Kommunikation Polizei - Sozialbehörde wegen MNS-Pflichtgebieten
Anfrage an:
Polizei Hamburg
Die Polizei überprüft nach Auskünften der Sozialbehörde regelmäßig, ob in den Gebieten nach § 10 b der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO der sogenannte Mindestabstand von 1,5 m noch immer nicht eingehalten werden kann.
Bitte übersenden Sie mir die letzte Mitteilung über das Ergebnis einer solchen Prüfung an die Sozialbehörde. Selbstverständlich können Sie personenbezogene Informationen o.ä. schwärzen.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum11. Januar 2021
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13. Februar 2021
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