Kommunikation mit republica GmbH zur re:publica 2022

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- Kommunikation mit republica GmbH zur re:publica 2022, dies beinhält u.a. E-Mails, Briefe, Gesprächsnotizen
- Unterlagen zur Vorbereitung von Vorträgen
- insbesondere frage ich Dokumente wie Korrespondenzen zur vermeintlich erstrebten Gemeinnützigkeit der re:publica-Veranstaltung an, sollte dies auf Ihr Ministerium/Staatskanzlei zutreffen

Zusätzlich zu IFG/UIG/VIG beziehe ich mich als Journalist auf das Presserecht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kommunikation m…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Kommunikation mit republica GmbH zur re:publica 2022 [#250868]
Datum
8. Juni 2022 12:31
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kommunikation mit republica GmbH zur re:publica 2022, dies beinhält u.a. E-Mails, Briefe, Gesprächsnotizen - Unterlagen zur Vorbereitung von Vorträgen - insbesondere frage ich Dokumente wie Korrespondenzen zur vermeintlich erstrebten Gemeinnützigkeit der re:publica-Veranstaltung an, sollte dies auf Ihr Ministerium/Staatskanzlei zutreffen Zusätzlich zu IFG/UIG/VIG beziehe ich mich als Journalist auf das Presserecht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 250868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250868/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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