Kommunikation mit Testlaboren bezüglich geplanten Einführung von Schnelltests für Covid-19

Die Kommunikation mit Vertretern von PCR-Tests durchführenden Testlaboren mit Bezug zu der bis vor kurzem geplanten Einführung von kostenlosen Schnelltests für Covid-19.

Ergebnis der Anfrage

Es wurden die Stellungnahmen zur "Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" von
- ALM (Akkredierte Labore in der Medizin e.V.) https://fragdenstaat.de/anfrage/kommuni…
- BDL (Berufsverband Deutscher Laborärzte) https://fragdenstaat.de/anfrage/kommuni… und
- DGKL (Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laborationsmedizin e.V.) https://fragdenstaat.de/anfrage/kommuni…
übersendet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation mit Vert…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Testlaboren bezüglich geplanten Einführung von Schnelltests für Covid-19 [#213748]
Datum
25. Februar 2021 21:14
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit Vertretern von PCR-Tests durchführenden Testlaboren mit Bezug zu der bis vor kurzem geplanten Einführung von kostenlosen Schnelltests für Covid-19.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213748/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung Kommunikation mit Testlaboren bezüglich geplanten Einführung von Schnelltests für Covid-19 [#213748]
Datum
26. Februar 2021 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren unten stehenden Antrag erhalten Sie anbei Stellungnahmen der betro…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Kommunikation mit Testlaboren bezüglich geplanten Einführung von Schnelltests für Covid-19 [#213748]
Datum
20. April 2021 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
930,0 KB
geschwärzt
1,3 MB
geschwärzt
1,2 MB
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren unten stehenden Antrag erhalten Sie anbei Stellungnahmen der betroffenen Laborverbände (Akkreditierte Labore in der Medizin e.V., Bundesverband Deutscher Laborärzte und der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin) zum Referentenentwurf zur „Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2.“ Ich gehe dabei davon aus, dass sich Ihr Informationsinteresse nicht auf die im BMG für das Anhörungsverfahren verwandten E-Mail-Adressen bezieht. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,