Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Sachsen
Im Zuge der Maskenbeschaffung hat das BMG zentral die Beschaffung etwaiger PSA seit März 2020 übernommen.
Der Tagesspiegel veröffentlichte unter https://background.tagesspiegel.de/gesu… folgende sinngemäße Inhalte:
1- Offene Rechnungen des BMG in dreistelliger Millionenhöhe sind bei den verschiedenen Ländern anhängig für PSA Lieferungen des BMGs.
2- Das BMG und die jeweiligen Länder können sich teilweise nicht einmal auf die faktisch gelieferte Menge PSA einigen.
3- Die Länder haben bereits am 29. März 2020 eine Einigung über etwaige Kostenübernahmen unter Beteiligung des Bundeskanzlerchefs Helge Braun vereinbart.
In dem Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO über die Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen finden sich folgende relevante Inhalte:
1- Bund-Länder-Vereinbarung zu Abgabepreisen „Am 29. März 2020 hielt das Bundeskanzleramt (BKAmt) mit den Staats- und Senatskanzleien der Länder fest, dass zur „Unterstützung der Krankenhäuser und Arztpraxen in Deutschland [...] auch der Bund" PSA beschaffen werde, die Ländern und KVen bereitgestellt werden sollte. In einer Telefonkonferenz wurden Abgabepreise für die einzelnen Produkte vereinbart. Dabei wurde ein gewichteter Wert zwischen dem Einkaufspreis vor Beginn der Pandemie und den aktuellen Einkaufsbedingungen zugrundegelegt (s. u. Tabelle 2). Pandemiebedingte Preisanstiege sollten so nicht vollständig an die Länder weitergegeben werden.
Das sogenannte Corona‐Kabinett, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den wichtigsten
mit der Pandemiebekämpfung befassten Ressorts, beschloss dazu am 30. März 2020: „Der
Bund hat angesichts der besonderen Lage entschieden, ergänzend zu den Beschaffungen der
Institutionen des Gesundheitswesens und der Länder bundesseitig zentral Persönliche
Schutzausrüstung [...] zu beschaffen." Die Verteilung solle über die Länder erfolgen. „Die
Preise, die der Bund in Rechnung stellt, sind zwischen den Ländern und dem Bund geeint.
Damit übernimmt auch der Bund in dieser Lage einen Teil der Kosten für die akut notwendige PSA."
2- "Der Wert der Lieferungen an Länder und KVen bis Juni 2020 belief sich nach den geeinten Preisen auf 393 Mio. Euro."
Ich bitte folgende Daten zu liefern:
1- Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG und
2- Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA
3- Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation.
Diese Anfrage wird begrenzt auf abrechnungsrelevante Kommunikation im Zuge etwaiger Abrechnungen durch das BMG für gelieferte PSA.
Begründung:
Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) möchte ich und damit die Öffentlichkeit Details zu Ausgaben finanziert durch Steuereinnahmen erhalten. Die Abrechnungen zwischen den erwähnten Parteien ist derzeit nicht öffentlich geführt und lässt daher keine Rückschlüsse auf die effektive Verwendung von Steuergeldern zu.
Kostenübernahme:
Den Gebühren nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG wird ausdrücklich zugestimmt.
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. Juni 2021
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23. Juli 2021
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