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Kommunikation mit Wirtschaftsministerium bezüglich Abstandsregelungen bei Windkraftanlagen
Die Kommunikation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezüglich Abstandsregelungen bei Windkraftanlagen.
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage wurde nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UIG abgelehnt. Oberste Bundesbehörden seien vom UIG ausgenommen solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden.
Anfrage abgelehnt
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Datum19. Mai 2020
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23. Juni 2020
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