Kommunikation mit Internet-Plattformen zur Bundestagswahl 2017

Anfrage an: Bundeswahlleiter

- Sämtliche Kommunikation des Bundeswahlleiters mit den Unternehmen Instagram, YouTube, Facebook und Twitter seit dem 1. Januar 2017 zur Bundestagswahl 2017, zur Europawahl 2019 und generell zum Umgang mit politischer Werbung
- Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Vertretern der genannten Unternehmen und dem BMI
- Alle internen Dokumenten (Richtlinien, Empfehlungen, etc.) des BMI zum Umgang mit politischer Werbung auf sozialen Netzwerken

Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Briefe, Vermerke und Memos sowie (Telefon-)Protokolle, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
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Alexander Fanta
Alexander Fanta (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Komm…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Alexander Fanta (netzpolitik.org)
Betreff
Kommunikation mit Internet-Plattformen zur Bundestagswahl 2017 [#29636]
Datum
9. Mai 2018 11:30
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Kommunikation des Bundeswahlleiters mit den Unternehmen Instagram, YouTube, Facebook und Twitter seit dem 1. Januar 2017 zur Bundestagswahl 2017, zur Europawahl 2019 und generell zum Umgang mit politischer Werbung - Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Vertretern der genannten Unternehmen und dem BMI - Alle internen Dokumenten (Richtlinien, Empfehlungen, etc.) des BMI zum Umgang mit politischer Werbung auf sozialen Netzwerken Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Briefe, Vermerke und Memos sowie (Telefon-)Protokolle, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (netzpolitik.org)
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Fanta, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09. M…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 218: Kommunikation mit Internet-Plattformen zur Bundestagswahl 2017
Datum
9. Mai 2018 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fanta, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09. Mai 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30218 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Fanta
Alexander Fanta (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Internet-Plattformen zur Bun…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Alexander Fanta (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Eingangsbestätigung IFG Antrag 218: Kommunikation mit Internet-Plattformen zur Bundestagswahl 2017 [#29636]
Datum
12. Juni 2018 08:17
An
Bundeswahlleiter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Internet-Plattformen zur Bundestagswahl 2017“ vom 09.05.2018 (#29636) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 29636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Fanta, Sie haben mit E-Mail vom 09. Mai 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30218) eine Anfrage na…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Kommunikation mit Internet-Plattformen zur Bundestagswahl 2017 (Az.: A-IR/1110100-IF30218)
Datum
12. Juni 2018 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fanta, Sie haben mit E-Mail vom 09. Mai 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30218) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie uns, Ihnen Folgendes zuzusenden: 1. Sämtliche Kommunikation des Bundeswahlleiters mit den Unternehmen Instagram, YouTube, Facebook und Twitter seit dem 1. Januar 2017 zur Bundestagswahl 2017, zur Europawahl 2019 und generell zum Umgang mit politischer Werbung. 2. Daten und Teilnehmer und Gesprächsinhalte sämtlicher persönlichen Treffen zwischen Vertretern der genannten Unternehmen und dem BMI. 3. Alle internen Dokumenten (Richtlinien, Empfehlungen, etc.) des BMI zum Umgang mit politischer Werbung auf sozialen Netzwerken. Diese Anfrage betrifft den Bereich des Bundeswahlleiters. Da der Bundeswahlleiter gleichzeitig Präsident des Statistischen Bundesamtes ist, hat er uns als im Statistischen Bundesamt für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem IFG zuständige Organisationseinheit gebeten, Ihnen folgendes mitzuteilen: Sie haben Ihr Auskunftsersuchen auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG eröffnet jedem die Möglichkeit, gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen zu verlangen. Der Bundeswahlleiter ist jedoch – was seine originäre Tätigkeit betrifft – nicht „Behörde“ im Sinne dieses Gesetzes, sondern eine Einrichtung politisch-gesellschaftlicher Selbstorganisation. Er ist Bundeswahlorgan (§ 8 Abs. 1 Bundeswahlgesetz) zur Vorbereitung und Unterstützung der demokratischen Willensbildung durch Wahlen. Der Bundeswahlleiter, wie die übrigen Wahlorgane, sind Organe eigener Art und stehen außerhalb der Behördenorganisation. Der Bundeswahlleiter handelt funktionell nicht als Teil der Verwaltung (Exekutive) oder einer anderen Staatsgewalt, sondern im Vorfeld der Staatsgewalten als Unterstützungsorgan des Staatsvolkes, um den Parteien bzw. allen Bürgerinnen und Bürgern die Wahlbeteiligung und Konstituierung des Bundestages zu ermöglichen. Deshalb handelt es sich bei den Entscheidungen und Maßnahmen des Bundeswahlleiters um Wahlverfahrensakte und nicht um Verwaltungsakte im Sinne von § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz. Konsequenterweise erklärt der Gesetzgeber in § 18 Abs. 4a Bundeswahlgesetz das Bundesverfassungsgericht und nicht die Verwaltungsgerichte für Beschwerden zuständig, wenn der Bundeswahlausschuss einer Partei oder ihrer Beteiligungsanzeige die Anerkennung nach § 18 Abs. 4 Bundeswahlgesetz versagt. Eine zentrale Aufgabe des Bundeswahlleiters ist es gemäß § 81 Abs. 1 Bundeswahlordnung – zusammen mit den Landeswahlleitern – zu prüfen, ob die Wahl nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung durchgeführt worden oder ob Einspruch gegen die Wahl einzulegen ist. Ein ggf. einzuleitendes Wahlprüfungsverfahren ist – ebenfalls gesondert – im Wahlprüfungsgesetz geregelt. Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages (Art. 41 Abs. 1 Grundgesetz, § 1 Abs. 1 Wahlprüfungsgesetz), gegen dessen Entscheidung die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig ist (Art. 41 Abs. 2 Grundgesetz). Auch hier ist also nicht der für öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit vorgesehene Verwaltungsrechtsweg gegeben. Unabhängig davon können wir Ihnen – um Ihnen inhaltlich weiterzuhelfen – folgendes mitteilen: Zu Frage 1: Schriftliche Kommunikation mit sozialen Netzwerken zur Bundestags-/Europawahl und zum Umgang mit politischer Werbung wurde seitens des Bundeswahlleiters nicht geführt. Zu Frage 2: Über Gespräche zwischen dem BMI und Vertretern von sozialen Netzwerken liegen dem Bundeswahlleiter keine Informationen vor. Zu Frage 3: Richtlinien, Empfehlungen etc. des BMI zum Umgang mit politischer Werbung auf sozialen Netzwerken liegen dem Bundeswahlleiter nicht vor. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften weiter geholfen zu haben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen