Kommunikation mit Verbänden sowie Twitter Posts und Direktnachrichten im Kontext der Sorgerechtsreform

Twitter Posts und Direktnachrichten im Kontext der Sorgerechtsreform. Der einhellige Vorschlag der Expert*innen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter soll nicht umgesetzt werden. Zudem soll auch das vom Europarat geforderte Wechselmodell weiterhin nicht als Ziel definiert werden und soll bei Regelungen zur Kinderbetreuung (z.B. Fehltage bei krankem Kind) weiterhin keine Berücksichtigung finden.
Daher bitte ich um die Zusendung der Kommunikation mit den entsprechenden Verbänden wie z.B. dem Juristinnenbund sowie der Kommunikation mit Vertreter*innen entsprechender Verbände.
Darüber hinaus bitte ich um Zusendung der Tweets und der Direktnachrichten, die in diesem Kontext getätigt wurden. Twitter-Direktnachrichten unterfallen dem IFG (vgl. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-berlin-bundesinnenministerium-muss-twitter-direktnachrichten-herausgeben)
Haben Sie vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Twitter Posts und D…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Verbänden sowie Twitter Posts und Direktnachrichten im Kontext der Sorgerechtsreform [#196132]
Datum
27. August 2020 18:58
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Twitter Posts und Direktnachrichten im Kontext der Sorgerechtsreform. Der einhellige Vorschlag der Expert*innen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter soll nicht umgesetzt werden. Zudem soll auch das vom Europarat geforderte Wechselmodell weiterhin nicht als Ziel definiert werden und soll bei Regelungen zur Kinderbetreuung (z.B. Fehltage bei krankem Kind) weiterhin keine Berücksichtigung finden. Daher bitte ich um die Zusendung der Kommunikation mit den entsprechenden Verbänden wie z.B. dem Juristinnenbund sowie der Kommunikation mit Vertreter*innen entsprechender Verbände. Darüber hinaus bitte ich um Zusendung der Tweets und der Direktnachrichten, die in diesem Kontext getätigt wurden. Twitter-Direktnachrichten unterfallen dem IFG (vgl. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-berlin-bundesinnenministerium-muss-twitter-direktnachrichten-herausgeben) Haben Sie vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196132/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 510/2020 Sehr << Antragste…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Kommunikation mit Verbänden sowie Twitter Posts und Direktnachrichten im Kontext der Sorgerechtsreform [#196132]
Datum
16. September 2020 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 510/2020 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 27. August 2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen erbetenen Dokumente "Kommunikation mit den entsprechenden Verbänden wie z.B. dem Juristinnenbund sowie der Kommunikation mit Vertreter*innen entsprechender Verbände" fand bisher nur in der Form statt, dass der Verein "MIA - Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V.i.G. mit Schreiben vom 3. November 2019 eine Stellungnahme abgegeben hat. Diese Stellungnahme ist auf der Homepage des Vereins https://die-mias.de wie folgt veröffentlicht: https://die-mias.de/wp-content/uploads/2019/11/MIA-Stellungnahme-BMJV-Thesenpapier-20191104.pdf Einer Übersendung bedarf es daher nicht, vgl. § 9 Absatz 3 IFG. Auf diese Stellungnahme sowie ggf. weitere – noch eingehende – Anschreiben von Verbänden, mit denen Forderungen zu dem Inhalt einer Sorgerechtsreform erhoben werden, antwortet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wie folgt: "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet zurzeit eine Reform des Kindschaftsrechts. Gegenstand der Reformüberlegungen sind auch die von Ihnen angesprochene Themen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der noch laufenden Reformüberlegungen keine inhaltliche Rückmeldung zu Ihren Anregungen und Vorschlägen geben können. Sobald ein Reformentwurf vorliegen wird, werden wir Sie im Rahmen der Verbändebeteiligung um Ihre Stellungnahme hierzu bitten." Soweit Sie um Zusendung der Tweets und der Direktnachrichten, die in diesem Kontext getätigt wurden, bitten, kann ich lediglich auf einen Artikel auf der Internetseite des BMJV verweisen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/102919_AG_SorgeUndUmgangsrecht.html Weitere Informationen liegen insoweit nicht vor. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. [cid:image001.jpg@01D65A99.2EA46470] Mit freundlichen Grüßen