Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018

- sämtlichen Unterlagen zur Kommunikation (E-Mails, Briefe, Faxe, Vermerke, Termin-Kalendereintragungen etc.) mit und zu der RWE Power AG zwischen dem 02.07.2018 und dem 03.09.2018 (einschließlich)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
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Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Düren Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018 [#161923]
Datum
31. Juli 2019 02:06
An
Kommunalverwaltung Düren
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtlichen Unterlagen zur Kommunikation (E-Mails, Briefe, Faxe, Vermerke, Termin-Kalendereintragungen etc.) mit und zu der RWE Power AG zwischen dem 02.07.2018 und dem 03.09.2018 (einschließlich)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwisch…
An Kommunalverwaltung Düren Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018 [#161923]
Datum
4. September 2019 00:27
An
Kommunalverwaltung Düren
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018“ vom 31.07.2019 (#161923) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 161923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Düren
Anfrage nach dem IFG Sehr geehrter Herr Filter, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail Anfrage vom 31.07.2019 und vom 0…
Von
Kommunalverwaltung Düren
Betreff
Anfrage nach dem IFG
Datum
5. September 2019 12:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail Anfrage vom 31.07.2019 und vom 04.09.2019 und teilen Ihnen hierzu mit, dass Ihre Anfrage zu pauschal ist, um eine angemessene Antwort darauf geben zu können. Gem. § 5 Absatz 1 Satz IFG NRW muss der Antrag auf Informationen hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Aus Ihrer Anfrage "Bitte senden Sie mir sämtliche Unterlagen zur Kommunikation mit und zu der RWE Power AG zwischen dem 02.07.2018 und dem 03.09.2018 zu" ist nicht erkennbar, auf welche Informationen der Antrag gerichtet ist. Wir können Ihrem Antrag daher aus den vorgenannten Gründen nicht entsprechen. Gem. § 13 Absatz 2 IFG NRW hat jeder das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Der Bürgermeister Im Auftrag
Johannes Filter
AW: Anfrage nach dem IFG [#161923] Sehr geehrte<< Anrede >> meine ursprüngliche Anfrage war hinreiche…
An Kommunalverwaltung Düren Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG [#161923]
Datum
5. September 2019 15:02
An
Kommunalverwaltung Düren
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine ursprüngliche Anfrage war hinreichend bestimmt. Ich präzisiere sie dennoch und beschränke mich auf die Kommunikation mit der RWE Power AG zur Räumung des Hambacher Forsts zwischen dem 02.07.2018 und dem 03.09.2018. Falls Sie weiterhin Probleme mit meiner Anfrage habe, können wir gerne den LfDI zurate ziehen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 161923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Düren
AW: Anfrage nach dem IFG [#161923] Sehr geehrter Herr Filter, danke für die Präzisierung Ihrer Anfrage. Nunmehr k…
Von
Kommunalverwaltung Düren
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG [#161923]
Datum
10. September 2019 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, danke für die Präzisierung Ihrer Anfrage. Nunmehr können wir Ihnen mitteilen, dass der Stadt Düren keine Unterlagen zur Räumung des Hambacher Forstes vorliegen. Die Stadt Düren ist örtlich unzuständig. Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Behörden. Dies sind u.E. entweder die Gemeinde Niederzier, die Stadt Kerpen, die Stadt Elsdorf und/oder die Gemeinde Titz sowie die Kreispolizeibehörde. Der Bürgermeister Im Auftrag: gez. Simone Warawko Stadt Düren Amt für Recht und Ordnung Wirteltorplatz 7 52349 Düren Mailto: <<E-Mail-Adresse>>