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Kommunikation mit Lobbyisten zur Reform des Verpackungsgesetzes

1. Sämtliche Eckpunktepapiere und Referentenentwürfe, die das BMU erstellt oder erhalten hat zum Zwecke der Erstellung des Gesetzentwurfs "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen", BT-Drs. 18/11274;

2. Eine Liste sämtlicher Treffen, die im Zusammenhang mit der Erstellung des o. g. Gesetzentwurfs bzw. der Eckpunktepapiere und/oder Referentenentwürfe mit Interessenvertretern der Wirtschaft, Umweltverbänden oder der Zivilgesesellschaft ("Lobbyisten") stattgefunden haben, einschließlich
a) dem Ort, Datum und Zeit der Veranstaltung,
b) einer vollständigen Teilnehmerliste, die wenigstens die Namen der vertretenen Organisationen und, soweit zulässig, auch die Namen der Interessenvertreter erkennen lässt,
c) soweit vorhanden, der Tagesordnung der Veranstaltung und
d) der Berichte oder internen Vermerke, die Mitarbeiter und/oder Beamte des BMU erstellt haben oder die von anderen Stellen an das BMU hierzu übermittelt worden sind;

3. Sämtliche schriftliche oder elektronische Stellungnahmen, die von Lobbyisten im Zusammenhang mit dem o. g. Gesetzentwurf oder den Eckpunktepapieren bzw. Referentenentwürfen eingegangen sind.

Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche Erwägungen Ihr Haus dazu bewogen haben, eine Erhöhung der Recyclingquoten für Verpackungen auf 100% nicht vorzuschlagen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche Eckpun…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Lobbyisten zur Reform des Verpackungsgesetzes [#146263]
Datum
26. Mai 2019 02:21
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Eckpunktepapiere und Referentenentwürfe, die das BMU erstellt oder erhalten hat zum Zwecke der Erstellung des Gesetzentwurfs "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen", BT-Drs. 18/11274; 2. Eine Liste sämtlicher Treffen, die im Zusammenhang mit der Erstellung des o. g. Gesetzentwurfs bzw. der Eckpunktepapiere und/oder Referentenentwürfe mit Interessenvertretern der Wirtschaft, Umweltverbänden oder der Zivilgesesellschaft ("Lobbyisten") stattgefunden haben, einschließlich a) dem Ort, Datum und Zeit der Veranstaltung, b) einer vollständigen Teilnehmerliste, die wenigstens die Namen der vertretenen Organisationen und, soweit zulässig, auch die Namen der Interessenvertreter erkennen lässt, c) soweit vorhanden, der Tagesordnung der Veranstaltung und d) der Berichte oder internen Vermerke, die Mitarbeiter und/oder Beamte des BMU erstellt haben oder die von anderen Stellen an das BMU hierzu übermittelt worden sind; 3. Sämtliche schriftliche oder elektronische Stellungnahmen, die von Lobbyisten im Zusammenhang mit dem o. g. Gesetzentwurf oder den Eckpunktepapieren bzw. Referentenentwürfen eingegangen sind. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche Erwägungen Ihr Haus dazu bewogen haben, eine Erhöhung der Recyclingquoten für Verpackungen auf 100% nicht vorzuschlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr unten stehender Antrag nach dem UIG richtet sich unter anderem auf die Auflistun…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: WG: Kommunikation mit Lobbyisten zur Reform des Verpackungsgesetzes [#146263]
Datum
19. Juni 2019 22:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr unten stehender Antrag nach dem UIG richtet sich unter anderem auf die Auflistung von Treffen des BMU mit Interessenvertretern der Wirtschaft, Umweltverbände oder der Zivilgesellschaft zum Verpackungsgesetz. Dabei beantragen Sie auch die Übersendung von Teilnehmerlisten. Die bisherige Untersuchung hat ergeben, dass es - wie bei einem Gesetzesvorhaben üblich - immer wieder Kontakte von Mitarbeitern des BMU mit Interessenvertretern gegeben hat, die jedoch überwiegend telefonisch stattgefunden haben oder sich spontan, z. B. auf Kongressen oder anderen Fachveranstaltungen, ergeben haben. Daneben gab es auch vereinzelte Besuche von Interessenvertretern im BMU. Eine Dokumentation hierüber liegt jedoch nicht vor. Ein wichtiges Treffen mit zahlreichen Interessenvertretern zum Verpackungsgesetz hat jedoch am 06.09.2016 im Rahmen der Verbändeanhörung im BMU stattgefunden. Hierzu liegt auch eine Teilnehmerliste vor, welche alle teilnehmenden Verbände einschließlich der anwesenden Vertreter benennt und die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen würden. Zuvor müssten wir jedoch von Ihnen wissen, ob Sie damit einverstanden sind, dass wir schutzwürdige Daten Dritter, insbesondere die Namen der anwesenden Personen, schwärzen. Andernfalls müssten wir zuvor das Einverständnis der betreffenden Personen einholen, was die Bearbeitung Ihres Antrags erheblich verzögern würde. Ich bitte Sie daher, uns bis spätestens Montag, 24.06.2019, mitzuteilen, ob Sie mit der Schwärzung der persönlichen Daten einverstanden sind. Ansonsten würden wir von Ihrem Einverständnis ausgehen. Vielen Dank und freundliche Grüße

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.05.2019, in der Sie um Auskunft über die Kommuni…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit Lobbyisten zur Reform des Verpackungsgesetzes [#146263]
Datum
27. Juni 2019 10:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.05.2019, in der Sie um Auskunft über die Kommunikation zum Verpackungsgesetz nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. I. Sofern Sie gemäß Ziffer 2. um eine „Liste sämtlicher Treffen, die im Zusammenhang mit der Erstellung des o. g. Gesetzentwurfs bzw. der Eckpunktepapiere und/oder Referentenentwürfe mit Interessenvertretern der Wirtschaft, Umweltverbänden oder der Zivilgesellschaft („Lobbyisten“) stattgefunden haben“, bitten, kann ich Ihrem Antrag nicht entsprechen. Der Antrag muss insoweit abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Informationspflichtige Stellen sind nur in dem Umfang zur Auskunft verpflichtet, wie diese auch über die jeweiligen Informationen verfügen. Die von Ihnen verlangte Auflistung von Terminen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMU zum Verpackungsgesetz liegt im BMU nicht vor. Die verlangte Auflistung ist insbesondere auch kein exzerpierbarer Bestandteil des Aktenplans oder eines anderen im BMU vorliegenden Dokuments. Vielmehr müsste eine solche Terminauflistung erst noch erstellt werden. Das UIG verlangt aber von informationspflichtigen Stellen weder die Auswertung von Rohdaten noch die Beschaffung oder Herstellung der begehrten Umweltinformationen, sofern diese nicht bereits vorliegen. Auch im Hinblick auf die übrigen, unter Ziffer 2. Buchstabe a) - d) angeforderten Dokumente hat die Untersuchung ergeben, dass Aufzeichnungen hierzu im BMU nicht vorliegen. Das liegt vor allem daran, dass Kontakte zwischen Mitarbeitern des BMU und Interessenvertretern überwiegend telefonisch stattgefunden haben oder sich spontan, z. B. auf Kongressen oder anderen Fachveranstaltungen, ergeben haben, so dass eine Dokumentation hierüber nicht erfolgt ist. Ein wichtiges Treffen mit zahlreichen Interessenvertretern zum Verpackungsgesetz hat jedoch am 06.09.2016 im Rahmen der Verbändeanhörung im BMU stattgefunden. Hierzu liegt auch eine Teilnehmerliste vor, welche alle teilnehmenden Verbände und sonstigen Interessenvertreter benennt und die ich Ihnen auf Ihren Antrag hin – wie Ihnen bereits angekündigt und von Ihnen auch nicht widersprochen – in anonymisierter Form zugänglich mache. In der Anlage finden Sie eine Kopie der Teilnehmerliste. Die übrigen nach den Ziffern 1. und 3. begehrten Umweltinformationen mache ich Ihnen auf Ihren Antrag hin wie folgt zugänglich. In der Anlage finden Sie eine Kopie des Referentenentwurfs zum Verpackungsgesetz vom 19.12.2019, welcher in dieser Form dem Bundeskabinett vorgelegt wurde (zu Ziffer 1.). Für die nach Ziffer 3. begehrten schriftlichen oder elektronischen Stellungnahmen zum Verpackungsgesetz verweise ich Sie gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 UIG auf die Internetseiten des BMU, wo alle im Rahmen der Anhörung zum Verpackungsgesetz eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht sind (unter www.bmu.de/GE605<http://www.bmu.de/GE605>). Ihre zusätzliche Frage zur Höhe der Recyclingquoten beantworte ich wie folgt: Ziel des Bundesumweltministeriums bei der Festlegung der Recyclinganforderungen im Gesetzentwurf war es, sehr anspruchsvolle, aber realistische Quoten zu fordern. Die von Ihnen angesprochen Recyclingquote von 100 Prozent wäre nur dann zu erreichen, wenn alle Verbraucherinnen und Verbraucher sämtliche Verpackungen restentleert in einem recyclingfähigen Zustand getrennt über Sammelbehälter der dualen Systeme entsorgen würden. Diese Vorstellung ist lebensfremd. II. Ich bitte Sie um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hinsichtlich der Ziffern 1. und 3 hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gern zur Verfügung. Die Übersendung der Duplikate erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn einzulegen. Mit freundlichen Grüßen