Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

- sämtlichen Unterlagen zur Kommunikation (E-Mails, Briefe, Faxe, Vermerke, Termin-Kalendereintragungen etc.) mit und zu der RWE Power AG zwischen dem 02.07.2018 und dem 03.09.2018 (einschließlich)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
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Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018 [#161929]
Datum
31. Juli 2019 02:06
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtlichen Unterlagen zur Kommunikation (E-Mails, Briefe, Faxe, Vermerke, Termin-Kalendereintragungen etc.) mit und zu der RWE Power AG zwischen dem 02.07.2018 und dem 03.09.2018 (einschließlich)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwisch…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018 [#161929]
Datum
4. September 2019 00:28
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018“ vom 31.07.2019 (#161929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 161929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwisch…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018 [#161929]
Datum
3. Oktober 2019 17:20
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018“ vom 31.07.2019 (#161929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 161929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Rhein-Sieg-Kreis
Sehr geehrter Herr Filter, ich bin - wie sich nun herausstellte fälschlicherweise - davon ausgegangen, dass Ihre …
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018 [#161929]
Datum
11. Oktober 2019 19:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, ich bin - wie sich nun herausstellte fälschlicherweise - davon ausgegangen, dass Ihre Anfrage vom 31.07.2019 schon längst beantwortet ist. Die Beantwortungsdauer bitte ich daher zu entschuldigen. Nach Rückfrage bei den in Frage kommenden Ämtern des Rhein-Sieg-Kreises kann ich Ihnen mitteilen, dass es zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der RWE Power AG zwischen dem 02.07.2019 und dem 03.09.2019 keine Kommunikation gab. Mit freundlichen Grüßen