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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Liste auffälliger Asylbewerber

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I 2ER Baden-Württemberg DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ UND DIE INFORMATIONSFREIHEIT DI Baken-Würtemberg-Postich 1029 32 «70025 Sugar Datum. 17. Apct 2010. Universitätsstadt Tübingen                                                                   Nare ar Stadtverwaltung                                                                         Dual am Am Markt 1                                                                           Aktenzeichen K.10083 72070 Tübingen                                                                                     (Bit bei Antwort angeben) 5% Liste mit auffälligen Asylbewerbern Sehr geehrte Damen und Herren, der Presse haben wir entnommen, dass die Stadt Tübingen eine Liste mit auffälligen Asylbewerbern führt (hitps:/\www.swp.de/suedwesten/iandespolii/tuebingen-fuehrt- liste-mit-auffaelligen-asylbewerbern-29310351.htmi). Die Liste beinhalte eine Samm- lung personenbezogener Informationen über Asylbewerber, die mit,Qewalt- und Dro- gendelikten auffällig geworden seien. Die Liste diene als Grundlage für gezielte Maßnahmen gegen die Betroffenen, etwa die Verlegung in Wohnheime mit Sicher- heitsdienst.                                               = Um die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung personenbezogener Daten prüfen zu können, bitte wir um eine ausführliche Stellungnahme zu den tatsächlichen Umstän- den und den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere zu folgenden Fragen: = Was sind die Zwecke der Verarbeitung? * Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt.die Verarbeitung (bezogen auf jeweils einzelne Verarbeitungsschritte)? ® Welche Daten werden im Einzelnen verarbeitet? = Woher stammen die Daten (Intern [welche Ämter?] und / oder extern)? Königstraße 10 - 70173 Stuigr Telefon  OTI1 615$41.0 Teletax 0711 61S$41-15 pastselio@tiirLde > passed.               de mailde wor haden-nwerttemberg.dtenschutz.de « PGP Fingerprint: BAFA 42UC B315 2248 8300 HOFB OPCS 486 4432 5962 Di Informationen bi Fiehung von peranenhezogenen Daten nach Arikel 13 DS-GVO kcannen unsrr lomepage enmamman werdet (ps         baden wcrtiemberg dtenschuz deldatenschutz),
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«In welcher Form werden die Daten verarbeitet (ausschließlich interne Nutzung I Übermittlung an Dritte)? ® Welche Organisationseinheit führt die Liste und wer hat konkret unter welchen Voraussetzungen Zugriff und ist unter welchen Voraussetzungen befugt, In- formationen an wen weiterzugeben? ® Gibt.es interne Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit Informationen, die ein- 'zeifien Behördenmitarbeitern aus der Liste mitgeteilt werden (Verbot, eigene Listen anzulegen und zu führen)? «Wann werden Daten gelöscht? = Wann und wie werden die Betroffenen über ihre Datenschutzrechte informiert (Artikel 14 DS-GVO)? Wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 DS-GVO durchgeführt (Hinweis auf Erwägungsgrund 91 Satz 2: „...Treffen von Ent- scheidungen . . im Anschluss an die Verarbeitung ... von Daten über ... Straf- taten ...‘)? ® Wurde.die Verarbeitungstätigkeit in das Verzeichnis gemäß Artikel 30 DS- GVO aufgenommen? Um Vorlage der Angaben wird gebeten. Für eine Stellungnahme innerhalb eines Monats danken wir. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung go
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* Tübingen                                                                Fachbereich Kommunales Universitätsstadt 26.04.2018 UnwerstststctTübingen, Postfach 2540, 72015 Taingen                   Rathaus Am Markt LfDI Baden-Württemberg                                              72070 Tübingen Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart datenschutz@® tuebingen.de Seite 3/1 en K 9100/33 - Ihr Schreiben vom 17. April 2019 Liste mit auffälligen Asylbewerbern Schr geehrter die von Ihnen eingeräumten Frist zur Stellungnahme bitten wir bis zum 19. Juni 2019 zu verlängern. Aufgrund der anstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 und den damit verbundenen umfangreichen Aufgaben kann die Angelegenheit nicht abscı ‚Bend bearbeitet werden. Wir bitten               diesbezü ‚h um eine kurze Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Universitätsstadt                     Am Markt                 T07071 204-0           stadt@tuebingen.de Tübingen                            72070 Tübingen           FO7071 209-4177        wurw.tuebingen.de
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Tübingen                                                       Bürgerdienste,                  Seite 2/3 Universtäistadt                                                 Sicherheit und Ordnung Welche Daten werdehim ihn verarbeitet? Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnort, bekannte Straftaten, insbesondere körperliche Gewalt oder Androhung derselben, Gefährderanzeigen, die von der zuständigen Abteilung an die Polizei gehen. Grundsätzlich Weerfiänfäl    Vorfälle mit klarer Faktenlage erfasst, aber keine Vermutungen oder Verda&htsmemgnigs Derzeit sind 33 Vorgänge erfasst, bei denen es überwiegend um Gefährliche Körperverletzung oder Raub ging. Woher stammen die Daten? In erster Linie sind es die Polizeiberichte des Polizeipräsidiums oder der Anzeigen der Staatsanwaltschaft an die Ausländerbehörde. Vorfälle mit Gefährdungspotential in den Anschlussunterbringungen (AU), die von den ‚Sozialbetreuern und Hausmeistern, dem Sicherheitsdienst oder KOD in den AUs gemeldet werden. Es handelt sich ausschließlich um interne Informationen, die der Verwaltung vorliegen. In welcher Form werden die Daten verarbeitet (ausschlöießlich interne Nutzung/ Übermittlung an Dritte)? Die Daten werden in eine Liste eingetragen und in ein in Microsoft Outlook angelegtes Postfach alphabetisch abgelegt. Das Postfach ist nur einem eng begrenzten Kreis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich (derzeit sieben Personen) und ist damit vor unbefugtem Zugriff geschützt. Die Informationen werden nicht verschickt, sondern lediglich gespeichert. Welche Organisationseinheit führt die Liste und wer hat konkret unter welchen Voraussetzungen Zugriff und Ist unter welchen Voraussetzungen befugt, Informationen an wen weitzugeben? Die Liste führen die OE: Ordnungsamt (für Polizeiberichte), Ausländeramt (für Meldungen der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums) sowie Hilfe für Geflüchtete (für Vorfälle mit Gefährdungspotential in den AUs Informationen werden nur im Postfach gesammelt, die von den Zugriffsberechtigten eingesehen werden können. Eine Weitergabe erfolgt nicht. Gibt es interne Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit Informationen, die einzelnen Behördenmitarbeitern aus der Liste mitgeteilt werden (Verbot, eigene Listen anzulegen und zu führen)? Der Austausch findet nur zwischen den Zugangsberechtigten statt.
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Tübingen                                                 Bürgerdienste,                     Seite 3/3 Unwversätsstadt                                             Sicherheit und Ordnung ®   Das Integrationsmanagement wird insoweit über gewaltbereite Flüchtlinge in den zu betreuenden Unterkünften informiert, dass präventive Maßnahmen (z.B. Termine nur zu zweit) eingeleitet werden können. ®    Esgibt keine weiteren Listen in diesem Zusammenhang. Wann werden Daten gelöscht? ® _ Wenn die Ermittlungen eingestellt werden, oder ein Gerichtsverfahren zu keiner strafrechtlichen Verfolgung führt, werden die Daten gelöscht. Bis dato gab es einen Löschvorgang. Wann und wie werden die Betroffenen über die Datenschutzrechte informiert (Artikel 14 DS-GVO)? *   Die Verwaltung vertritt wie oben ausgeführt, die Auffassung, dass die beschriebene Datenverarbeitung vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen ist. ®   oder unter die Einschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15, Abs. 1 lit, c) und e) fallen. Wurde eine Datenschutz-Folgeabschätzung gemäß Artikel 35 DS-GVO durchgeführt (Hinweis auf Erwägungsgrund 91 Satz 2: „... Treffen von Entscheidungen ... im Anschluss an die Verarbeitung ... von Daten über . . Straftaten ...„)? *   Eine Datenschutz-Folgeabschätzung wird erstellt. Wurde die Verarbeitungstätigkeit in das Verzeichnis gemäß Artikel 30 DS-GVO aufgenommen? Die Verarbeitungstätigkeit ist in das Verzeichnis aufgenommen.
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