Kommunikation Polizei - Sozialbehörde wegen MNS-Pflichtgebieten

Anfrage an: Polizei Hamburg

Die Polizei überprüft nach Auskünften der Sozialbehörde regelmäßig, ob in den Gebieten nach § 10 b der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO der sogenannte Mindestabstand von 1,5 m noch immer nicht eingehalten werden kann.

Bitte übersenden Sie mir die letzte Mitteilung über das Ergebnis einer solchen Prüfung an die Sozialbehörde. Selbstverständlich können Sie personenbezogene Informationen o.ä. schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation Polizei - Sozialbehörde wegen MNS-Pflichtgebieten [#208478]
Datum
11. Januar 2021 19:06
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Polizei überprüft nach Auskünften der Sozialbehörde regelmäßig, ob in den Gebieten nach § 10 b der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO der sogenannte Mindestabstand von 1,5 m noch immer nicht eingehalten werden kann. Bitte übersenden Sie mir die letzte Mitteilung über das Ergebnis einer solchen Prüfung an die Sozialbehörde. Selbstverständlich können Sie personenbezogene Informationen o.ä. schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208478/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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