Kommunikation mit RWE im Vorfeld der Aktion "Ende Gelände 2019"

- sämtliche Kommunikation mit RWE und von RWE beauftragte Firmen im Vorfeld und zu der Aktion "Ende Gelände 2019"

Ich gehe davon aus, dass es Kontakt zu RWE gab. So gibt es z.B. von der Polizei Aachen mehrer Filme mit Bildaufnahmen des Tagebaus Garzweiler (https://aachen.polizei.nrw/artikel/ende-gelaende-2019). Dies war jedoch nur ein Beispiel für einen Vorgang zu dem Dokumente vorliegen sollten. Meine Anfrage schließt sämliche Kommunikation mit RWE und Firmen, die im Auftrag von RWE arbeiten (z.B. Sicherheitsdienste), ein.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Kommunikation mit RWE im Vorfeld der Aktion "Ende Gelände 2019" [#152086]
Datum
22. Juni 2019 16:01
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Kommunikation mit RWE und von RWE beauftragte Firmen im Vorfeld und zu der Aktion "Ende Gelände 2019" Ich gehe davon aus, dass es Kontakt zu RWE gab. So gibt es z.B. von der Polizei Aachen mehrer Filme mit Bildaufnahmen des Tagebaus Garzweiler (https://aachen.polizei.nrw/artikel/ende-gelaende-2019). Dies war jedoch nur ein Beispiel für einen Vorgang zu dem Dokumente vorliegen sollten. Meine Anfrage schließt sämliche Kommunikation mit RWE und Firmen, die im Auftrag von RWE arbeiten (z.B. Sicherheitsdienste), ein. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit RWE im Vorfeld der Akt…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation mit RWE im Vorfeld der Aktion "Ende Gelände 2019" [#152086]
Datum
30. August 2019 14:46
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit RWE im Vorfeld der Aktion "Ende Gelände 2019"“ vom 22.06.2019 (#152086) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 152086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit RWE im Vorfeld der Akt…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation mit RWE im Vorfeld der Aktion "Ende Gelände 2019" [#152086]
Datum
3. Oktober 2019 17:17
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit RWE im Vorfeld der Aktion "Ende Gelände 2019"“ vom 22.06.2019 (#152086) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 152086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 22. Juni 2019 - Az. 432-30.01 Filter Sehr geehrter Herr Filter, mit Ihrem Antrag nach dem Informat…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 22. Juni 2019 - Az. 432-30.01 Filter
Datum
17. Oktober 2019 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrter Herr Filter, mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) begehrten Sie sämtliche Kommunikation mit RWE und von RWE beauftragte Firmen im Vorfeld und zu der Aktion "Ende Gelände 2019". Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge nach dem IFG NRW und der umfassenden Recherche zu den von Ihnen begehrten Informationen konnte die gesetzliche Regelfrist nicht eingehalten werden. Dafür bitte ich um Verständnis. Gleichwohl kann ich Ihnen nunmehr mitteilen, dass dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen die von Ihnen begehrten Informationen nicht vorliegen. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungspflicht bei anderen Behörden ist hingegen nicht gegeben. Freundliche Grüße