Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen
Jegliche Kommunikation innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie mit
- der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA),
- der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS),
- dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
- dem (damaligen) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi),
- dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
- der DEKRA Testing and Certification GmbH (DEKRA),
- dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA),
- oder anderen hier nicht aufgeführten Behörden oder Instituten,
aus der hervorgeht,
- nach welchen Kriterien die Auswahl der Prüfstellen erfolgte, die im Frühjahr 2020 Atemschutzmasken nach dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020“ bzw. dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 1 vom 26.03.2020“ prüfen durften.
- wie sichergestellt wurde, dass diejenigen Prüfstellen, die keine notifizierte Stelle für Persönliche Schutzausrüstung nach Verordnung (EU) 2016/425 waren, eine mit notifizierten Stellen vergleichbare Prüfqualität geboten haben. Dies betrifft u.a.
o TÜV NORD CERT GmbH
o Textilforschungsinsitut Thüringen Vogtland e.V.
o ift Rosenheim GmbH
o PAConsult GmbH
o SKZ – Testing GmbH
- welche Vorgaben und Anweisungen die jeweiligen Prüfstellen bzgl. der Prüfung von CPA erhalten haben.
Die Frage erstreckt sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von regelmäßigen Ausschüssen (insbesondere des Arbeitsausschusses Marktüberwachung) oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (ausgenommen Vertreter der BRD ab Referatsleiterebene aufwärts) geschwärzt werden.
Position und Organisation der jeweiligen Personen sollten ersichtlich bleiben.
Information nicht vorhanden
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Datum15. März 2023
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18. April 2023
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