Kommunikation mit Johannes Kahrst, mit Alfons Franz Pawelczyk sowie mit Ole von Beust

sämtliche vorliegenden Informationen zu Treffen oder Schriftwechsel zwischen Mitgliedern des Hamburger Senats oder Staatssekretärinnen und Staatssekretären mit dem früheren SPD Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs, mit dem ehemaligen Innensenator Alfons Franz Pawelczyk sowie mit dem ehemaligen Bürgermeister Ole von Beust zwischen 01.03.2015 und 31.07.2020, insbesondere:

- sämtliche Schreiben oder Informationen zu Treffen, darunter interne Kommunikation, Vermerke, Terminkalendereinträge, Gesprächsvorbereitungen, Leitungsvorlagen, Sprechzettel und Kommunikation mit anderen Behörden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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Fabio De Masi
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
Kommunikation mit Johannes Kahrst, mit Alfons Franz Pawelczyk sowie mit Ole von Beust [#201374]
Datum
21. Oktober 2020 16:29
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
sämtliche vorliegenden Informationen zu Treffen oder Schriftwechsel zwischen Mitgliedern des Hamburger Senats oder Staatssekretärinnen und Staatssekretären mit dem früheren SPD Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs, mit dem ehemaligen Innensenator Alfons Franz Pawelczyk sowie mit dem ehemaligen Bürgermeister Ole von Beust zwischen 01.03.2015 und 31.07.2020, insbesondere: - sämtliche Schreiben oder Informationen zu Treffen, darunter interne Kommunikation, Vermerke, Terminkalendereinträge, Gesprächsvorbereitungen, Leitungsvorlagen, Sprechzettel und Kommunikation mit anderen Behörden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi Anfragenr: 201374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201374/
Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr HmbTG-Antrag vom 21.10.2020 Sehr geehrter Herr de Masi, Ihr Antrag auf Übersendung "sämtliche(r) vorlie…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr HmbTG-Antrag vom 21.10.2020
Datum
28. Oktober 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr de Masi, Ihr Antrag auf Übersendung "sämtliche(r) vorliegenden Informationen zu Treffen oder Schriftwechsel zwischen Mitgliedern des Hamburger Senats oder Staatssekretärinnen und Staatssekretären mit dem früheren SPD Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs, mit dem ehemaligen Innensenator Alfons Franz Pawelczyk sowie mit dem ehemaligen Bürgermeister Ole von Beust zwischen 01.03.2015 und 31.07.2020" ist am 21.10.2020 bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz eingegangen. Mit freundlichem Gruß

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 21.10.2020 Sehr geehrter Herr de Masi, auf Ihre Anfrage…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 21.10.2020
Datum
19. November 2020 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr de Masi, auf Ihre Anfrage vom 21.10.2020 kann ich Ihnen mitteilen, dass bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz keine Aufzeichnungen zu Ihrer Fragestellung vorhanden sind. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Ihre Anfrage nur für ihren eigenen behördlichen Bereich beantworten kann. Soweit Sie Auskünfte von anderen Behörden begehren wollen, müssten Sie weitere Auskunftsanträge bei diesen als eigenen auskunftspflichtigen Stellen im Sinne des Hamburgischen Transparenzgesetzes stellen. Mit freundlichen Grüßen