnung des Gesamtaufwandes in Stunden berücksichtigt vor allem die Tatsache, dass in den einzelnen Bereichen große Mengen an nicht digitalisierten Akten gesichtet, ausgewertet und entsprechend der §§ 5, 6 LIFG aufbereitet werden müssen. Somit ergäbe sich für Ihren Antrag nach Multiplikation des Stundenaufwands mit dem Pauschalsatz pro Arbeitsstunde eines Mitarbeitenden des gehobenen Verwaltungsdienstes eine Gesamtgebühr von voraussichtlich 2016,00 €. Wir haben Sie daher nach § 10 II S. 1 LIFG zu der Erklärung aufzuforden, ob Sie an der Weiterverfolgung Ihres Antrages festhalten möchten. Freundliche Grüße
Landratsamt Heilbronn
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126] - ENWURF…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
Rückruf: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126] - ENWURF
Datum
17. Februar 2022 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126] - ENWURF" zurückrufen.
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung“ [#236126]
Datum
17. Februar 2022 16:51
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236126/ Die Behörde legt extrem hohe Gebühren (über 2000 Euro) für die Anfrage fest, da die Akten scheinbar nicht gut organisiert sind und daher ein großer personeller Aufwand entsteht (Zit. "Die Berechnung des Gesamtaufwandes in Stunden berücksichtigt vor allem die Tatsache, dass in den einzelnen Bereichen große Mengen an nicht digitalisierten Akten gesichtet, ausgewertet und entsprechend der §§ 5, 6 LIFG aufbereitet werden müssen."). Dass große Mengen an Akten immer noch nicht digitalisiert sind, scheint mir eher ein generelles Problem der Behörde zu sein. Inzwischen sollte strukturierte und digitale Aktenführung die Regel sein. Dass Menschen, die ihr Recht auf Informationen ausüben möchten, dafür zur Kasse gebeten werden sollen, halte ich für ungerechtfertigt. Der dadurch entstehende abschreckende Effekt kann nicht im Sinne des LIFG sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Besten Dank und mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anhänge: - 236126.pdf - 2022-01-31_3-236126.pdf Anfragenr: 236126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236126/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Nicht-öffentliche Anhänge:
0221.4-15-295r1.pdf
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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geschwärzt
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Landratsamt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Sie hatten sich bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
WG: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
1. Juni 2022 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Sie hatten sich bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz zur Kommunikation mit der Dieter-Schwarz-Stiftung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Aufsichtsbehörde mit der Bitte um Vermittlung in der Sache gewandt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihr Antrag als sogenannter Globalantrag zu werten ist. Sie haben daher die Möglichkeit Ihren Antrag in Bezug auf einzelne Themen oder Themenblöcke zu präzisieren. Um Sie hierbei zu unterstützen, können wir Ihnen in einem ersten Schritt gerne die jeweiligen Fachämter die nach unserer Vorabrecherche über amtliche Informationen über die Dieter-Schwarz-Stiftung gGmbH verfügen und in einem zweiten Schritt den jeweils anfallenden Verwaltungsaufwand benennen, sodass Sie Ihren Antrag ggf. auf einen oder mehrere Amtsbereiche eingrenzen bzw. Ihren Antrag entsprechend präzisieren können. Konkret handelt es sich um die folgenden Ämter, die über amtliche Informationen im Sinne Ihrer Anfrage verfügen: · Stabsstelle Landrat / Presse · Schul- und Kulturamt · Abfallwirtschaftsbetrieb · Amt für Sicherheit und Ordnung · Gesundheitsamt Wir möchten Sie daher bitten, falls Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten, uns eine entsprechende Rückmeldung zukommen zu lassen. Freundliche Grüße
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusammenstellung der Fachämter. Ich grenze meine Anfrage zunäch…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
1. Juni 2022 09:44
An
Landratsamt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusammenstellung der Fachämter. Ich grenze meine Anfrage zunächst auf das Schul- und Kulturamt ein. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 236126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236126/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Kronmüller, die Recherche nach den von Ihnen angefragten amtlichen Informationen wurde von un…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: WG: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
21. Juli 2022 17:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, die Recherche nach den von Ihnen angefragten amtlichen Informationen wurde von unserem Schul- und Kulturamt durchgeführt. Der Zeitaufwand für die Recherche betrug hierfür insgesamt 4,5 Stunden. Ich möchte Sie bitten, mir vorab Ihre Postanschrift für Zustellung des entsprechenden Kostenbescheides zukommen zu lassen. Im Anschluss an die Übermittlung Ihrer Kontaktdaten erhalten Sie umgehend die gewünschten Informationen. Freundliche Grüße
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> meine Postadresse finden Sie unten. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfr…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
21. Juli 2022 17:51
An
Landratsamt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Postadresse finden Sie unten. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 236126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236126/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Heilbronn
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Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Juli 2022 17:52
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landratsamt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Kronmüller, bitte entschuldigen Sie die Verzögerung im Zusammenhang mit Ihrem Informationsans…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: WG: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
29. Juli 2022 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, bitte entschuldigen Sie die Verzögerung im Zusammenhang mit Ihrem Informationsanspruch. Nach Ihrer Mail vom 21.07.2022 ist bei uns allerdings die Frage aufgekommen, ob Ihre Anfrage in Vertretung für die Open Knowledge Foundation oder direkt in Ihrem Namen gestellt wurde. Diese Frage ist für uns deshalb von Relevanz, da ein Verwaltungsakt nur wirksam wird, wenn er gegenüber der richtigen Person bekannt geben wird. In der ersten Variante würden wir die Antwort auf Ihre Anfrage nebst Kostenbescheid postalisch an die von Ihnen genannte Adresse versenden, sollte die Anfrage allerdings in Ihrem Namen gestellt worden sein, würde ich Sie um Mitteilung Ihrer Wohnanschrift bitten. Freundliche Grüße
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> ersteres ist der Fall. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 236126…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
29. Juli 2022 11:39
An
Landratsamt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ersteres ist der Fall. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 236126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236126/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Heilbronn
Antwortbescheid Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kronmüller, Sie haben stellvertretend für die O…
Von
Landratsamt Heilbronn
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
5. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
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geschwärzt
939,0 KB
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kronmüller, Sie haben stellvertretend für die Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. eine Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg bezüglich sämtlicher Kommunikation zwischen dem Landratsamt Heilbronn — Schul- und Kulturamt — und der Dieter-Schwarz-Stiftung gGmbH gestellt. Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und dem Inhalt der vorliegenden amtlichen Informationen können wir Ihrem Antrag vollumfänglich stattgeben. Im Anhang finden Sie den uns vorliegenden Schriftverkehr zwischen dem Schul- und Kulturamt des Landkreises Heilbronn und der Dieter-Schwarz-Stiftung gGmbH. Freundliche Grüße
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung“ [#236126]
Datum
9. September 2022 10:50
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236126/ Das Landratsamt Heilbronn hat meiner Anfrage teilweise stattgegeben. Ich erhielt zwei E-Mails, in denen es zu Spendenbescheinigungen ging. Für diese Auskunft erhob die Behörde 283,50 Euro. Zum einen ist es für mich nicht nachvollziehbar, wieso nur diese zwei E-Mails mir übermittelt werden können (für allein diesen Spendenprozess ist deutlich mehr Kommunikation im Vorfeld nötig). Zudem halte ich die Gebühren für deutlich überzogen, im Anbetracht des geringen Informationswerts der Auskunft. Ich bitte Sie zu prüfen, ob die Gebühren angemessen sind und ob korrekt geantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anhänge: - 236126.pdf - 2022-01-31_3-236126.pdf - 2022-04-07_1-0221.4-15-295r1.pdf - 2022-05-23_1-0221-4-15-295r1.pdf - 2022-08-05_1-anhang-1.pdf - 2022-08-05_1-anhang-2.pdf - 2022-08-05_1-antwortbescheid-landratsamt-heilbronn.pdf - 2022-08-05_1-kostenbescheid.pdf Anfragenr: 236126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236126/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Landratsamt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Kronmüller, die Aufsichtsbehörde für die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg hat uns geb…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Kommunikation mit Dieter-Schwarz-Stiftung [#236126]
Datum
21. Februar 2023 12:27
Status
Sehr geehrter Herr Kronmüller, die Aufsichtsbehörde für die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg hat uns gebeten, Ihnen unsere Ausführungen im Vermittlungsverfahren zur Gebührenfestsetzung in Ihrer Sache weiterzuleiten. Dieser Bitte kommen wir gerne nach und senden Ihnen hiermit im Anhang unser Schreiben mit der Begründung zur Gebührenfestsetzung. Freundliche Grüße

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