Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018

- sämtlichen Unterlagen zur Kommunikation (E-Mails, Briefe, Faxe, Vermerke, Termin-Kalendereintragungen etc.) mit und zu der RWE Power AG zwischen dem 02.07.2018 und dem 03.09.2018 (einschließlich)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018 [#161924]
Datum
31. Juli 2019 02:06
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtlichen Unterlagen zur Kommunikation (E-Mails, Briefe, Faxe, Vermerke, Termin-Kalendereintragungen etc.) mit und zu der RWE Power AG zwischen dem 02.07.2018 und dem 03.09.2018 (einschließlich)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bezirksregierung Arnsberg
Kommunikation mit/zu RWE Power AG Sehr geehrter Herr Filter, zu Ihrer Email vom 31.07.2019 teile ich Ihnen Folge…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Kommunikation mit/zu RWE Power AG
Datum
1. August 2019 16:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, zu Ihrer Email vom 31.07.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit: Ihr Antrag ist leider zu pauschal, da eine Recherche, wie Sie sie wünschen so nicht möglich ist. Daher kann ich Ihrer Bitte nicht nachkommen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Anfrage im Sinne des § 4 Abs.2 UIG zu präzisieren. Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Inhaltlich ist für den zu stellenden Antrag auf Informationserteilung wesentlich, dass die informationspflichtige Stelle klar und eindeutig erkennen kann, zu welchen Umweltinformationen Zugang gewünscht wird. Dafür ist es notwendig, dass der Antrag hinreichend bestimmt ist. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924] Sehr geehrte<< Anrede >> ich beschränke meine Anfrage…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924]
Datum
1. August 2019 17:28
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich beschränke meine Anfrage auf die Kommunikation bzgl. des Tagebach Hambachs bzw. Hambacher Forsts. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 161924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksregierung Arnsberg
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924] Sehr geehrter Herr Filter, hiermit komme ich zurück auf Ihre o. g…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924]
Datum
15. August 2019 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, hiermit komme ich zurück auf Ihre o. g. Anfrage und bedanke mich zunächst für die Präzisierung Ihres Auskunftsersuchens. Gleichwohl möchte ich Sie bitten, wegen des großen Umfangs der übrigen Unterlagen und des erheblichen Prüfaufwands, die Bezirksregierung Arnsberg zu kontaktieren. Die bisherige Prüfung hat deutlich gemacht, dass die Auswertung aufgrund des damit verbundenen Arbeitsaufwands nicht ohne erheblichen Aufwand möglich ist und Ihr Antragsbegehren noch weiter präzisiert werden muss. Dabei will ich auch darauf hinweisen, dass selbstverständlich keine Vorgänge ungeprüft die Behörde verlassen dürfen, da in diesen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten etc. enthalten sein können. Eine Präzisierung des Antrags würde zudem zu einer möglichen Reduzierung der Auslagen und damit Ihrer Kosten führen. Ich biete Ihnen ausdrücklich meine Unterstützung an, um Ihr Antragsbegehren zu konkretisieren und Ihrem Ersuchen schnellstmöglich nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail.…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924]
Datum
19. August 2019 01:36
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich interessiere mich für alle Unterlagen, die sich mit der Räumung des Hambachers Forsts im Sommer 2018 beschäftigten, insbesondere für die Kommunikation von RWE und Ihrer Behörde im Vorfeld der Räumung. Schränken diese Informationen die Suchen auf einen passenden Rahmen ein oder benötigen Sie noch präzisere Angaben? Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 161924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Arnsberg
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924] Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für die Konkretisierung Ih…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924]
Datum
10. September 2019 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für die Konkretisierung Ihrer Anfrage. Sie befindet sich derzeit in Bearbeitung. Sobald die von Ihnen angefragten Informationen vorliegen gebe ich Ihnen Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Arnsberg
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924] Sehr geehrter Herr Filter, Sie haben am 31.07.2019 um Zusendung s…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924]
Datum
1. Oktober 2019 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, Sie haben am 31.07.2019 um Zusendung sämtlicher Unterlagen zur Kommunikation mit und zu der RWE Power AG im Zeitraum vom 02.07.2018 bis zum 03.09.2018 (einschließlich) gebeten. Diesen Antrag haben Sie mit E-Mail vom 19.08.2019 auf die Unterlagen, die sich mit der Räumung des Hambacher Forstes im Sommer 2018 beschäftigen, beschränkt. Der Antrag wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) bearbeitet. Dazu teile ich Ihnen mit, dass die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen, in ihrer Funktion als Bergbehörde keine Zuständigkeit für die Räumung des Hambacher Forstes hat. Dies ergibt sich aus den §§ 70 ff des Bundesberggesetzes (BBergG), welche die Bergbehörde nur zu Verwaltungsakten gegenüber den Unternehmern ermächtigt, nicht aber zu Verwaltungsakten gegenüber Dritten, die nicht der Bergaufsicht unterstehen. Für die Räumung ist (nach unserer Kenntnis) der Geschäftsbereich des Innenministeriums zuständig. Im Zusammenhang mit der Räumung sind uns demgemäß lediglich nachrichtlich Schreiben zugeleitet worden. Darunter fallen der Antrag auf Räumung der RWE Power AG vom 02.07.2018 und eine Kopie des Ablehnungsbescheides der Gemeinde Merzenich vom 01.08.2019, die bereits Gegenstand einer IFG-Anfrage waren und unter folgendem Link einsehbar sind: https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zum-raumungsersuchen-von-rwe-im-hambacher-forst-1/ Es liegt ebenfalls ein gleich lautender Ablehnungsbescheid der Stadt Kerpen vom 01.08.2019 vor, den ich Ihnen bei Bedarf gerne zusenden kann. Ferner liegt uns das anliegende Schreiben der RWE Power AG vom 17.08.2019 zur Beseitigung waldfremder Materialien aus dem Hambacher Forst vor. Hinsichtlich Ihrer weiteren Anfrage darf ich Sie an das zuständige Innenministerium verweisen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Filter
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Beantwor…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG [#161924]
Datum
1. Oktober 2019 15:22
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 161924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>