Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen

Die Kommunikation mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich der geplanten Nutzung von Microsoft 365 an Schulen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. August 2020
  • Frist
    24. September 2020
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928]
Datum
25. August 2020 13:25
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich der geplanten Nutzung von Microsoft 365 an Schulen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 a…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928]
Datum
25. September 2020 17:33
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen“ vom 25.08.2020 (#195928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 a…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928]
Datum
8. Oktober 2020 09:15
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen“ vom 25.08.2020 (#195928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 a…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928]
Datum
14. Oktober 2020 10:43
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen“ vom 25.08.2020 (#195928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 a…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928]
Datum
31. Oktober 2020 22:34
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen“ vom 25.08.2020 (#195928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Kommunikation mit LfDl bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Kommunikation mit LfDl bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928]
Datum
3. November 2020 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. August 2020. Sie begehren die Übersendung der Kommunikation mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) bezüglich der geplanten Nutzung von Microsoft 365 an Schulen. Die Kommunikation des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport (Kultusministerium) mit dem LfDI hat die Datenschutzfolgenabschätzung des Kultusministeriums zum Gegenstand. Die Datenschutzfolgenabschätzung bereitet die Entscheidungsfindung des Kultusministeriums maßgeblich vor und befindet sich aktuell in einem Abstimmungsprozess mit dem LfDI. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen beim aktuellen Stand des Arbeits- und Abstimmungsprozesses die gewünschten Dokumente nicht zur Verfügung stellen können. Sobald dieser Abstimmungs- und Entscheidungsprozess abgeschlossen ist, werden wir Ihnen die Datenschutzfolgenabschätzung zukommen lassen. Gez. Ralf Armbruster Bereichsleiter Digitale Bildungsplattform
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kommunikation mit LfDl bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank …
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit LfDl bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928]
Datum
5. November 2020 23:15
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung der Erläuterung von Herrn Armbruster. Nach § 1 (2) LIFG haben Antragsberechtigte (jedermann laut § 3 1. LIFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Informationszugang kann nur verweigert werden, wenn eine gesetzlich definierte Ausnahme vorliegt. Aus welchem Grund, können mir die angefragten Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nicht übersendet werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kommunikation mit LfDl bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928] Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich me…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit LfDl bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928]
Datum
13. November 2020 10:46
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen“ vom 25.08.2020 (#195928) habe ich Sie am 05.11.2020 gebeten zu begründen, warum Sie mir die angefragten Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zukommen lassen können. Dem sind Sie bis jetzt nicht nachgekommen. Ein Antrag nach dem IFG ist ein Verwaltungsverfahren und endet mit der Ausstellung eines Bescheids. Deshalb bitte ich Sie mir einen solchen Bescheid zuzusenden. Meine Postadresse befindet sich am Ende dieser E-Mail. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Frist um mittlerweile 50 Tage überschritten haben. Aus diesem Grund ist eine zeitnahe Bearbeitung meines Antrags angemessen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgeset…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen“ [#195928] [#195928]
Datum
27. November 2020 23:31
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195928/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Kultusministerium meine Anfrage ablehnt, diese Entscheidung aber nicht rechtlich begründen möchte. Meiner Bitte nach der Ausstellung eines rechtsmittelfähigen Bescheids ist es bislang nicht nachgekommen. Außerdem ist es sehr schwer mit dem Ministerium zu kommunizieren. Meine Anfrage habe ich am 25. August gestellt und eine erste Reaktion, trotz mehrfachen Nachfragen, erst am 3. November erhalten. Seitdem hüllt es sich wieder in Schweigen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 195928.pdf Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen“ [#195928] [#195928]
Datum
27. November 2020 23:31
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Poststelle Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] (+[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] (+[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 13.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben uns mit Anfrage vom 25.08.2020 über die Plattfo…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 13.11.2020
Datum
4. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben uns mit Anfrage vom 25.08.2020 über die Plattform fragdenstaat um Übersendung der Kommunikation mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) bezüglich der geplanten Nutzung von Microsoft 365 an Schulen gebeten. Wir haben Ihnen am 03.11.2020 über die bezeichnete Plattform geantwortet. Auf selbigem Wege baten Sie am 05.11.2020 um eine Begründung. Sie bitten nun über die bezeichnete Plattform vom 13.11.2020 um Übersendung eines schriftlichen Bescheids an Ihre Postanschrift. Wir kommen Ihrer Bitte hiermit nach. Wir fuhren nachfolgend unsere Antwort und Begründung vom 03.11.2020 naher aus: Die Kommunikation des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport (Kultusministerium) mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) hat die Datenschutzfolgenabschätzung des Kultusministeriums zum Gegenstand. Die Datenschutzfolgenabschätzung bereitet die Entscheidungsfindung des Kultusministeriums maßgeblich vor und befindet sich aktuell in einem Abstimmungsprozess mit dem LfDI. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen beim aktuellen Stand des Arbeits- und Abstimmungsprozesses die gewünschten Dokumente nicht zur Verfugung stellen können. Der mögliche datenschutzkonforme Einsatz von Microsoft Office 365 – insbesondere im sensiblen schulischen Bereich - ist noch nicht abschließend geprüft. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen. Im Zuge des nun anstehenden Testbetriebs soll unter Realbedingungen geprüft werden ob die eingesetzten Technischen und Organisatorischen Maßnahmen einen datenschutzkonformen Einsatz gewährleisten oder ob diese Maßnahmen gegebenenfalls nachjustiert werden müssen. Diese Datenschutzfolgenabschätzung nach aktuellem Stand bildet die Grundlage der oben bezeichneten Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse. Diese Entscheidungsfindung wurde durch die Übermittlung der Datenschutzfolgenabschätzung als eine Risikobewertung mit möglicher Öffentlichkeit nachteilig beeinflusst. Nicht nur, dass uns der LfDI nicht mehr offen und unbefangen beraten könnte, sondern der gesamte sensible und laufende Entscheidungsprozess wäre in seiner Neutralität und Unbefangenheit im Falle einer öffentlichen Auseinandersetzung mit den zugrundeliegenden Inhalten nachhaltig und nachteilig berührt. Dies gilt für die Datenschutzfolgenabschätzung und die darauf beruhende Kommunikation. Somit besteht der Anspruch auf Informationszugang gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 6 Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht. Wir werden Ihnen die Datenschutzfolgenabschätzung zukommen lassen, sobald eine abschließende Entscheidung zum Einsatz von Microsoft Office 365 in Schulen getroffen wurde. (§ 9 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 13.11.2020 [#195928] Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meiner LIFG-Anfrage "Kommuni…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 13.11.2020 [#195928]
Datum
17. Dezember 2020 10:14
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meiner LIFG-Anfrage "Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928]" beim Kultusministerium bat ich Sie am 27.11.2020 um Vermittlung, weil das Ministerium zu diesem Zeitpunkt meiner Bitte einer Bescheidung meines Antrags nicht nachgekommen ist. Der Bescheid ist mittlerweile eingegangen. In diesem wird mein Antrag mit Verweis auf vorliegende vertrauliche Beratungen und Entscheidungsprozesse nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 LIFG abgelehnt. Mit der Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Ich begehre mit meiner Anfrage die Zusendung der Kommunikation zwischen dem Kultusministerium und dem LfDI. Der LfDI ist in diesem Fall als Dritten zu sehen. In der Kommunikation wird unter anderem um eine Stellungsnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Datenschutzfolgenabschätzung des Kultusministeriums gebeten. "Stellungnahmen Dritter" sind von der Ausnahme § 4 Abs. 1 Nr. 6 LIFG explizit ausgenommen, müssen also nach § 1 Abs. 1 LIFG zugänglich gemacht werden. Daher bin ich der Auffassung, dass die Kommunikation, oder zumindest die Teile, die als "Stellungsnahme" aufgefasst werden können, mir zugesendet werden müssen. Das Kultusministerium argumentiert zudem, dass die Vertraulichkeit der Beratungen und Entscheidungsprozesse Ihrer Behörde gegen einen Informationszugang sprechen würden. Ich bin dagegen der Meinung, dass bei einem Entscheidung nach dem LIFG Interessen Dritter, mit Ausnahmen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und dem Schutz personenbezogener Daten, nicht zu berücksichtigen sind. Die bisherige Korrespondenz finden Sie unter nachfolgendem Link: https://fragdenstaat.de/a/195928/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 13.11.2020 [#195928] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bitte…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 13.11.2020 [#195928]
Datum
17. Dezember 2020 10:14
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Gr??en
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen den Bescheid vom 04.12.2020
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid vom 04.12.2020
Datum
28. Dezember 2020
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
widerspruch_lifg_kommunikation_lfdi.pdf
39,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Meine LIFG-Anfrage vom 25. August 2020 Widerspruch gegen den Bescheid vom 04.12.2020 [#195928] -- Vorab per E-Mail…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine LIFG-Anfrage vom 25. August 2020 Widerspruch gegen den Bescheid vom 04.12.2020 [#195928]
Datum
28. Dezember 2020 13:54
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- Vorab per E-Mail -- Ihr Zeichen: LUB-0510.21/140/3 Mein Zeichen: #195928 Betreff: Meine LIFG-Anfrage vom 25. August 2020 Hier: Widerspruch gegen den Bescheid vom 04.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in gegen Ihren Bescheid vom 04. Dezember 2020 mit dem Aktenzeichen LUB-0510.21/140/3 lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein. Mit meinem Antrag begehre ich Zugang zu der Kommunikation mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) bezüglich der geplanten Nutzung von Microsoft 365 an Schulen. Sie lehnen meinen Antrag mit Ihrem Bescheid unter Berufung auf nachteilige Auswirkungen auf vertrauliche Beratungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 LIFG ab. Da ich meinen Antrag an Ihre Behörde gestellt habe, ist der LfDI bei dieser als Dritter zu betrachten. Von der Ausnahme § 4 Abs. 1 Nr. 6 LIFG sind „Stellungsnahmen Dritter“ explizit ausgenommen und somit nach § 1 Abs. 2 LIFG zugänglich zu machen. Wie aus Ihrem Bescheid und Ihrer Nachricht vom 03.11.2020 hervorgeht, baten Sie in der Kommunikation insbesondere um eine Stellungsnahme des LfDI zu einem Entwurf der Datenschutzfolgenabschätzung. Somit sind zumindest die Antwortet des LfDI als Stellungsnahmen Dritter nicht von der Ausnahme § 4 Abs. 1 Nr. 6 LIFG erfasst und müssen nach § 7 Abs. 4 LfDI zugänglich gemacht werden. Sie begründen Ihre Entscheidung außerdem damit, dass die Vertraulichkeit der Beratungen des LfDI, also einem Dritten, durch einen Informationszugang gefährdet sei. Nach dem Charakter des LIFG umfasst das Recht des Informationszugangs grundsätzlich alle amtlichen Informationen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Sie in einem Gesetz niedergeschrieben sind. Im Falle von Interessen Dritter ist dies der Schutz personenbezogener Daten (§ 5 LIFG), sowie der Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 LIFG). Weitere Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Somit kann nicht die Vertraulichkeit von Beratungen eines Dritten geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist bei Bekanntwerden der Informationen auch die Neutralität und Unbefangenheit des LfDI nicht gefährdet. Der LfDI ist eine unabhängige Behörde und kann seine Tätigkeiten unabhängig von der öffentlichen Meinung ausüben. Er wird weder durch das Wahlvolk direkt gewählt, noch muss er sich für seine Entscheidungen vor diesem rechtfertigen. Durch das Bekanntwerden könnte somit die öffentliche Meinungsbildung beeinflusst werden, nicht aber die Neutralität und Unbefangenheit des LfDI. Der Begriff Beratung bezieht sich alleine auf den Beratungsvorgang. „Ausgenommen vom Schutzbereich der Vorschrift sind das Beratungsergebnis und vor allem der Beratungsgegenstand. […] Die amtlichen Informationen sind deshalb nur dann geschützt, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung und Abwägung abbilden oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zulassen.“(BVerwG, Urteil vom 02.08.2012, Az. 7 C 7.12.) In Ihrem Bescheid schreiben Sie, dass die Kommunikation „die Datenschutzfolgenabschätzung des Kultusministeriums zum Gegenstand“ habe. Demnach ist die Datenschutzfolgenabschätzung als Beratungsgegenstand nicht vom Begriff „Beratung“ erfasst und § 4 Abs. 1 Nr. 6 LIFG nicht auf diese anwendbar. Damit muss die Datenschutzfolgenabschätzung nach den bereits erwähnten Paragraphen § 1 Abs. 2 LIFG und § 7 Abs. 4 LfDI zugänglich gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei meiner LIFG-Anfrage vom 25. August 2020 [#195928] Zeichen des Kultusministeriums: LUB-0510.21/140/…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei meiner LIFG-Anfrage vom 25. August 2020 [#195928]
Datum
28. Dezember 2020 14:25
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
bescheid.pdf
212,0 KB
widerspruch_lifg_kommunikation_lfdi.pdf
39,9 KB
Zeichen des Kultusministeriums: LUB-0510.21/140/3 Mein Zeichen: #195928 Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meiner LIFG-Anfrage "Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928]" beim Kultusministerium bat ich Sie am 27.11.2020 um Vermittlung, weil das Ministerium zu diesem Zeitpunkt meiner Bitte einer Bescheidung meines Antrags nicht nachgekommen ist. Nach dem Erhalt des Bescheids teilte ich Ihnen am 17.12.2020 mit, warum ich mit diesem nicht einverstanden bin. Ich möchte meine Ausführungen vom 17.12.2020 folgendermaßen ergänzen: Nach Angabe des Kultusministeriums hat die Kommunikation die Datenschutzfolgenabschätzung des Kultusministeriums zum Gegenstand. Diese ist daher als Beratungsgegenstand anzusehen. Bezüglich jener urteilte das Bundesverwaltungsgericht: "Ausgenommen vom Schutzbereich der Vorschrift sind das Beratungsergebnis und vor allem der Beratungsgegenstand."(BVerwG, Urteil vom 02.08.2012, Az. 7 C 7.12.) Daher bin ich der Auffassung, dass die Ausnahme § 4 Abs. 1 Nr. 6 LIFG auch nicht für die Datenschutzfolgenabschätzung greift und sie mir demnach zugesendet werden muss. Gegen den Bescheid des Kultusministeriums habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser und der Bescheid sind dieser E-Mail angehängt. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195928/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bescheid.pdf - widerspruch_lifg_kommunikation_lfdi.pdf Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Vermittlung bei meiner LIFG-Anfrage vom 25. August 2020 [#195928] Der Eingang Ihrer E-Mail w…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei meiner LIFG-Anfrage vom 25. August 2020 [#195928]
Datum
28. Dezember 2020 14:25
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Gr??en
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit fr…
geschwärzt
907,4 KB
Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: LUB-0510.21/140/3 Sehr << Anrede >> bei meiner IFG-Anfrage "Kommunikation mit LfD…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen [#195928]
Datum
1. April 2021 23:05
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
02214-15-132r1.pdf
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Aktenzeichen: LUB-0510.21/140/3 Sehr << Anrede >> bei meiner IFG-Anfrage "Kommunikation mit LfDI bezüglich Microsoft 365 an Schulen" vom 25. August 2020 habe ich um Vermittlung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) gebeten. Mittlerweile hat der LfDI seine Stellungsnahme zu dieser Anfrage abgegeben. Eine Kopie befindet sich im Anhang dieser E-Mail. Insbesondere möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der LfDI darin zu folgender Schlussfolgerung gelangt: > Unterlagen zur Kommunikation zwischen dem Landesbeauftragten für den > Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem Ministerium können vom > Ministerium nach erfolgter Prüfung, sofern diese keine nachteiligen > Auswirkungen haben, in anonymisierter oder geschwärzter Version > herausgegeben werden. Unter diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, die Herausgabe der Unterlagen zur Kommunikation zwischen dem LfDI und Ihrem Ministerium erneut zu prüfen und sie mir gegebenfalls in geschwärzter Form zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 02214-15-132r1.pdf Anfragenr: 195928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195928/