Kommunikation vom 23.07.2021 und 24.07.2021 mit der Einsatzleitung (ADD) bezüglich des Abzuges von Feuerwehrkräften aus dem Einsatzabschnitt 1

Kommunikation vom 23.07.2021 und 24.07.2021 mit der Einsatzleitung (ADD) bezüglich des Abzuges von Feuerwehrkräften aus dem Einsatzabschnitt 1.
Zitat: "Die Feuerwehrkräfte werden sukzessive aus dem Einsatzgebiet abgezogen, da sich die Arbeitsaufträge weiter verringern".

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommunikation vom 23.07.2021 und 2…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Kommunikation vom 23.07.2021 und 24.07.2021 mit der Einsatzleitung (ADD) bezüglich des Abzuges von Feuerwehrkräften aus dem Einsatzabschnitt 1 [#270065]
Datum
12. Februar 2023 09:45
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommunikation vom 23.07.2021 und 24.07.2021 mit der Einsatzleitung (ADD) bezüglich des Abzuges von Feuerwehrkräften aus dem Einsatzabschnitt 1. Zitat: "Die Feuerwehrkräfte werden sukzessive aus dem Einsatzgebiet abgezogen, da sich die Arbeitsaufträge weiter verringern".
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 270065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270065/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Ihre Mail an die Kreisverwaltung  Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Si…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
Ihre Mail an die Kreisverwaltung
Datum
12. Februar 2023 09:45
Status
Warte auf Antwort
 Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Sie sich an eine allgemeine Mailadresse gewandt haben, bemühen wir uns Ihre Nachricht schnellstmöglich an eine zuständige Person innerhalb unserer Verwaltung weiterzuleiten. In dringenden Fällen steht Ihnen unsere Zentrale unter der Rufnummer 02602 / 124-0 während unserer allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Nähere Informationen sowie direkte Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt unter https://www.westerwaldkreis.de.
Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation vom 23.07.2021 und 24.07.2021 mit der Einsatzleitung (ADD) bezüglich des Abzuges von Feuerwehrkräften aus dem Einsatzabschnitt 1“ [#270065]
Datum
19. April 2023 19:52
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/270065/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist für die Beantwortung der Anfrage bereits am 15.03.2023 abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 270065.pdf Anfragenr: 270065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270065/
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Ihre Anfrage nach dem LTranspG: Kommunikation mit der Einsatzleitung Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für …
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG: Kommunikation mit der Einsatzleitung
Datum
9. Mai 2023 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail. Sie bitten in Ihrer Anfrage um die Übermittlung der Kommunikation vom 23.07.2021 und 24.07.2021 mit der Einsatzleitung (ADD) bezüglich des Abzuges von Feuerwehrkräften aus dem Einsatzabschnitt 1. Sämtliche Einsatzunterlagen des Westerwaldkreises in Bezug auf die Bewältigung der Flutkatastrophe im Juli 2021 wurden im Original der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier vorgelegt. Dies erfolgte auf der Grundlage eines entsprechenden Aktenbeiziehungsbeschlusses vom 04.10.2021 des vom Landtag Rheinland-Pfalz eingesetzten Untersuchungsausschusses. Diese Einsatzunterlagen liegen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier weiterhin noch vor. Da wir insoweit tatsächlich nicht über die Einsatzunterlagen verfügen, vermögen wir im Weiteren auch nicht zu beurteilen, inwieweit die von Ihnen angefragte Kommunikation nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz zur Veröffentlichung geeignet oder aber nach den dortigen Bestimmungen als vertraulich einzustufen ist. Wir bedauern, Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine andere Mitteilung geben zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0003#2023/0057-0104 LfDI.0004 - Beendigung des Verfahrens Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Si…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0003#2023/0057-0104 LfDI.0004 - Beendigung des Verfahrens
Datum
12. Mai 2023 11:00
Status
geschwärzt
461,8 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen