Kommunikation mit Microsoft zur Digitalen Bildungsplattform

1. Gesprächsprotokolle und sonstige Aufzeichnungen der 14 Gespräche mit der Firma Microsoft zum datenschutzrechtlichen Konzept sowie zur Abwägung von Lizenzmodellen und deren Konfigurationsmöglichkeiten im Zusammenhang zur geplanten Digitalen Bildungsplattform.
2. Die schriftliche Kommunikation (auch per E-Mail) mit der Firma Microsoft im Zusammenhang zur geplanten Digitalen Bildungsplattform.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gesprächsproto…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Microsoft zur Digitalen Bildungsplattform [#207511]
Datum
30. Dezember 2020 16:33
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gesprächsprotokolle und sonstige Aufzeichnungen der 14 Gespräche mit der Firma Microsoft zum datenschutzrechtlichen Konzept sowie zur Abwägung von Lizenzmodellen und deren Konfigurationsmöglichkeiten im Zusammenhang zur geplanten Digitalen Bildungsplattform. 2. Die schriftliche Kommunikation (auch per E-Mail) mit der Firma Microsoft im Zusammenhang zur geplanten Digitalen Bildungsplattform. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207511/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 30…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Kommunikation mit Microsoft zur Digitalen Bildungsplattform [#207511]
Datum
18. Januar 2021 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 30.12.2020. Sie bitten um Übersendung der folgenden Unterlagen: 1. Gesprächsprotokolle und sonstige Aufzeichnungen der 14 Gespräche mit der Firma Microsoft zum datenschutzrechtlichen Konzept sowie zur Abwägung von Lizenzmodellen und deren Konfigurationsmöglichkeiten im Zusammenhang zur geplanten Digitalen Bildungsplattform. 2. Die schriftliche Kommunikation (auch per E-Mail) mit der Firma Microsoft im Zusammenhang zur geplanten Digitalen Bildungsplattform. Das Konzept einer Digitalen Bildungsplattform in Baden-Württemberg ist modular aufgebaut und sieht unter anderem eine dienstliche E-Mail-Adresse sowie Instrumente zur Bürokommunikation (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation etc.) für die Lehrkräfte in Baden-Württemberg vor. Dienste von Microsoft Office 365 werden als mögliche Produkte für das genannte Modul in Betracht gezogen. Um zu prüfen, ob diese Dienste datenschutzkonform für die Lehrkräfte eingesetzt werden können, wurde mit der Firma Microsoft kommuniziert. Gegenstand der Kommunikation waren das datenschutzrechtliche Konzept sowie die Abwägung von Lizenzmodellen und deren Konfigurationsmöglichkeiten unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Die Kommunikation mit der Firma Microsoft im Einzelnen hat also das Abwägen des "Ob" und "Wie" eines möglichen, datenschutzkonformen Einsatzes von einzelnen Diensten von Microsoft Office 365 für die Lehrkräfte in Baden-Württemberg zum Gegenstand und nicht von Microsoft Office 365 in Gänze. Hierbei geht es um das datenschutzrechtliche Konzept im Detail sowie mögliche technische und organisatorische Maßnahmen. Um zu prüfen, ob die in Frage kommenden Dienste von MS Office 365 datenschutzkonform für die Lehrkräfte eingesetzt werden könnten, wurde eine Datenschutzfolgenabschätzung als eine Risikobewertung erstellt. Die von Ihnen bezeichnete Kommunikation wurde zum Gegenstand und Bestandteil dieser Risikobewertung. Die Datenschutzfolgenabschätzung bereitet die Entscheidungsfindung des Kultusministeriums maßgeblich vor und befindet sich aktuell in einem Abstimmungsprozess mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen beim aktuellen Stand des Arbeits- und Abstimmungsprozesses die gewünschten Dokumente nicht zur Verfügung stellen können. Der mögliche datenschutzkonforme Einsatz von Diensten von Microsoft Office 365 - insbesondere im schulischen Bereich - ist noch nicht abschließend geprüft. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen. Im Zuge des nun anstehenden Testbetriebs soll unter Realbedingungen geprüft werden, ob die eingesetzten Technischen und Organisatorischen Maßnahmen einen datenschutzkonformen Einsatz gewährleisten oder ob diese Maßnahmen gegebenenfalls nachjustiert werden müssen. Diese Datenschutzfolgenabschätzung nach aktuellem Stand bildet die Grundlage der oben bezeichneten Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse. Diese Entscheidungsfindung würde durch die Übermittlung der Datenschutzfolgenabschätzung als eine Risikobewertung mit möglicher Öffentlichkeit nachteilig beeinflusst. Nicht nur, dass uns der LfDI nicht mehr offen und unbefangen beraten könnte, sondern der gesamte sensible und laufende Entscheidungsprozess wäre in seiner Neutralität und Unbefangenheit im Falle einer öffentlichen Auseinandersetzung mit den zugrundeliegenden Inhalten nachhaltig und nachteilig berührt. Dies gilt für die Datenschutzfolgenabschätzung und die zugrundeliegende Kommunikation. Sobald dieser Abstimmungs- und Entscheidungsprozess abgeschlossen ist, werden wir Ihnen die Datenschutzfolgenabschätzung zukommen lassen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgeset…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Microsoft zur Digitalen Bildungsplattform“ [#207511] [#207511]
Datum
19. Januar 2021 22:31
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/207511/ Mit dem Bescheid vom 18. Januar 2020 hat das Kultusministerium meinen Antrag abgelehnt, aber keine Ausschlussgründe genannt. Im gesamten Bescheid wird, außer im einleitenden Satz, an keiner Stelle auf eine Rechtsnorm verwiesen. Daher bin ich der Meinung, dass mein Antrag unbegründet und damit zu Unrecht abgelehnt worden ist. Generell habe ich den Eindruck das der Bescheid zu großen Teilen aus Schnipseln aus Antworten zu anderen LIFG-Anfragen besteht. Das führt dazu, dass die Antwort nicht wirklich auf meine Anfrage passt. Die Zusendung der im Bescheid mehrmals erwähnte Datenschutzfolgenabschätzung des Kultusministeriums habe ich mit dem erwähnten Antrag überhaupt nicht begehrt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 207511.pdf Anfragenr: 207511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207511/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Microsoft zur Digitalen Bildungsplattform“ [#207511] [#207511]
Datum
19. Januar 2021 22:31
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Per Fax: +49711 279 2810 Sehr Antragsteller/in gegen Ihren per E-Mail übersandten Bescheid vom 18.01.2021 lege i…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen zu Kommunikation mit Microsoft zur Digitalen Bildungsplattform Hier: Widerspruch gegen den Bescheid vom 18.01.2021
Datum
11. Februar 2021
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
widerspruch_lifg_komm_microsoft.pdf
65,4 KB
Per Fax: +49711 279 2810 Sehr Antragsteller/in gegen Ihren per E-Mail übersandten Bescheid vom 18.01.2021 lege ich W I D E R S P R U C H ein. Begründung: Mit meinem Antrag vom 30. Dezember 2020 beantragte ich mit Berufung auf das LIFG die Übersendung der 1. Gesprächsprotokolle und sonstige Aufzeichnungen der 14 Gespräche mit der Firma Microsoft zum datenschutzrechtlichen Konzept sowie zur Abwägung von Lizenzmodellen und deren Konfigurationsmöglichkeiten im Zusammenhang zur geplanten Digitalen Bildungsplattform. 2. Die schriftliche Kommunikation (auch per E-Mail) mit der Firma Microsoft im Zusammenhang zur geplanten Digitalen Bildungsplattform. Nach § 1 (2) LIFG haben Antragsberechtigte Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Als natürliche Person bin ich nach § 3 1. LIFG antragsberechtigt. Der Zugang zu amtlichen Informationen darf nur verwehrt werden, wenn ein Ausschlussgrund nach §§ 4-6 LIFG vorliegt. Den Antrag lehnten Sie mit dem Bescheid vom 18.01.2021 ab, jedoch ohne sich auf einen Ausschlussgrund nach dem LIFG zu berufen. Zudem ist für mich auch nicht aus dem inhaltlichem Zusammenhang erkennbar, welchen Ausschlussgrund Sie geltend machen. Dies ist lediglich bei der Datenschutzfolgenabschätzung Ihres Hauses annähernd erkennbar, bei der mir unklar ist, ob sie überhaupt antragsgegenständlich ist. Auch wenn dies der Fall sein sollte, so ist die Ablehnung der anderen betroffenen Informationen noch immer unbegründet. Wie oben ausgeführt ist meine Anfrage unbegründet und damit zu Unrecht abgelehnt worden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Mein Zeichen: 207511 Sehr << Anrede >> bei meiner LIFG-Anfrage an das Ministerium für Kultus, Jugend…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei LIFG-Antrag auf Zugang zu Informationen zu Kommunikation mit Microsoft zur Digitalen Bildungsplattform [#207511]
Datum
11. Februar 2021 23:24
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
widerspruch_lifg_komm_microsoft.pdf
65,4 KB
Mein Zeichen: 207511 Sehr << Anrede >> bei meiner LIFG-Anfrage an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport vom 30.12.2020 bat ich Sie am 19. Januar um Vermittlung. Ich habe heute, auch um die Frist zu wahren, Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Der Widerspruch ist dieser E-Mail angehängt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruch_lifg_komm_microsoft.pdf Anfragenr: 207511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207511/
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Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei LIFG-Antrag auf Zugang zu Informationen zu Kommunikation mit Microsoft zur Digitalen Bildungsplattform [#207511]
Datum
11. Februar 2021 23:24
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Informationsfreiheit Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit fr…
geschwärzt
759,7 KB
Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen