Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen

Jegliche Kommunikation innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – zum fraglichen Zeitpunkt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – sowie mit
- der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA),
- der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS),
- dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
- dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
- der DEKRA Testing and Certification GmbH (DEKRA),
- dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA),
- oder anderen hier nicht aufgeführten Behörden oder Instituten,

aus der hervorgeht,

- nach welchen Kriterien die Auswahl der Prüfstellen erfolgte, die im Frühjahr 2020 Atemschutzmasken nach dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020“ bzw. dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 1 vom 26.03.2020“ prüfen durften.
- wie sichergestellt wurde, dass diejenigen Prüfstellen, die keine notifizierte Stelle für Persönliche Schutzausrüstung nach Verordnung (EU) 2016/425 waren, eine mit notifizierten Stellen vergleichbare Prüfqualität geboten haben. Dies betrifft u.a.
o TÜV NORD CERT GmbH
o Textilforschungsinsitut Thüringen Vogtland e.V.
o ift Rosenheim GmbH
o PAConsult GmbH
o SKZ – Testing GmbH
- welche Vorgaben und Anweisungen die jeweiligen Prüfstellen bzgl. der Prüfung von CPA erhalten haben.

Die Frage erstreckt sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von regelmäßigen Ausschüssen (insbesondere des Arbeitsausschusses Marktüberwachung) oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (ausgenommen Vertreter der BRD ab Referatsleiterebene aufwärts) geschwärzt werden.
Position und Organisation der jeweiligen Personen sollten ersichtlich bleiben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    130,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche Kommunikation innerhalb des …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#273162]
Datum
15. März 2023 16:36
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Kommunikation innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – zum fraglichen Zeitpunkt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – sowie mit - der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), - der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), - dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), - dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), - der DEKRA Testing and Certification GmbH (DEKRA), - dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), - oder anderen hier nicht aufgeführten Behörden oder Instituten, aus der hervorgeht, - nach welchen Kriterien die Auswahl der Prüfstellen erfolgte, die im Frühjahr 2020 Atemschutzmasken nach dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020“ bzw. dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 1 vom 26.03.2020“ prüfen durften. - wie sichergestellt wurde, dass diejenigen Prüfstellen, die keine notifizierte Stelle für Persönliche Schutzausrüstung nach Verordnung (EU) 2016/425 waren, eine mit notifizierten Stellen vergleichbare Prüfqualität geboten haben. Dies betrifft u.a. o TÜV NORD CERT GmbH o Textilforschungsinsitut Thüringen Vogtland e.V. o ift Rosenheim GmbH o PAConsult GmbH o SKZ – Testing GmbH - welche Vorgaben und Anweisungen die jeweiligen Prüfstellen bzgl. der Prüfung von CPA erhalten haben. Die Frage erstreckt sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von regelmäßigen Ausschüssen (insbesondere des Arbeitsausschusses Marktüberwachung) oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (ausgenommen Vertreter der BRD ab Referatsleiterebene aufwärts) geschwärzt werden. Position und Organisation der jeweiligen Personen sollten ersichtlich bleiben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273162/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 15.03.2023 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#273162]
Datum
27. März 2023 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 15.03.2023 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen über Kommunikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Auswahl von Prüfstellen für Atemschutzmasken nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den angefragten Informationen um solche, die möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG). Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren können sich reduzieren, wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind, soweit dadurch ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird. Dieses Einverständnis (Schwärzungen) haben Sie mit dem Antrag abgegeben. Zudem muss ein Antrag begründet werden, der die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (§§ 6; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann. Bitte teilen Sie mir zudem mit, ob Sie Ihren Antrag trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre erste Rückmeldung. Ich sehe allerdings nicht, inwiefern es si…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#273162]
Datum
29. März 2023 00:24
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre erste Rückmeldung. Ich sehe allerdings nicht, inwiefern es sich bei den von mir angefragten Informationen um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (Dritter) handeln sollte. Bei den von mir angefragten Informationen handelt es sich um Kommunikation zu behördlich vorgegebenen Auswahl- und Überprüfungskriterien von Prüfstellen sowie zu behördlichen Vorgaben und Anweisungen zu Tätigkeiten an Prüfstellen. Diese Kriterien, Vorgaben und Anweisungen sollten erwartungsgemäß bei allen Adressaten identisch und auch öffentlich zugänglich sein. Eine Wettbewerbssituation zwischen einzelnen Prüfstellen sollte zumindest was technisches Wissen angeht nicht gegeben sein, es ist ja geradezu erforderlich, dass sich ALLE Prüfstellen auf demselben technischen Niveau befinden. Eine kaufmännische Wettbewerbssituation mag es eventuell gegeben haben, diese hätte aber keine aktuelle Relevanz mehr, da es sich bei der Benennung von geeigneten CPA-Prüfstellen um einen bereits abgeschlossenen Vorgang handelt, der sich auch nicht wiederholen wird. Ich verweise hier auch auf das aktuelle Urteil des VG Köln vom 19.01.2023, AZ 13 K 2382/21. Der Schwärzung personenbezogener Daten (ausgenommen Vertreter der BRD ab Referatsleiterebene aufwärts) habe ich bereits zugestimmt. Eine Begründung meiner Anfrage über den generellen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hinaus ist meiner Ansicht nach daher ebenso wenig erforderlich wie ein Drittbeteiligungsverfahren. Sollten Sie ein Drittbeteiligungsverfahren und dadurch auch eine ausführlichere Begründung meiner Anfrage weiterhin für erforderlich halten, bitte ich Sie um eine entsprechende Begründung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273162/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen den Bescheid nebst Anlagen zur Beantwortung Ihrer A…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#273162]
Datum
27. April 2023 17:37
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit großer Verwunderung habe ich Ihren Bescheid nebst Anlagen zur Kenntnis genommen…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#273162]
Datum
27. April 2023 18:38
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit großer Verwunderung habe ich Ihren Bescheid nebst Anlagen zur Kenntnis genommen. Die mir übermittelten Anlagen stehen in KEINERLEI inhaltlichem Zusammenhang zur von mir gestellten Anfrage vom 15.03.2023. In den von Ihnen übermittelten Unterlagen ist lediglich der Umgang mit dem Mangel an Schutzmasken in deutschen Unternehmen im Frühjahr 2020 thematisiert bis hin zum möglichen Aufbau einer Maskenproduktion in Deutschland. An KEINER Stelle befassen sich die übermittelten Unterlagen mit meiner Frage, nach welchen Kriterien die Auswahl der Prüfstellen erfolgte, die im Frühjahr 2020 Atemschutzmasken nach dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020“ bzw. dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 1 vom 26.03.2020“ prüfen durften und wie sichergestellt wurde, dass diejenigen Prüfstellen, die keine notifizierte Stelle für Persönliche Schutzausrüstung nach Verordnung (EU) 2016/425 waren, eine mit notifizierten Stellen vergleichbare Prüfqualität geboten haben. Haben Sie mir versehentlich Unterlagen übermittelt, die eigentlich für einen anderen Petenten gedacht waren? Das kann vorkommen – dann würde ich Sie aber bitten, das Versehen zu korrigieren und mir die Unterlagen zuzusenden, die zu meiner Anfrage gehören. Sollten Sie allerdings tatsächlich der Ansicht sein, durch Übersendung der vorliegenden Anlagen sei meine Anfrage vom 15.03.2023 beantwortet, wäre dies schon fast grotesk. Für diesen Fall teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich meine Anfrage in keiner Weise als abgeschlossen betrachte und würde Sie nochmals bitten, diese zu beantworten. Ich erkenne an, dass das BMWK (damals BMWi) keine Zuständigkeit in der Auswahl oder Zulassung der hier genannten Prüfstellen im Gesundheitswesen oder in der Erstellung von Kriterien dazu hatte und bis heute nicht hat. Es besteht dennoch der begründete Verdacht, dass das damalige BMWi in die Kommunikation zuständiger Behörden rund um die Auswahl von Prüfstellen zumindest mit einbezogen wurde, weshalb zu diesen Themen durchaus amtliche Informationen im BMWK vorliegen können. Vorsorglich widerspreche ich der Festsetzung der Gebühr in Höhe von EUR 100. Begründung: Die übermittelten Unterlagen stehen in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der von mir gestellten Anfrage vom 15.03.2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273162/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.04.2023 mit der Sie Widerspruch gegen …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#273162]
Datum
2. Mai 2023 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.04.2023 mit der Sie Widerspruch gegen die im Bescheid vom gleichen Tage festgesetzten Gebühren eingelegen möchten. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre E-Mail der für den Widerspruch erforderlichen Form nicht genügt. Dieser muss schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde erhoben werden (vgl. § 70 Abs. 1 VwGO). Insofern entspricht ein per E-Mail eingereichter Widerspruch nicht den Formvorschriften und ist somit unzulässig. Sollten Sie an Ihrem Widerspruch festhalten, bitte ich diesen entsprechend den Formvorgaben erneut einzureichen. Hier können Sie weitere Gründe gegen die Höhe der Gebühr vortragen. Zudem möchte ich Sie informieren, dass auch für einen Widerspruchsbescheid Gebühren anfallen können. Mit Antrag vom 15. März. 2023 beantragten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Auskunft zu jeglicher Kommunikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bzw. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Auswahl von Prüfstellen, die im Frühjahr 2020 Atemschutzmasken nach dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 0 vom 19.03.2020" bzw. dem „Prüfgrundsatz für Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken Rev. 1 vom 26.03.2020" prüfen durften und wie sichergestellt wurde, dass diejenigen Prüfstellen, die keine notifizierte Stelle für Persönliche Schutzausrüstung nach Verordnung (EU) 2016/425 waren, eine mit notifizierten Stellen vergleichbare Prüfqualität geboten haben. Da Sie "jegliche Kommunikation" erfragt haben und nicht wie üblich nach einer Aktenauskunft bei einem zuständigen Referat, welche ggf. eine gebührenfreie einfache Auskunft hätte darstellen können, war eine Hausabfrage im Ressort notwendig. Die Ihnen mitgeteilte Kommunikation wurde mir auf Ihre Fragestellung hin gemeldet, sodass ich Ihnen das Prüfergebnis der abgefragten Referate mitteilen konnte. Insbesondere ohne Wissen Ihres Informationsinteresses war hier eine umfassende Weitergabe der gemeldeten Kommunikation angebracht. Im Zwischenbescheid vom 27.03.2023 habe ich Sie auf möglicherweise anfallende Gebühren hingewiesen. Sie haben daraufhin den Umfang Ihrer Frage nicht geändert und haben den Hintergrund zur Frage nicht erläutert. Die Gebührenfestsetzung liegt im unteren Rahmen der durch Ihre Frage ausgelösten Verwaltungsaufwandes. Näheres entnehmen Sie bitte dem Bescheid vom 27.04.2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre heutige Nachricht und den Hinweis darauf, dass mein Widerspruc…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen [#273162]
Datum
2. Mai 2023 20:07
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-05-02-widerspruch-bmwk.pdf
874,6 KB
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre heutige Nachricht und den Hinweis darauf, dass mein Widerspruch gegen die im Bescheid vom 27.04.2023 festgesetzten Gebühren entsprechend den Formvorgaben erneut schriftlich eingereicht werden muss. Dies werde ich umgehend tun, s. Kopie des Schreibens im Anhang. Ich bitte Sie, mir nach Erhalt des nun formal korrekten Widerspruchs eine kurze Bestätigung zukommen zu lassen. Zu Ihren weiteren Ausführungen: Es ist mir durchaus bewusst, dass sich die festgesetzten Gebühren im unteren Bereich des Möglichen bewegen. Es ist auch korrekt, dass Sie mich im Zwischenbescheid vom 27.03.2023 auf möglicherweise anfallende Gebühren hingewiesen haben und ich meine Fragestellung daraufhin nicht geändert habe. Ich wäre selbstverständlich bereit, die festgesetzten Gebühren zu bezahlen, wenn denn die übermittelten Informationen zumindest HALBWEGS in inhaltlichem Zusammenhang zur von mir am 15.03.2023 gestellten Anfrage stehen würden. Meine Anfrage bezieht sich sehr eindeutig auf die Auswahl der sogenannten „geeigneten Stellen“ im Frühjahr 2020, die der Auswahl zugrundeliegenden Kriterien sowie eventuelle Anweisungen an diese geeigneten Stellen. In den von Ihnen übermittelten Unterlagen ist allerdings wie bereits erläutert lediglich der Umgang mit dem Mangel an Schutzmasken in deutschen Unternehmen im Frühjahr 2020 thematisiert bis hin zum möglichen Aufbau einer Maskenproduktion in Deutschland. Es besteht hier also wie bereits erläutert KEINERLEI inhaltlicher Zusammenhang zu meiner eigentlichen Anfrage. Ich würde Sie also bitten, diese Rückmeldung an die von Ihnen abgefragten Referate weiterzuleiten und diese nochmals auf den eigentlichen Inhalt meiner Anfrage hinzuweisen. Sollten die von mir begehrten Informationen wider Erwarten nicht im BMWK vorliegen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2023-05-02-widerspruch-bmwk.pdf Anfragenr: 273162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273162/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Widerspruchsbescheid zum Bescheid vom 27.04.2023
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid zum Bescheid vom 27.04.2023
Datum
24. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruchsbescheid zum Bescheid vom 27.04.2023 [#273162] Sehr << Anrede >> ich habe soeben sowo…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruchsbescheid zum Bescheid vom 27.04.2023 [#273162]
Datum
2. Juni 2023 16:27
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe soeben sowohl die Gebühr für den Widerspruchsbescheid vom 24.05.2023 in Höhe von EUR 30,00 als auch die Gebühr für den Bescheid vom 27.04.2023 in Höhe von 100,00 EUR bezahlt und sehe die Anfrage damit als abgeschlossen an. An meiner Widerspruchsbegründung halte ich allerdings weiterhin fest. Die von Ihnen übermittelten Unterlagen standen zweifelsfrei in keinem inhaltlichen Zusammenhang zu meinem Antrag, der übrigens auch in keiner Weise „sehr offen und weit formuliert“ war, ganz im Gegenteil. Ich hatte in meinen Fragen klar und eng formuliert, dass mein Antrag sich auf Kommunikation zu Auswahlkriterien von bzw. Vorgaben und Anweisung an geeignete Stellen bezieht. Ich hatte auch klar und eng formuliert, auf welche Kommunikation mit welchen Partnern bzw. zu welchen geeigneten Stellen sich mein Antrag bezieht. Ich habe sicherlich keine Kommunikation im „entfernten“ Zusammenhang mit meinen Fragen „gefordert“. Die Übersendung von Unterlagen ohne jeden (noch nicht einmal „entfernten“) Zusammenhang mit den von mir gestellten und durchaus präzise formulierten Fragen ist daher genau wie die Gebührenberechnung an sich zumindest unbillig. Es wäre in diesem Fall angemessen gewesen, mir gebührenfrei mitzuteilen, dass im BMWK keine antragsgegenständlichen Unterlagen vorliegen. Da ich aber weiterhin davon ausgehe, dass solche Unterlagen durchaus vorliegen, aber nicht herausgegeben werden sollen, und dass vermutlich kein Ausschlussgrund gemäß §§ 3-6 IFG effektiv greifen würde, halte ich den vorliegenden Umgang mit meiner Anfrage für ein sehr durchschaubares Abwehrmanöver. Ich werde den kompletten Kommunikationsverlauf daher an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zur Einschätzung und Stellungnahme weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273162/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“ [#273162]
Datum
2. Juni 2023 16:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/273162/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Eine sachliche Auseinandersetzung mit meiner Widerspruchsbegründung vom 27.04.2023 bzw. 02.05.2023 fand nicht statt. Weitere Details entnehmen Sie bitte meiner letzten Nachricht an das BMWK vom heutigen Tage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 273162.pdf - 2023-04-27_1-20230427-bescheid-zur-ifg-anfrage.pdf - 2023-04-27_1-anl10-p1-stnbmgzertifizierungpsa.pdf - 2023-04-27_1-anl1-d1-s.pdf - 2023-04-27_1-anl2-m1-s.pdf - 2023-04-27_1-anl3-m3-s.pdf - 2023-04-27_1-anl4-m4-s.pdf - 2023-04-27_1-anl5-m5-s.pdf - 2023-04-27_1-anl6-m6-s.pdf - 2023-04-27_1-anl7-m7-s.pdf - 2023-04-27_1-anl8-m14-s.pdf - 2023-04-27_1-anl9-m17-s.pdf - 2023-04-27_1-zu-anl2-leitfaden-mund-nasen-maske-textilmode-2-auflage-09-04-2020.pdf - 2023-04-27_1-zu-anl3-2020-03-22-nussbaum-s.pdf - 2023-04-27_1-zu-anl3-anschreiben-s.pdf - 2023-04-27_1-zu-anl4-besttigungsschreiben-s.pdf - 2023-04-27_1-zu-anl8-2020-05-12-prfbericht-filtrierende-eigenschaften-s.pdf - 2023-04-27_1-zu-anl8-2020-05-13-argumentationspapier-hybrid-vliese-s.pdf - 2023-04-27_1-zu-anl8-bericht-din-10993-5-muster-8-auenseite-20200428-s.pdf - 2023-04-27_1-zu-anl8-bericht-din-10993-5-muster-8-innenseite-20200428-s.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2023-04-27_1-zu-anl8-bericht-din-10993-5-muster-8-mittelstck-20200428-s.pdf - 2023-04-27_1-zu-anl9-2020-03-30hlansts-nubaumbmwi-s.pdf - 2023-05-02_2-2023-05-02-widerspruch-bmwk.pdf - 2023-05-24_1-2023-05-24-ablehnungsbescheid-bmwk-geschwarzt.pdf Anfragenr: 273162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273162/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-728/002 II#0248 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“ [#273162] # IFG-728/002 II#0248
Datum
16. Juni 2023 10:26
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
716,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-728/002 II#0248 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-728/002 II#0248 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage zu „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“ [#273162] # IFG-728/002 II#0248
Datum
20. Juni 2023 12:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
669,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-728/002 II#0248 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> anbei wie gewünscht der Widerspruchsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage zu „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“ [#273162] # IFG-728/002 II#0248 [#273162]
Datum
20. Juni 2023 16:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-05-24-ablehnungsbescheid-bmwk.pdf
480,0 KB
Sehr << Anrede >> anbei wie gewünscht der Widerspruchsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 24. Mai 2023 zur Vervollständigung Ihrer Verwaltungsakte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2023-05-24-ablehnungsbescheid-bmwk.pdf Anfragenr: 273162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273162/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-728/002 II#0248 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BMWK wegen Ihrer Anfrage zu „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“ [#273162] # IFG-728/002 II#0248
Datum
25. Juli 2023 08:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
929,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-728/002 II#0248 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> der Stellungnahme des BMWK ist inhaltlich nur schwer zu folgen. Zur Beantwortung me…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BMWK wegen Ihrer Anfrage zu „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“ [#273162] # IFG-728/002 II#0248 [#273162]
Datum
26. Juli 2023 14:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
1921798-ohne-anlagen.pdf
326,5 KB
20200320-wgvereinfachteprfmglichkeitenfratemschutzmasken-msg-geschwrzt.pdf
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20200330-wgvereinfachteprfmglichkeitenfratemschutzmasken2-msg-geschwrzt.pdf
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20200529-notifizirte-stellen-fr-psa-in-deutschland-gesprch-mit-dem-bmwi-am-04-06-2020-geschwrzt.pdf
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Sehr << Anrede >> der Stellungnahme des BMWK ist inhaltlich nur schwer zu folgen. Zur Beantwortung meiner (meiner Ansicht nach) präzise gestellten Anfrage bedarf es keiner "engeren Auslegung" oder "strengeren Eingrenzung", es würde bereits ausreichen, keine völlig am Thema der Anfrage vorbeigehenden Unterlagen zu versenden. Inhaltlich kann ich meinen früheren Ausführungen nichts mehr hinzufügen, ich würde Sie daher bitten, das Vermittlungsverfahren zeitnah abzuschließen und das BMWK zur Übermittlung der von mir angefragten Informationen aufzufordern. Gerne erläutere ich Ihnen aber noch, warum ich davon ausgehe, dass diese durchaus im BMWK vorhanden sind: (1) Das BMWi war Mitglied des im März 2020 eingerichteten Beschaffungsstab, und wurde damit ausweislich der Bt-Drs. 19/21798 vom 21.08.2020 "über die aktuellen Beschaffungsmaßnahmen und den Beschaffungsstatus einschließlich der nachstehend aufgeführten Qualitätsaspekte informiert". Zu den "nachstehend aufgeführten Qualitätsaspekten" gehören unter anderem die neu geschaffenen Prüfgrundsätze und Benennung der entsprechenden Prüfstellen (s. Anlage). (2) Zahlreiche "@bmwi.bund.de"-Mailadressen finden sich in der Empfängerliste verschiedener Rundmails, die die ZLS zum Thema "vereinfachte Prüfgrundsätze" und "Prüfstellen" verschickt hat. Zwei dieser Mails habe ich Ihnen beispielhaft als Anlage beigefügt - wenn mir das BMWi noch nicht einmal diese Mails übermittelt, die deutlich näher am Thema meiner ursprünglichen Anfrage liegen, als die vom BMWi übermittelten Unterlagen, kann das durchaus zur Vermutung beitragen, dass ein ganzer Themenbereich bewusst zurückgehalten wird. (3) In einer weiteren Mail der ZLS (s. Anhang) ist das BMWi als einladende (!) Behörde zu einer Telefonkonferenz zum Thema Prüfstellen für PSA genannt, an der mindestens 4 der von mir in meiner Anfrage genannten Behörden bzw. Instituten teilgenommen haben. Meine Zweifel an der Aussage, es gäbe im BMWi keine Unterlagen zu den Themen meiner ursprünglichen Anfrage, dürften daher durchaus nachvollziehbar sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 1921798-ohne-anlagen.pdf - 20200320-wgvereinfachteprfmglichkeitenfratemschutzmasken-msg-geschwrzt.pdf - 20200330-wgvereinfachteprfmglichkeitenfratemschutzmasken2-msg-geschwrzt.pdf - 20200529-notifizirte-stellen-fr-psa-in-deutschland-gesprch-mit-dem-bmwi-am-04-06-2020-geschwrzt.pdf Anfragenr: 273162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273162/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-728/002 II#0248 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BMWK wegen Ihrer Anfrage zu „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“ [#273162] # IFG-728/002 II#0248
Datum
16. August 2023 08:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-728/002 II#0248 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-728/002 II#0248 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BMWK wegen Ihrer Anfrage zu „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“ [#273162] # IFG-728/002 II#0248
Datum
3. November 2023 12:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
675,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-728/002 II#0248 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet. Nachdem nun bereits über 2 Monate…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BMWK wegen Ihrer Anfrage zu „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“ [#273162] # IFG-728/002 II#0248 [#273162]
Datum
12. Januar 2024 16:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet. Nachdem nun bereits über 2 Monate seit Ihrer letzten Nachricht vergangen sind, erlaube ich mir nochmal nachzuhaken. Führten denn Ihre Gespräche mit dem BMWK inzwischen zu einem Ergebnis? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273162/
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Januar 2024 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
4188-2024.pdf
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BMWK zu „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“ [#273162] # IFG-728/002 II#0248
Datum
13. Februar 2024 08:48
Status
geschwärzt
967,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-728/002 II#0248 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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