Kommunikation mit Greizer Landrätin

Der MDR zitiert die Landrätin von Greiz bezüglich einer Allgemeinverfügung:

"Die schärferen Regeln, zu denen auch ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen gehört, seien vom Land angeordnet worden."

"'Der Landkreis wurde zum Erlass dieser Allgemeinverfügung genötigt, wobei ich persönlich die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme nicht nachvollziehen kann. Aber ich bin als Landrätin weisungsgebunden', sagte Schweinsburg."

Schicken Sie mir bitte die von der Landrätin erwähnte Anordnung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der MDR zitiert die…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Greizer Landrätin [#215984]
Datum
19. März 2021 09:26
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der MDR zitiert die Landrätin von Greiz bezüglich einer Allgemeinverfügung: "Die schärferen Regeln, zu denen auch ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen gehört, seien vom Land angeordnet worden." "'Der Landkreis wurde zum Erlass dieser Allgemeinverfügung genötigt, wobei ich persönlich die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme nicht nachvollziehen kann. Aber ich bin als Landrätin weisungsgebunden', sagte Schweinsburg." Schicken Sie mir bitte die von der Landrätin erwähnte Anordnung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215984/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständige Bearbe…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. März 2021 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständige Bearbeiterin bzw. den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Aufgrund des derzeit sehr hohen Aufkommens eingehender Anfragen bitten wir Sie um Verständnis, dass die Beantwortung unter Umständen auch etwas längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Dies gilt besonders für Anliegen, bei deren Klärung noch Partner einbezogen werden müssen. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab. Bei Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie ggf. die gewünschten Informationen oder Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://www.tmasgff.de/covid-19<https://www.tmasgff.de/covid-19%20> und im Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung unter https://corona.thueringen.de/ . Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ihr Antrag auf Auskunft zur „Fachaufsichtlichen Weisung nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionssch…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
Kommunikation mit Greizer Landrätin [#215984], Antrag auf Auskunft zur „Fachaufsichtlichen Weisung nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung“
Datum
21. April 2021 15:03
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGAntragnachThringerTransparenzgesetz.eml
32,7 KB
Ihr Antrag auf Auskunft zur „Fachaufsichtlichen Weisung nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung“ des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 13. März 2021 an den Landkreis Greiz als untere Gesundheitsbehörde Sehr Antragsteller/in Sie haben in zuvor genannter Angelegenheit einen Antrag nach Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) auf Auskunft gestellt. Im Ergebnis einer Rechtsprüfung können Ihnen die begehrten Informationen nach Beteiligung der Landrätin des Landkreises Greiz nach § 10 Abs. 4 Thür TG zugänglich gemacht werden. Auf Ihren Antrag ergeht daher folgender Bescheid 1. Die begehrten Informationen werden antragsgemäß erteilt. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: l. Mit Ihrer E-Mail bzw. Ihrem Antrag vom 19. März 2021 machen Sie einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen auf der Grundlage des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) vom 10. Oktober 2019 (GVBI. S. 373) geltend. Ihr Informationsbegehren bezieht sich auf die Auskunft hinsichtlich der „Fachaufsichtlichen Weisung nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung“ des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) vom 13. März 2021 an den Landkreis Greiz als untere Gesundheitsbehörde zur Vorbereitung und Vorlage eines Entwurfs einer Allgemeinverfügung mit weitergehenden Beschränkungsmaßnahmen, der bestimmte Mindestinhalte vorsehen sollte. II. Bei Ihrem Begehren handelt es sich um einen zulässigen und begründeten Anspruch nach §§ 9 i.V.m. 4 Abs.1 des ThürTG. Die „Fachaufsichtliche Weisung nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung“ (Anmerkung: nunmehr § 36 Abs. 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) ist eine amtliche Information nach § 3 Abs. 1 Nr.1 ThürTG. Der Antrag ist auch gemäß § 9 Abs.4 ThürTG hinreichend bestimmt und lässt insbesondere erkennen, auf welche Information er gerichtet ist. Zudem sind die Ausnahmetatbestände nach §§ 10, 12, 13 ThürTG, nach denen das Recht auf Informationszugang verweigert werden kann, nicht ersichtlich. Die Beteiligung der Landrätin des Landkreises Greiz nach § 10 Abs. 4 ThürTG ist durch das TMASGFF erfolgt. Die Auskunft übersende ich Ihnen wunschgemäß auf elektronischen Wege an die angegebene und genutzte E-Mail-Adresse. Die Kostenentscheidung nach Ziffer 2 dieses Bescheids beruht auf § 15 Abs. 1 Satz 4 ThürTG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Werner-Seelenbinder-Straße 6, 99096 Erfurt erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen