Kommunikation zu den Erhebungsbögen zu der Essensituation

die Kommunikation zur statistischen Abfrage der Erhebungsbögen „Wegfall der Elternkostenbeteiligung am Mittagessen in den Jahrgangsstufen 1 bis 6“ mit den einzelnen Schulen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zu den Erhebungsbögen zu der Essensituation [#130564]
Datum
11. April 2019 20:26
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kommunikation zur statistischen Abfrage der Erhebungsbögen „Wegfall der Elternkostenbeteiligung am Mittagessen in den Jahrgangsstufen 1 bis 6“ mit den einzelnen Schulen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Briefkasten des infoPunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugen…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Kommunikation zu den Erhebungsbögen zu der Essensituation [#130564]
Datum
12. April 2019 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Briefkasten des infoPunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Ihre Bitte um Information zu einer statistischen Abfrage Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit Mail vom 11.Apr…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Ihre Bitte um Information zu einer statistischen Abfrage
Datum
23. April 2019 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit Mail vom 11.April 2019 um Einsicht in das Ergebnis einer statistischen Abfrage bzgl. der Umsetzung des Gesetz über das Mittagessen gebeten. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine solche Statistik nicht erhoben hat und Ihnen sachlogisch keine derartige Auswertung zur Verfügung stellen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Bitte um Information zu einer statistischen Abfrage [#130564] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Information zu einer statistischen Abfrage [#130564]
Datum
23. April 2019 16:02
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Und schade, dass sie keine Auswertung haben. Da ich das vermutet hatte, habe ich nach der Kommunikation zur den Erhebungsbögen gefragt. Diese Erhebungsbögen wurden berlinweit von den Außenstellen um den 19. Februar 2019 herum an Schulen versendet. Bitte senden sie mir diese Erhebungsbögen zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
AW: Ihre Bitte um Information zu einer statistischen Abfrage [#130564] Sehr geehrtAntragsteller/in ja, dann kann …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Ihre Bitte um Information zu einer statistischen Abfrage [#130564]
Datum
23. April 2019 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ja, dann kann ich mir vorstellen, was Sie meinen. Es handelt sich hierbei um eine Selbstauskunft der SL, die nicht zu statistischen Zwecken gedacht ist, sondern die Arbeitsgrundlage für die von mir konzipierten Regionalwerkstätten Schulmittagessen bildet. Das hat nun wirklich gar nichts mit einer validen Statistik zu tun und die Rückmeldungen der Schulleitungen werden auch nicht statistisch ausgewertet. Diese Rückmeldungen habe ich auch nicht "gesammelt". Mit freundlichen Grüßen