Kommunikation rund um die "Liste der Güte" für Schutzausrüstung
(1) Jegliche Kommunikation zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und / oder anderen Behörden im Zusammenhang mit der Erstellung der „Liste der Güte“, die mit dem Schreiben „Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19“ am 13.03.2020 vom BMAS gemeinsam mit dem BMG an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder versandt wurde (s. Anhang), insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht
- wer diese „Liste der Güte“ erstellt hat.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben.
- welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der „Liste der Güte“ hinzugezogen wurden.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben.
- welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden.
(2) Jegliche Kommunikation zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem BMG und / oder anderen Behörden, die im Frühjahr 2020 für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig waren (u.a. BAAINBw, GZD, Beschaffungsamt BMI – Aufzählung nicht abschließend), aus der hervorgeht
- ob und in welchem Umfang die „Liste der Güte“ zur vertraglichen Grundlage für einzelne Beschaffungsmaßnahmen wurde,
- auf wessen Initiative nach dem 13.03.2020 Änderungen und / oder Ergänzungen an der „Liste der Güte“ vorgenommen wurden,
- welche fachlichen Empfehlungen eventuellen Änderungen und / oder Ergänzungen der „Liste der Güte“ nach dem 13.03.2020 zugrunde lagen.
Die Fragen erstrecken sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle von Ausschüssen oder kurzfristig im Frühjahr 2020 einberufenen Gremien.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum10. Januar 2023
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14. Februar 2023
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