Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Berlin

Im Zuge der Maskenbeschaffung hat das BMG zentral die Beschaffung etwaiger PSA seit März 2020 übernommen.
Der Tagesspiegel veröffentlichte unter https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/schutzmasken-bund-rennt-geld-hinterher folgende sinngemäße Inhalte:

1- Offene Rechnungen des BMG in dreistelliger Millionenhöhe sind bei den verschiedenen Ländern anhängig für PSA Lieferungen des BMGs.
2- Das BMG und die jeweiligen Länder können sich teilweise nicht einmal auf die faktisch gelieferte Menge PSA einigen.
3- Die Länder haben bereits am 29. März 2020 eine Einigung über etwaige Kostenübernahmen unter Beteiligung des Bundeskanzlerchefs Helge Braun vereinbart.

In dem Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO über die Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen finden sich folgende relevante Inhalte:

1- Bund-Länder-Vereinbarung zu Abgabepreisen „Am 29. März 2020 hielt das Bundeskanzleramt (BKAmt) mit den Staats- und Senatskanzleien der Länder fest, dass zur „Unterstützung der Krankenhäuser und Arztpraxen in Deutschland [...] auch der Bund" PSA beschaffen werde, die Ländern und KVen bereitgestellt werden sollte. In einer Telefonkonferenz wurden Abgabepreise für die einzelnen Produkte vereinbart. Dabei wurde ein gewichteter Wert zwischen dem Einkaufspreis vor Beginn der Pandemie und den aktuellen Einkaufsbedingungen zugrundegelegt (s. u. Tabelle 2). Pandemiebedingte Preisanstiege sollten so nicht vollständig an die Länder weitergegeben werden.
Das sogenannte Corona‐Kabinett, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den wichtigsten
mit der Pandemiebekämpfung befassten Ressorts, beschloss dazu am 30. März 2020: „Der
Bund hat angesichts der besonderen Lage entschieden, ergänzend zu den Beschaffungen der
Institutionen des Gesundheitswesens und der Länder bundesseitig zentral Persönliche
Schutzausrüstung [...] zu beschaffen." Die Verteilung solle über die Länder erfolgen. „Die
Preise, die der Bund in Rechnung stellt, sind zwischen den Ländern und dem Bund geeint.
Damit übernimmt auch der Bund in dieser Lage einen Teil der Kosten für die akut notwendige PSA."

2- "Der Wert der Lieferungen an Länder und KVen bis Juni 2020 belief sich nach den geeinten Preisen auf 393 Mio. Euro."

Ich bitte folgende Daten zu liefern:
1- Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG und
2- Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA
3- Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation.
Diese Anfrage wird begrenzt auf abrechnungsrelevante Kommunikation im Zuge etwaiger Abrechnungen durch das BMG für gelieferte PSA.

Begründung:
Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) möchte ich und damit die Öffentlichkeit Details zu Ausgaben finanziert durch Steuereinnahmen erhalten. Die Abrechnungen zwischen den erwähnten Parteien ist derzeit nicht öffentlich geführt und lässt daher keine Rückschlüsse auf die effektive Verwendung von Steuergeldern zu.
Kostenübernahme:
Den Gebühren nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG wird ausdrücklich zugestimmt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juni 2021
  • Frist
    24. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Berlin [#223834]
Datum
22. Juni 2021 07:20
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Maskenbeschaffung hat das BMG zentral die Beschaffung etwaiger PSA seit März 2020 übernommen. Der Tagesspiegel veröffentlichte unter https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/schutzmasken-bund-rennt-geld-hinterher folgende sinngemäße Inhalte: 1- Offene Rechnungen des BMG in dreistelliger Millionenhöhe sind bei den verschiedenen Ländern anhängig für PSA Lieferungen des BMGs. 2- Das BMG und die jeweiligen Länder können sich teilweise nicht einmal auf die faktisch gelieferte Menge PSA einigen. 3- Die Länder haben bereits am 29. März 2020 eine Einigung über etwaige Kostenübernahmen unter Beteiligung des Bundeskanzlerchefs Helge Braun vereinbart. In dem Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO über die Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen finden sich folgende relevante Inhalte: 1- Bund-Länder-Vereinbarung zu Abgabepreisen „Am 29. März 2020 hielt das Bundeskanzleramt (BKAmt) mit den Staats- und Senatskanzleien der Länder fest, dass zur „Unterstützung der Krankenhäuser und Arztpraxen in Deutschland [...] auch der Bund" PSA beschaffen werde, die Ländern und KVen bereitgestellt werden sollte. In einer Telefonkonferenz wurden Abgabepreise für die einzelnen Produkte vereinbart. Dabei wurde ein gewichteter Wert zwischen dem Einkaufspreis vor Beginn der Pandemie und den aktuellen Einkaufsbedingungen zugrundegelegt (s. u. Tabelle 2). Pandemiebedingte Preisanstiege sollten so nicht vollständig an die Länder weitergegeben werden. Das sogenannte Corona‐Kabinett, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den wichtigsten mit der Pandemiebekämpfung befassten Ressorts, beschloss dazu am 30. März 2020: „Der Bund hat angesichts der besonderen Lage entschieden, ergänzend zu den Beschaffungen der Institutionen des Gesundheitswesens und der Länder bundesseitig zentral Persönliche Schutzausrüstung [...] zu beschaffen." Die Verteilung solle über die Länder erfolgen. „Die Preise, die der Bund in Rechnung stellt, sind zwischen den Ländern und dem Bund geeint. Damit übernimmt auch der Bund in dieser Lage einen Teil der Kosten für die akut notwendige PSA." 2- "Der Wert der Lieferungen an Länder und KVen bis Juni 2020 belief sich nach den geeinten Preisen auf 393 Mio. Euro." Ich bitte folgende Daten zu liefern: 1- Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG und 2- Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA 3- Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation. Diese Anfrage wird begrenzt auf abrechnungsrelevante Kommunikation im Zuge etwaiger Abrechnungen durch das BMG für gelieferte PSA. Begründung: Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) möchte ich und damit die Öffentlichkeit Details zu Ausgaben finanziert durch Steuereinnahmen erhalten. Die Abrechnungen zwischen den erwähnten Parteien ist derzeit nicht öffentlich geführt und lässt daher keine Rückschlüsse auf die effektive Verwendung von Steuergeldern zu. Kostenübernahme: Den Gebühren nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG wird ausdrücklich zugestimmt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 223834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223834/upload/0523bd70dc1cec67c312479145433d5c89945253/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags. Die Bearbeitun…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Berlin [#223834]
Datum
23. Juni 2021 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags. Die Bearbeitung wird im Haus etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
IFG Antrag #223834 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem IFG Antrag vom 22.Juni 2021 (#223834) liegen …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
IFG Antrag #223834
Datum
18. August 2021 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem IFG Antrag vom 22.Juni 2021 (#223834) liegen der Senatskanzlei keine Informationen vor. Wünschen Sie die Weitergabe Ihres IFG Antrages an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung? Mit freundlichen Grüßen