Kommunikation und Informationen zu Umgang mit Hackerangriff 2021

- Kommunikation wie E-Mails, Korrespondenzen, Mitschriften zum Umgang mit dem Hackerangriff 2021
- Dokumente, aus denen eine Auflistung der gestohlenen bzw. beschädigten Dokumente und Dateien herausgeht, wie dpa berichtet https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/hacker-angriff-auf-tu-2021-vertrauliche-dokumente-gestohlen-18040653.html
- Verträge sowie weitere Informationen "für externe IT-Beratungen und Dienstleistungen" diesbezüglich, wie die dpa ebenfalls berichtet

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
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Lennart Mühlenmeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Kommunikation und Informationen zu Umgang mit Hackerangriff 2021 [#249445]
Datum
18. Mai 2022 15:31
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kommunikation wie E-Mails, Korrespondenzen, Mitschriften zum Umgang mit dem Hackerangriff 2021 - Dokumente, aus denen eine Auflistung der gestohlenen bzw. beschädigten Dokumente und Dateien herausgeht, wie dpa berichtet https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/hacker-angriff-auf-tu-2021-vertrauliche-dokumente-gestohlen-18040653.html - Verträge sowie weitere Informationen "für externe IT-Beratungen und Dienstleistungen" diesbezüglich, wie die dpa ebenfalls berichtet Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 249445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249445/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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