Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften

Sämtliche interne und externe Kommunikation zu den Themen Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämt…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften [#143899]
Datum
19. Mai 2019 21:47
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne und externe Kommunikation zu den Themen Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr über die Plattform "FragDenStaat" an das Ministerium der Finanzen des …
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften [#143899]
Datum
19. Juni 2019 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr über die Plattform "FragDenStaat" an das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt gerichteter Antrag auf Informationszugang vom 19. Mai 2019 wird abgelehnt. Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage hat sich ergeben, dass insbesondere kein Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) besteht. Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich: Bei einem Teil der Informationen besteht die konkrete Möglichkeit, dass es durch deren Bekanntwerden zu einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung der Steuerverwaltung kommt. Hinzu kommt, dass insoweit auch Belange Dritter betroffen sind, die in eine Ermöglichung des Informationszugangs nicht eingewilligt haben. Ein anderer Teil der Informationen kann von Ihnen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden. Vor allem aber steht dem Anspruch auf Informationszugang § 3 Abs. 1 Nr. 11 IZG LSA entgegen: Diese spezielle Vorschrift in Sachsen-Anhalt schließt als sog. generelle Bereichsausnahme Auskunftsansprüche des Steuerpflichtigen wie eines Dritten nach dem IZG LSA generell aus. Ein Informationsanspruch folgt darüber hinaus weder aus dem Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) noch aus dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), weil beide Gesetze hier nicht einschlägig sind. Ich bitte um Verständnis, dass die hiesigen gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährung des Informationszugangs - insbesondere das IZG LSA - keine Möglichkeit vorsehen, Ihnen die begehrten Auskünfte zu erteilen; möglicherweise haben Ihre Anfragen an andere Bundesländer - wegen der rechtlich unterschiedlichen Informationszugangsgesetze - mehr Aussicht auf Erfolg. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 39108 Magdeburg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erheben. Die Frist für die Erhebung des Widerspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Hochachtungsvoll Im Auftrag Roßkothen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sac…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften“ [#143899] [#143899]
Datum
19. Juni 2019 15:58
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/143899 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, denn (1) denn es ist nicht ersichtlich und wurde nicht belegt, wieso die Bekanntgabe eines Teils der Informationen "die konkrete Möglichkeit [zur Folge hat], dass es durch deren Bekanntwerden zu einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung der Steuerverwaltung" komme. (2) denn es ist völlig unklar, welcher Teil der Informationen angeblich aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschafft werden könnte. (3) denn die genannte Ausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 IZG LSA dürfte hier kaum für alle Informationen zutreffen (wenn überhaupt). Finanzbehörden sind nicht generell ausgenommen. Insofern gehe ich davon aus, dass Unterlagen und Kommunikation in der Behörde existieren müssen, die nicht individuelle Steuersachen (etwa von einzelnen Steuerzahlern) betreffen, sondern das generelle Vorgehen der Finanzbehörden in den Fragen von Cum-Cum und Cum-Ex-Geschäften. Insbesondere besteht öffentliches Interesse an der Herangehensweise der Finanzbehörden zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften aufgrund des immensen Schadens, den diese Geschäfte für Steuerzahler und das Land insgesamt verursacht haben. Für eine Hilfe zur Durchsetzung des Informationsanspruchs wäre ich Ihnen also sehr dankbar. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 143899.pdf Anfragenr: 143899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>